Krankenvollversicherung

Jeder Mensch achtet darauf so gesund zu sein, insoweit man es selbst beeinflussen kann. Denn Gesundheit ist mitunter das wichtigste was man hat. Dennoch sollten Sie mit einer guten Krankenvollversicherung vorsorgen. Diese erhalten Sie hier bei XXV24.

  • Kürzere Wartezeiten beim Arzt
  • Umfangreiche Leistungen
  • Optional ohne Selbstbeteiligung
  • Online abschließbar
  • Sichere Verbindung
  • Geld-zurück-Garantie
  • ausgezeichnet.org

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Die Highlights der Krankenvollversicherung

Jeder Mensch achtet darauf sich so fit und gesund zu halten, wie es nur geht. Aber es lässt sich manchmal einfach nicht vermeiden krank zu werden. Wenn es nur etwas Kleineres ist, kann man froh sein. Wenn man aber eine schlimmere Krankheit diagnostiziert bekommt, kann das einen ganz schön aus der Bahn werfen. Damit Sie sich dann nicht auch noch um die Kosten sorgen müssen, sollten Sie mit einer Krankenvollversicherung vorgesorgt haben.

 

In der Krankenvollversicherung haben Sie einige Vorteile zur gesetzlichen Krankenversicherung. Sie können Ihren Versicherungsschutz ganz individuell nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen gestalten. Sollten Sie im Falle eines Krankenhausaufenthaltes eine Behandlung durch den Chefarzt oder hohe Leistungen für den Zahnersatz wünschen, können Sie dies entsprechend absichern. Sie haben zudem kürzere Wartezeiten beim Arzt.

 

Die Leistungen einer Krankenvollversicherung gehen zum Teil weit über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung weit hinaus. Besonders merkt man dies im Bereich der Krankenhausleistung, wie unterschiedlich hier Kassen- und Privatpatienten behandelt werden.

 

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, müssen Sie für mehr Versicherungsschutz Zusatzversicherungen abschließen. Dieses Problem haben Sie in der Krankenvollversicherung nicht, da Sie hier alle Leistungen so wählen können, wie es für Sie am besten passt.

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Wer kann sich in der Krankenvollversicherung versichern?

Jeder Arbeitnehmer, welcher mit seinem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, kann sich in der Krankenvollversicherung absichern. Zudem auch Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Beamtenanwärter unabhängig von Ihrem Einkommen.

 

Ebenso können sich Studenten von der Versicherungspflicht befreien und sich in der Krankenvollversicherung absichern. Dies gilt dann für die komplette Studienzeit. Hier gibt es je nach Anbieter spezielle Studententarife.

 

Kinder können ebenfalls in der Krankenvollversicherung versichert werden. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Eltern gesetzlich oder privat versichert sind.

Wie ergibt sich der Beitrag der Krankenvollversicherung?

Den Beitrag können Sie unter anderem mit einer Selbstbeteiligung beeinflussen. Dann kommt es auf den gewählten Versicherungsumfang an. Zudem sind Ihr Alter und Gesundheitszustand ausschlaggebend.

Welche Leistungen kann man in der Krankenvollversicherung erhalten?

Je nachdem wie viel Versicherungsumfang Sie haben möchten, können Sie aus folgenden Leistungen wählen:

 

  • Ambulante Leistungen
  • Stationäre Leistungen
  • Zahnleistungen
  • Krankentagegeld
  • Krankenhaustagegeld

 

Zudem gewähren viele Versicherer Rückerstattungen, wenn Sie für einen bestimmten Zeitraum keine Leistungen in Anspruch nehmen. Die Höhe und Art der Rückerstattung ist je nach Versicherer unterschiedlich.

 

Viele Anbieter zahlen einen Bonus aus, wenn Sie einen gesunden Lebensstil haben. Dazu gehört unter anderem regelmäßiger Sport, Normalgewicht halten, nicht rauchen.

Auf was muss man in der Krankenvollversicherung achten?

  • Es gibt keine Familienversicherung, sondern jeder zahlt einen eigenen Beitrag
  • Zuschläge oder Ausschlüsse bei Vorerkrankungen möglich
  • Trotz längerer Krankheit von mehr als 6 Wochen weiterhin Beitragszahlungspflicht
  • Je nach Anbieter, Mindestlaufzeit von 2 Jahren
  • Kündigungsfrist ist 3 Monate vor Ablauf des Vertrages

Wann beginnt und endet die Versicherung?

Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Versicherungsbeginn ist nicht vor Abschluss des Vertrags und nicht vor Ablauf von Wartezeiten.

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