Sind Sie Vermieter oder in einer Eigentümergemeinschaft? Dann ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht unabdingbar für Sie:
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
- Schützt Sie vor Schadenersatzansprüche Dritter
- Für Eigentümer, Pächter und Vermieter
- Eine Berechnung, viele Anbieter auf einem Blick
- Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- In wenigen Schritten online abschließen
![Top xxv24 Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, wenn jemand durch das Haus geschädigt wird](/images/bild-grundbesitzerhaft.jpg)
Ist der Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sinnvoll?
Wenn Sie Eigentümer einer selbstgenutzten oder vermieteten Immobilie sind, sind Sie für die Instandhaltung verantwortlich. Wenn Sie Ihr Haus selbst bewohnen, ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht in einer guten Privathaftpflicht inkludiert. Wenn Sie Vermieter sind, ist der Abschluss dieser Haftpflicht unverzichtbar. Defekte elektrische Anlagen oder fehlender Räumungsdienst im Winter können Schäden verursachen, für die Sie in der Haftung stehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie am Schaden Schuld haben oder nicht. Kommt jemand auf Ihrem Grundstück oder durch Ihre Immobilie zu Schaden, so haften Sie. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht schützt Sie vor Schäden, die zu Schadensersatz führen und durch Versäumnisse und bauliche Mängel entstehen. Abschließbar ist der Versicherungsvertrag für Privat- und Gewerbekunden.
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Was ist der passive Rechtsschutz in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?
Die Versicherung greift, wenn jemand gegen Sie Schadensersatz geltend machen möchte. In der Haftpflicht ist eine passive Rechtsschutzversicherung inkludiert. Im Zweifelsfall prüft der Versicherer, ob der Anspruch überhaupt gerechtfertigt ist. Sollte das nicht der Fall sein, dann wehrt der Versicherer den Schaden für Sie ab. Wenn Sie schadensersatzpflichtig sind, leistet die Versicherung. In der Regel sind nicht nur Sie versichert, sondern auch Personen, die Sie als Eigentümer laut Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung beauftragen.
So einfach funktioniert‘s
Welche Objekte sind mit der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht versicherbar?
Für folgende Objekte ist der Abschluss der Haftpflicht möglich:
- Einfamilienhäuser
- Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung
- Zwei- und Mehrfamilienhäuser
- Gewerbeobjekte
- Wohnblocks
- Unbebaute Grundstücke
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Welche Schadensfälle sind über die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abgedeckt?
In der Regel sind folgende Schadensverursacher über die Versicherung abgedeckt:
- Schlechte Beleuchtung
- Heruntergefallene Dachziegel oder Blumentöpfe
- Nicht geräumte oder beschädigte Bürgersteige
- Glatte Oberflächen
- Defekte an elektrischen Anlagen
- Lockeres Treppengeländer
- Sind Allmählichkeitsschäden in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht mitversichert?
Die meisten Versicherer decken Allmählichkeitsschäden ab. Das sind Schäden, die durch langfristige Einwirkung verschiedener Faktoren passieren. Die Faktoren können beispielsweise Feuchtigkeit, Temperaturen, Gase oder Niederschläge sein. Fehlerhafte Hauspflege, Wartungen oder Reparaturen können das Risiko eines Allmählichkeitsschadens erhöhen. Achten Sie bei Abschluss der Versicherung darauf, dass der Versicherer diese mit abdeckt.
Was versichert die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht nicht?
In der Regel kommen die Versicherer nicht für folgende Schäden auf:
- Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
- Strafen und Bußgelder
- Bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen
- Vorschriften
- Sonstige bewusste Pflichtverletzungen
- Schäden durch Krieg oder Kernenergie
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