Ausländische Gäste in Deutschland

Erwarten Sie Besuch aus dem Ausland? Mit der Reiseversicherung – Ausländische Gäste ist Ihr Besuch rundum geschützt. So kann Ihr Gast den Aufenthalt voll und ganz genießen. Hervorragenden Versicherungsschutz finden Sie hier bei der XXV24.

  • Reisen bis zu 365 Tage
  • Reisekranken- und Reiseunfallversicherung
  • Reisehaftpflicht-Versicherung
  • Covid-19 optional mitversichert
  • Abschluss online möglich
  • Sichere Verbindung
  • Geld-zurück-Garantie
  • ausgezeichnet.org

Beispiele von über 70 Versicherungspartnern

und viele weitere...

Die Highlights einer Reiseversicherung – Ausländische Gäste:

Viele Leute aus dem Ausland möchten gerne eine gewisse Zeit in Deutschland verbringen und hier Urlaub machen oder auch hier arbeiten.

Damit Sie gut geschützt sind, ist eine Reiseversicherung – Ausländische Gäste sehr empfehlenswert. Denn sollte Ihnen hier in Deutschland etwas zustoßen, haben Sie einen optimalen Versicherungsschutz.

Bei manchen Anbietern sind Sie abgesichert, wenn Sie während der Reise an Covid-19 erkranken und medizinisch behandelt werden müssen. Mehrkosten, die Ihnen aufgrund von Quarantänemaßnahmen (bspw. für Unterkunft) entstehen, sind nicht versichert.

Die Reiseversicherung – Ausländische Gäste kann für eine Reisedauer von max. 365 Tage abgeschlossen werden. Es gibt Anbieter, bei welchem Sie keine Selbstbeteiligung zu leisten haben.

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Welche Arten der Reiseversicherung – Ausländische Gäste können abgesichert werden?

  • Reisehaftpflichtversicherung
  • Reisekrankenversicherung
  • Reiseunfallversicherung

Welche Leistungen enthalten die verschiedenen Arten der Reiseversicherung – Ausländische Gäste?

Reisehaftpflichtversicherung:

  • Schutz vor finanzielle Risiken, für Schäden, für die Sie verantwortlich sind
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Kostenerstattung bei behördlich angeordneter Abschiebung
  • Versicherungssumme bis zu 2 Mio. EUR

 

Reisekrankenversicherung:

  • Bei Krankheit oder Unfall auf der Reise im Gastland
  • Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlung und Hilfsmittel
  • Krankenrücktransport
  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis zu 10.000 EUR
  • Anschlussheilbehandlung

 

Reiseunfallversicherung:

Unfall liegt vor, wenn Sie stolpern, ausrutschen oder stürzen und sich dadurch verletzen.

Invaliditätsleistung

  • Sollten Sie aufgrund eines Unfalls eine dauerhafte Beeinträchtigung erleiden (körperlich und geistig), erhalten Sie eine Invaliditätsleistung

Todesfallleistung

  • Sollten Sie aufgrund des Unfalls innerhalb eines Jahres versterben, entsteht für die Erben ein Anspruch auf die vereinbarte Leistung

Was ist bei der Reiseversicherung – ausländische Gäste nicht versichert?

Eine Versicherung kann nicht für alles aufkommen, da die Beiträge sonst enorm hoch wären. Daher sind folgende Leistungen und Kosten ausgeschlossen:

  • Vor Versicherungsbeginn entstehende Krankheiten, Beschwerden, Unfälle
  • Kosten für Entzugs- und Entwöhnungsbehandlungen
  • Kosten durch Missbrauch von Alkohol, Arzneimittel, Narkotika und Drogen
  • Heilbehandlungen, von welchen Sie bereits vor Reiseantritt wussten, dass diese während der Reise erfolgen müssen.
  • Leistungen in Ländern, in denen ein ständiger Wohnsitz besteht
  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Schäden durch Ausübung eines Berufes
  • Schäden am Inventar der Gastfamilie
  • Schäden im Zusammenhang mit einem Kraftfahrzeug
  • Krankheiten (Diabetes, Gelenksarthrose, Schlaganfall)
  • Sachschäden

Wo besteht Versicherungsschutz?

Versicherungsschutz haben Sie in Deutschland oder in einem anderen Gastland. Als Gastland gelten alle Staaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.

Bei manchen Anbietern besteht sogar Versicherungsschutz im Heimatland.

Wann beginnt und endet die Reiseversicherung – ausländischer Gäste?

Der Versicherungsschutz beginnt im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, mit der Grenzüberschreitung des Heimatlandes bei direkter Reise in das Gastland.

Der Vertrag endet spätestens bei Rückkunft mit der Grenzüberschreitung des Heimatlandes bei direkter Rückreise. Ebenfalls mit Beendigung bzw. Erfüllung des Zwecks des Auslandsaufenthaltes.

Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit Eingang der Zahlung.

Wie und zu wann kann der Vertrag gekündigt werden?

Je nach Anbieter gilt der Vertrag nur für die Dauer des Aufenthaltes und endet dadurch automatisch. Sie können den Vertrag ebenso vorzeitig beenden, wenn Sie bei der Gastfamilie ausziehen. Ebenfalls bei Ausreise aus dem Gastland oder wenn Sie die Gastfamilie wechseln.

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