Sie haben einen Omnibus oder einen Kraftomnibus und wollen diesen versichern? Hier finden Sie die richtige Absicherung rund um Ihren Bus:
Omnibus-Versicherung
- Kraftomnibusse im Linienverkehr
- Kraftomnibusse im Gelegenheitsverkehr
- Sonstige Omnibusse versicherbar
- Haftpflicht- und Kaskoschutz
- Bequem online beantragen
Allgemeines zu Omnibussen
Omnibusse sind besser bekannt unter dem Allgemeinbegriff “Bus“. Sie dienen der Beförderung von mehr als 9 Personen inklusive Fahrer und deren Gepäck. Dabei gibt es die Beförderung im Gelegenheitsverkehr sowie im Linienverkehr. Ausflugsfahrten, Ferienziel-Reisen oder der Verkehr mit Mietomnibussen fallen unter die Kategorie Gelegenheitsverkehr. Unter Linienverkehr fallen fest eingerichtete und regelmäßige Verkehrsverbindungen. Sie bringen die Fahrgäste an bestimmte Haltestellen. Gelegenheitsfahrten sind Fahrten mit festem Plan und für alle Teilnehmer mit dem gleichen Ausflugsziel. Die Fahrt endet wieder am Ausgangsort. Das gilt ebenfalls für Ferienziel-Reisen. Reisende sind mit Namen registriert und die Hin-und Rückfahrt gilt nur für die gemeldete Person.
Ihre Vorteile
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Was versichert die Haftpflicht der Omnibus-Versicherung?
Die Absicherung im Haftpflichtbereich ist in Deutschland Pflicht, wenn Sie am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen möchten. Im Schadensfall sorgt der KFZ-Haftpflichtversicherer dafür, dass Sie auf den Kosten eines Schadens nicht sitzen bleiben. Darunter fallen Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Mit im Vertrag inkludiert ist die Umweltschadenhaftpflicht. Sie tritt in Kraft, wenn Ihr Fahrzeug beispielsweise Öl verliert und ins Erdreich sickert. Mit dem Einschluss einer Kaskoversicherung sorgen Sie für Schäden am Fahrzeug vor.
So einfach funktioniert‘s
Was versichert die Teil- und Vollkaskoversicherung der Omnibus-Versicherung?
Der Kaskoschutz besteht aus Teil- oder Vollkasko. Die Vollkaskoversicherung ist der Topschutz für Ihren Bus und beinhaltet auch die Leistungen der Teilkasko. Schäden durch beispielsweise Sturm, Hagel oder Brand deckt die Teilkasko ab. Dazu zählen auch Diebstahl, Glasbruch- und Tierbissschäden. Darüber hinaus haben Sie über die Vollkasko zusätzlich Versicherungsschutz für selbstverursachte Schäden am Bus sowie für Vandalismusschäden und Schäden durch Fahrerflucht.
Kundenbewertungen
Welche Voraussetzungen muss ich zum Busfahren mitbringen?
Sie benötigen den Führerschein der Klasse D. Mit diesem Führerschein dürfen Sie mehr als acht Personen befördern. Ein zusätzlicher Anhänger bis 750 kg ist mit dem Führerschein ebenfalls erlaubt. Den Führerschein können Sie nur machen, wenn Sie den Autoführerschein der Klasse B vorweisen. Neben der theoretischen und praktischen Prüfung ist auch eine medizinische Untersuchung erforderlich sowie eine Grundqualifikation. Zur Prüfung der Eignung sind folgende Faktoren besonders wichtig:
- Wie belastbar Sie sind
- Ihre Konzentrationsfähigkeit
- Fähig schnell zu reagieren
- Gute Orientierung
- Große Aufmerksamkeitsspanne
Ihr Gesundheitszustand und Ihre persönliche Krankengeschichte sowie Ihr Alter spielen ebenfalls eine wichtige Rolle.
Welche Genehmigung ist für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen erforderlich?
Es gibt drei Verkehrsformen, die im Gelegenheitsverkehr zu betrachten sind:
- Ausflugsfahrten
- Ferienzielreisen
- Verkehr mit Mietomnibussen
Wenn Sie sich im Bereich der Personenbeförderung selbstständig machen wollen, muss Ihr Betriebssitz im Inland sein. Das gilt auch für Unternehmen, mit denen Sie, bezüglich der Verkehrsleistung, zusammenarbeiten. Zudem benötigen Sie die Fachkundebescheinigung der IHK. Die Genehmigung ist bei Beantragung für bis zu 10 Jahre möglich. Um den Nachweis zu bekommen, müssen Sie bei der zuständigen Behörde die Leistungsfähigkeit Ihres Betriebes nachweisen. Das geschieht durch die Vorlage von Bilanzen oder Vermögensberichten. Ebenso spielt Ihre persönliche Zuverlässigkeit für die Genehmigung eine große Rolle.