Sie haben eine Zugmaschine oder einen Traktor und suchen eine passende Versicherung? Hier finden Sie die richtige Absicherung für Ihr Kraftfahrzeug:
(Landwirtschaftliche) Zugmaschinen Versicherung
- Landwirtschaftliche Zugmaschinen mit grünen KNZ
- Landwirtschaftliche Zugmaschinen mit schwarzen KNZ
- Zugmaschinen im Werkverkehr
- Zugmaschinen im gewerblichen Güterverkehr
- Bequem online versichern
Allgemeines zu (landwirtschaftlichen) Zugmaschinen
Zugmaschinen sind Nutzfahrzeuge, die ausschließlich oder überwiegend Anhänger mitführen. Zugmaschinen als solche transportieren weder Güter noch befördern sie Personen.
Landwirtschaftliche Zugmaschinen sind zum Ziehen und zum Antrieb landwirtschaftlicher Maschinen vorgesehen. Dazu zählen Trecker, Ackerschlepper, Bulldog oder auch Schlepper. In der Landwirtschaft haben Zugmaschinen eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mindestens 6 km/h. Nicht jede Zugmaschine muss zwingend versichert werden. Nutzen Sie Ihren Traktor nur auf Ihrem Privatgelände, benötigen Sie keine Versicherung. Nutzen Sie ihn jedoch auf öffentlichen Straßen, so können Sie den Traktor Haftpflicht und Kasko versichern. Ebenso gibt es Fahrzeuge, die generell nicht versicherungspflichtig sind.
Ihre Vorteile
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Welcher Versicherungsschutz ist für (landwirtschaftliche) Zugmaschinen möglich?
Die meisten Zugmaschinen sind versicherungspflichtig und die Absicherung ähnelt der Autoversicherung. Dabei können Sie Ihr Fahrzeug nur Haftpflicht versichern oder einen Kaskoschutz miteinschließen. Für landwirtschaftliche Betriebe gibt es unterschiedliche Absicherungsmöglichkeiten. Dabei kommt es auch auf die Zulassungsart an, welcher Tarif der Richtige für Sie ist. In der Haftpflichtversicherung schützen Sie sich vor den Folgen eines berechtigten Schadenanspruchs einer anderen Person. Der Versicherer wehrt ebenfalls Ansprüche ab, die nicht gerechtfertigt sind. Die Haftpflicht ist die Pflichtversicherung für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr.
So einfach funktioniert‘s
Was deckt die Teil- und Vollkaskoversicherung für Zugmaschinen ab?
Sie können Ihr Fahrzeug Teil- oder Vollkasko versichern. Die Vollkasko umschließt die Leistungen der Teilkasko und stellt somit den Rundumschutz dar. Schäden durch beispielsweise Sturm oder Hagel sind über die Teilkasko abgedeckt. Ebenso Diebstahl, Glasbruch- und Tierbissschäden. In der Vollkaskoversicherung erhalten Sie zusätzlich Versicherungsschutz für selbstverursachte Unfallschäden an Ihrer Zugmaschine. Ebenso für Vandalismusschäden und Schäden durch Fahrerflucht.
Kundenbewertungen
Wo liegt der Unterschied zwischen einer Zugmaschine und einem Lkw?
Eine Zugmaschine, wie es der Name schon sagt, ist ein Kraftfahrzeug, das primär zum Ziehen eines Anhängers vorgesehen ist. Zugmaschinen können somit auch Sattelschlepper sein, die ausschließlich über ein Führerhaus verfügen. Ein LKW verfügt über eine Ladefläche oder einen Laderaum. Das Führerhaus ist im LKW integriert.
Wo liegt der Unterschied zwischen Werkverkehr und Güterverkehr?
Mit dem Werkverkehr transportieren Sie Güter nur für Ihre eigenen Zwecke. Der gewerbliche Güterverkehr dient dazu, dass Sie fremde Güter gegen Bezahlung befördern. Hier steckt eine gewerbliche Absicht hinter. Der Güterverkehr zeigt ein erhöhtes Risiko für Schadensfälle auf, weil die Fahrten zwecks Beförderung oftmals lang und weit sind. Dadurch können die Versicherungsbeiträge zwischen Werk- und Güterverkehr stark auseinandergehen.
Grünes oder schwarzes Kennzeichen für meinen Traktor?
Ob Sie ein grünes oder schwarzes Kennzeichen benötigen, hängt von der Nutzungsart Ihres Traktors ab. Möchten Sie mit Ihrem Traktor überall hinfahren können? Sind Sie land- oder forstwirtschaftlich tätig? Wenn Sie keinen landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Betrieb haben, benötigen Sie ein schwarzes Kennzeichen. Nur mit diesem Kennzeichen dürfen Sie am öffentlichen Verkehrsleben mit dem Traktor teilnehmen. Das schwarze Kennzeichen ist ebenfalls notwendig, wenn Sie nur ab und zu mit dem Traktor Spazierfahrten oder Ähnliches machen. Das grüne Kennzeichen erhalten Sie dann, wenn Sie Ihren Trekker ausschließlich in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben nutzen. Das grüne Kennzeichen befreit Sie von der Kraftfahrzeugsteuer. Wichtig ist die Frage nach der Art der Fahrten. Hier gibt es einen Begründungsspielraum, der manche Fahrten auch mit dem grünen Kennzeichen erlaubt. Überlegen Sie vor Anmeldung genau, ob Sie mit dem grünen Kennzeichen alle Fahrten abdecken können, die für Sie wichtig sind.