Studenten- / Au-Pair-Reiseversicherung

Viele freuen sich darauf nach der Schulzeit die Welt zu entdecken. Dies kann man als Au-Pair oder mit seinen Studienfreunden. Für den Fall, dass Ihnen während Ihrer Reise etwas zustößt sollten Sie gut abgesichert sein. Bei XXV24 finden Sie einen umfangreichen Versicherungsschutz.

  • Verschiedene Tarife im Angebot
  • Viele Absicherungen in der Reiseversicherung möglich
  • Optional Schutz auch in USA / Kanada
  • Erstklassiger Service
  • Absicherung bei Covid-19 möglich
  • Sichere Verbindung
  • Geld-zurück-Garantie
  • ausgezeichnet.org

Beispiele von über 70 Versicherungspartnern

und viele weitere...

Die Highlights einer Studenten- / Au-Pair-Reiseversicherung:

Von vielen Studenten ist es ein Traum, für eine gewisse Zeit ins Ausland zu gehen und die Welt zu erkunden. Oft ist dies durch ein Auslandssemester dann schon erfüllt. Doch auch hier kann viel passieren und man kann erkranken.

Damit Sie als Student/in in ihrem Auslandsjahr gut abgesichert sind und im Krankheitsfall bestmögliche Leistungen erhalten, sollten Sie eine Studenten- / Au-Pair-Reiseversicherung abschließen.

Wenn Sie als Au-Pair im Ausland Erfahrungen sammeln möchten, können Sie sich zu günstigen Prämien und umfangreichen Leistungen absichern.

Sie haben weltweiten Versicherungsschutz, welcher optional, je nach Anbieter, auf die USA und Kanada ausgeweitet werden kann.

Bei vielen Anbietern erhalten Sie auch Versicherungsschutz bei einer Erkrankung durch eine Infektion mit dem Corona Virus. Ebenso wenn Sie in Quarantäne wegen Verdacht auf Corona müssen. Teilweise haben Sie auch Versicherungsschutz für Reisen in Länder mit einer „Covid-19 Reisewarnung“

Die Studenten- / Au-Pair-Reiseversicherung kann für eine Reisedauer von max. 45 Tage abgeschlossen werden. Es gibt Anbieter, bei welchem Sie keine Selbstbeteiligung zu leisten haben.

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Welche Arten der Reiseversicherung bei der Studenten- / Au-Pair-Reiseversicherung sind abgesichert?

  • Reiseabbruchversicherung
  • Reisegepäckversicherung
  • Reisehaftpflichtversicherung
  • Reisekrankenversicherung
  • Reiserücktrittsversicherung
  • Reiseunfallversicherung

Was enthalten die verschiedenen Arten der Studenten- / Au-Pair-Reiseversicherung für Leistungen?

Reiserücktritt- / und Reiseabbruchversicherung:

  • Nichtantritt oder außerplanmäßige Beendigung der Reise
  • Unerwartete schwere Erkrankung
  • Tod
  • Schwere Unfallverletzung
  • Schwangerschaft
  • Erheblicher Schaden am Eigentum
  • Betriebsbedingte Kündigung durch Arbeitgeber

 

Reisekrankenversicherung:

  • Bei Krankheit oder Unfall auf der Reise
  • Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlung und Hilfsmittel
  • Krankenrücktransport
  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis zu 10.000 EUR

 

Reisegepäckversicherung:

  • Abhandenkommen, Zerstörung oder Beschädigung von Reisegepäck
  • Bei verspäteter Lieferung des Gepäcks werden Kosten für Ersatzkäufe ersetzt

Was ist bei der Studenten- / Au-Pair-Reiseversicherung nicht versichert?

Leider kann eine Versicherung nicht für alles aufkommen, da die Beiträge sonst nicht kalkulierbar sind. Daher sind folgende Leistungen und Kosten ausgeschlossen:

  • Bearbeitungsgebühren, Visumgebühren und Stornoentgelte
  • Psychische Erkrankungen
  • Bestehende Erkrankungen, welche innerhalb der letzten sechs Monate vor Reisebuchung behandelt wurden
  • Suchterkrankungen
  • Heilbehandlungen, welche für die Reise waren
  • Heilbehandlungen, von welchen Sie bereits vor Reiseantritt wussten, dass diese während der Reise erfolgen müssen.
  • Schäden durch Verlieren, Vergessen, Liegenlassen, Hängenlassen oder Stehenlassen
  • Sportgeräte in bestimmungsgemäßem Gebrauch

Wann beginnt und endet die Studenten- / Au-Pair-Reiseversicherung?

In der Reiserücktrittsversicherung beginnt der Versicherungsschutz mit dem Abschluss des Versicherungsvertrags und endet mit dem Reiseantritt.

Nach Verlängerung der Versicherung ist für den Beginn des Versicherungsschutzes die Buchung der Reise maßgeblich.

Der Versicherungsschutz beginnt in den übrigen Versicherungssparten mit dem vereinbarten Zeitpunkt, frühestens mit dem Antritt der Reise, und endet mit dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens jedoch mit Beendigung der versicherten Reise.

Endet das Versicherungsjahr vor oder während einer versicherten Reise, besteht der Versicherungsschutz nur fort, wenn der Versicherungsvertrag nicht gekündigt oder nach Ablauf einer ggf. vereinbarten Höchstversicherungsdauer neu abgeschlossen wurde.

Wie und zu wann kann der Vertrag gekündigt werden?

Ihr Vertrag läuft für ein Jahr und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr. Sie können den Vertrag einen Monat vor Ablauf eines jeden Versicherungsjahres in Textform kündigen.

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