Sind Sie auf der Suche nach einem Versicherer für Ihren Anhänger? Machen Sie jetzt den Angebotsvergleich:
Anhänger und Auflieger
- Verschiedene Versicherungsanbieter im Vergleich
- Schutz für landwirtschaftlich genutzte Anhänger
- Werk- und Güterverkehr versicherbar
- Haftpflicht- und Kaskoschutz
- Bequem online versichern
Allgemeines zur Anhängerversicherung
Seit 2002 ist es gesetzlich vorgeschrieben, Ihren Anhänger separat zu versichern. Davor war es kein Problem, den Anhänger über das Zugfahrzeug mitzuversichern. Da die Schadensregulierung bei Unfällen dadurch erschwert war, passte das Gesetz die Regelung an. Nicht jeder Anhänger ist versicherungspflichtig. Für bestimmte Anhänger können Sie ein grünes Kennzeichen beantragen. Darunter fallen beispielsweise Pferdeanhänger oder Anhänger für Sportgeräte. Ist Ihr Anhänger versicherungspflichtig, können Sie diesen wie Ihr Auto nur Haftpflicht versichern oder mit Teil- oder Vollkaskoschutz ergänzen. Ein Schadenfreiheitsrabatt ist für die Anhängerversicherung nicht erforderlich.
Ihre Vorteile
2 Minuten berechnen
Welche Nutzungsarten für Anhänger sind versicherbar?
Für folgende Verwendungsarten können Sie für Ihren Anhänger ein Angebot berechnen und den Antrag auch bequem online einreichen:
- WKZ 542 / Anhänger, Auflieger in Sonderausführung
- WKZ 551 / Anhänger zur landwirtschaftlichen Zugmaschine
- WKZ 581 / Anhänger, Auflieger im Werk- und Privatverkehr (Transport eigener Güter)
- WKZ 591 / Anhänger, Auflieger im gewerblichen Güterverkehr (Transport fremder Güter)
So einfach funktioniert‘s
Wer haftet bei einem Unfall mit Anhänger?
Im Schadensfall greifen zwei unterschiedliche Versicherungen. Einmal die für Ihr Kfz und die für den Anhänger. Als Doppelversicherung eines Gespanns teilen sich die Kfz-Versicherung und die Anhängerversicherung die Kosten im Innenverhältnis. Schwieriger wird die Schadensregulierung, wenn das Kfz und der Anhänger nicht beim gleichen Versicherer versichert sind. Die Haftungsfrage kann nicht immer eindeutig geklärt werden. Deshalb haften beide Haftpflichtversicherer als Gesamtschuldner. Üblicherweise tritt die KFZ-Versicherung in Vorleistung und kann sich einen Teil von der Anhängerversicherung zurückholen.
Kundenbewertungen
Was deckt die Haftpflicht in der Anhängerversicherung ab?
Die Kfz-Haftpflicht ist die Grundabsicherung für Ihren Anhänger und für die meisten Anhänger Pflicht. Sie übernimmt die Kosten für verursachte Schäden an Dritten. Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Im Schadensfall prüft der Versicherer den Anspruch auf Schadenersatz. Sind die Ansprüche nicht gerechtfertigt, wehrt der Versicherer diese ab. Bei Schuld übernimmt die Versicherung die Kosten bis zur maximalen Versicherungssumme. Wichtig ist die Anhängerversicherung für Schadensfälle, die im ruhenden Verkehr passieren. Der Anhänger steht entkoppelt auf einem Parkplatz. Er kommt ins Rollen und beschädigt ein geparktes Auto. Die Versicherung für den Anhänger übernimmt den Schadensfall.
Die inkludierte Umweltschadenhaftpflicht ist besonders für landwirtschaftliche oder gewerblich Tätige wichtig, da sie für sie Pflicht ist.
Was deckt die Teil- und Vollkasko in der Anhängerversicherung ab?
Je nach Wert des Anhängers könnte der Einschluss einer Kaskoversicherung interessant sein. Hierzu gibt es die Teil- und die Vollkasko. Die Teilkasko deckt zum Beispiel Schäden ab durch:
- Sturm, Hagel
- Brand
- Diebstahl
- Glasbruch
- Tier-/ Marderbiss
- und mehr
Mit der Vollkasko erhalten Sie zusätzlich Versicherungsschutz für selbstverursachte Unfallschäden. Schäden durch Fahrerflucht und Vandalismus sind ebenfalls abgedeckt, wenn der Täter unbekannt bleibt.
Wie erhalte ich die eVB-Nummer für die Zulassung beim Straßenverkehrsamt?
Wenn Sie Ihren Anhänger berechnen und den Antrag online einreichen, erhalten Sie per Mail die eVB-Nummer. Mit der eVB-Nummer, Personalausweis, Fahrzeugschein / Fahrzeugbrief, melden Sie Ihren Anhänger bei Ihrer Zulassungsstelle an.
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
Eine eVB-Nummer erhalten Sie nur, wenn Sie die Berechnung für ein „neu erworbenes Fahrzeug“ machen. Die eVB-Nummer brauchen Sie nur für die Anmeldung bei der Zulassungsstelle. Wählen Sie „Tarif/ Versicherer wechseln“ aus, erhalten Sie keine eVB-Nummer, weil Ihr Anhänger bereits angemeldet ist. In diesem Fall setzt sich der neue Versicherer mit der Zulassungsstelle in Verbindung und teilt dieser den Versichererwechsel mit.