Als Hunde- oder Pferdebesitzer haften Sie für Schäden, die Ihr Tier jemandem Drittes zufügt. Hier erhalten Sie eine Vielzahl an Tierhalterhaftpflichtversicherer auf einen Blick:
Tierhalterhaftpflicht
- Hohe Versicherungssummen
- Verschiedene Anbieter im Vergleich
- Neuwertentschädigung möglich
- Wolfsriss im Pferde-Tarif versicherbar
- Antrag online einreichen
Ist der Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht sinnvoll?
Bevor Sie sich einen Hund oder ein Pferd anschaffen, informieren Sie sich, inwieweit Sie für Schäden haften, die Ihr Tier verursacht. Als Tierbesitzer haften Sie in voller Höhe und unbegrenzt für einen Haftpflichtschaden, den Ihr Tier verursacht. Mit Abschluss der Tierhalterhaftpflicht sind Sie finanziell vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden geschützt. Kleintiere wie Katzen, Nager oder Vögel sind in der Regel in der Privathaftpflicht mitversichert. Für Hunde und Pferde benötigen Sie eine eigene Haftpflichtversicherung. Eigenschäden sind in der Regel nicht mitversichert. In manchen Bundesländern ist der Nachweis einer Hundehalterversicherung sogar verpflichtend. Für Pferde gibt es derzeit keine Pflicht.
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In welchen Bundesländern ist die Hundehalterhaftpflicht eine Pflichtversicherung?
In einigen Bundesländern dürfen Sie Ihren Hund nur halten, wenn Sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung vorweisen können. In diesen Bundesländern ist die Hundehalterhaftpflicht verpflichtend: Thüringen, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Berlin und Niedersachsen. Wir empfehlen, unabhängig in welchem Bundesland Sie leben, den Abschluss der Tierhalterhaftpflicht. Die Versicherung bietet weltweiten Versicherungsschutz.
So einfach funktioniert‘s
Was deckt die Tierhalterhaftpflicht ab?
Folgende Leistungen sind je nach Tarif und Versicherer mitversichert. Hierbei handelt es sich um einen Auszug der Leistungen. Die Aufzählung ist nicht vollständig:
- Mietsachschäden versicherbar
- Forderungsausfalldeckung mit Rechtsschutz
- Schäden durch Giftköder versicherbar
- Neuwertentschädigung möglich
- Schäden durch gewollten und ungewollten Deckakt
- Flurschäden und Schäden durch tierische Ausscheidungen
- Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen
- Vorsorgeversicherung für Welpen und Fohlen
- Reiten und Führen ohne Zaumzeug oder Sattel mitversichert
- Wolfsriss versicherbar
- Bergungskosten
- Teilnahme an Turnieren und Hundeschulen
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Was ist die Forderungsausfalldeckung in der Tierhalterhaftpflicht?
Die meisten Versicherer haben die Forderungsausfalldeckung in der Tierhalterhaftpflichtversicherung inkludiert. Sie bietet Ihnen finanziellen Schutz für den Fall, dass Sie einen Schaden durch das Tier eines Dritten erleiden und der Tierhalter nicht über eine eigene Haftpflichtversicherung verfügt oder zahlungsunfähig ist. Beim Joggen greift Sie ein freilaufender Hund an und verletzt Sie. Der Hundebesitzer ist schadensersatzpflichtig. Wenn er jedoch zahlungsunfähig ist und nicht über die finanziellen Mittel verfügt, bleiben Sie auf den Kosten sitzen. In diesem Fall springt Ihre eigene Hundehalterhaftpflicht ein.
Was versichert die Tierhalterhaftpflicht nicht?
Bestimmte Risiken schließen die meisten Versicherer von vornherein aus, um die Prämie kalkulierbar zu halten. Hier finden Sie einen Auszug der Ausschlüsse. Diese variieren von Versicherer zu Versicherer:
- Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
- Gefährliche Hunde sowie Hunde mit Erlaubnispflicht
- Schadensersatz nur bis zur vereinbarten Versicherungssumme
- Eigenschäden sind nicht mit abgedeckt
- Strafen und Bußgelder übernimmt der Versicherer nicht
- Schäden zwischen Mitversicherten sind ausgeschlossen