Sie sind auf der Suche nach einer Zahnzusatzversicherung? Mit nur einer Berechnung verschiedene Anbieter auf einen Blick:
Zahnzusatzversicherung
- Rundumschutz
- Bis zu 100% Erstattung möglich
- Laufende Zahnbehandlung versicherbar
- Zuschuss für Bleaching
- Ohne Wartezeiten möglich

Ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?
Die gesetzliche Krankenversicherung beteiligt sich lediglich mit einem festen Betrag an den Kosten für Zahnersatz. Die verbleibenden Ausgaben müssen Sie selbst tragen. Vor allem bei kostenintensiven Maßnahmen wie Implantaten oder besonders hochwertigen Kronen kann sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung lohnen. Eine solche Versicherung kann je nach Tarif bis zu 100 % der Behandlungskosten abdecken. Wenn Sie großen Wert auf fortschrittliche Behandlungsmethoden und regelmäßige Vorsorge legen, ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung empfehlenswert.
Ihre Vorteile
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Was macht eine gute Zahnversicherung aus?
Eine gute Zahnzusatzversicherung bietet umfassenden Schutz und sorgt für finanzielle Sicherheit bei zahnärztlichen Behandlungen. Besonders wichtig ist eine hohe Erstattung für Zahnersatz wie Kronen, Brücken, Implantate und Inlays. Eine prozentuale Kostenerstattung zwischen 75% und 100 % ist optimal. Zusätzlich sollten auch wichtige Behandlungen wie Wurzelbehandlungen, Parodontose-Therapie und die professionelle Zahnreinigung abgedeckt sein. Hier kommt es aber auf das persönliche Interesse an, wie umfangreich der Versicherungsschutz sein soll. Viele Versicherer arbeiten mit einer Zahnstaffel in den ersten Jahren. Achten Sie beim Vergleichen darauf, dass die Erstattungshöhe in den ersten vier Jahren nicht zu gering ausfällt. Hier gibt es Unterschiede bei den Anbietern.
So einfach funktioniert‘s
Welche Leistungen umfasst eine Zahnzusatzversicherung?
Welche Leistungen genau eingeschlossen sind, hängt vom Versicherer und vom Tarif ab. Gängige Leistungen sind:
- Zahnersatz: Erstattung für Kronen, Brücken, Implantate, Inlays, Prothesen – oft zwischen 75 % und 100 % der Kosten
- Zahnbehandlung: Kostenübernahme für Wurzelbehandlungen, Parodontose-Therapie, Füllungen (z. B. Kunststoff statt Amalgam)
- Professionelle Zahnreinigung -meistens optional zubuchbar
- Kieferorthopädie: Für Kinder und Jugendliche, teilweise auch für Erwachsene – z. B. bei medizinischer Notwendigkeit
- Prophylaxe und Vorsorge: Leistungen wie Fissurenversiegelung oder Fluoridierung
Kundenbewertungen
Was ist die Zahnstaffel in der Zahnzusatzversicherung?
Die Zahnstaffel ist eine Regelung in vielen Zahnzusatzversicherungen, die die Höhe der Erstattungsleistungen in den ersten Versicherungsjahren begrenzt. Sie dient dazu, die Versichertengemeinschaft vor hohen Anfangskosten zu schützen und die Beiträge stabil zu halten. In den ersten Jahren nach Vertragsabschluss bezahlt die Versicherung nur eine bestimmte Summe für Zahnersatz. Diese Summen steigen meist jährlich an, bis die Begrenzung nach einigen Jahren entfällt. Sie verhindert, dass Versicherte direkt nach Abschluss teure Behandlungen durchführen und den Vertrag wieder kündigen. So bleibt die Versicherung für alle bezahlbar und kalkulierbar.
Gibt es auch Zahnzusatztarife, die auch angeratene Behandlungen versichern?
Ja, es gibt einige Zahnzusatzversicherungen, die auch bei angeratenen Behandlungen Leistungen erbringen. Diese sind jedoch mit bestimmten Bedingungen verbunden. In der Berechnung können Sie angeben, dass eine zahnärztliche Behandlung läuft. Der Rechner führt dann auf der Ergebnisseite auf, welche Versicherer solche Tarife anbieten.
Wird die Vorleistung der GKV in die Erstattungshöhe mit einberechnet?
Ja, wenn eine Zahnzusatzversicherung einen Betrag erstattet, zählt sie meistens die Leistung der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) mit. Das geschieht auf verschiedene Arten, je nachdem, welchen Tarif Sie haben und wie die Erstattung abläuft:
- Erstattung der Restkosten: Die GKV zahlt ihren Festzuschuss (z. B. 50 % der Regelversorgung). Die Zahnzusatzversicherung übernimmt dann den vertraglich vereinbarten Prozentsatz der verbleibenden Kosten.
- Erstattung nach Vorleistung der GKV: Die Zahnzusatzversicherung berechnet ihren Anteil vom Gesamtbetrag der Rechnung. Anschließend zieht sie den GKV-Zuschuss vom zu leistenden Betrag ab.
- Verdoppelung des Festzuschusses: Manche Tarife verdoppeln einfach den GKV-Zuschuss. Achtung: Diese Variante klingt attraktiv, deckt aber oft nur einen kleinen Teil der Gesamtkosten.
100 %-Tarife beziehen sich meist auf den Rechnungsbetrag, nicht auf die GKV-Leistung. Die Gesamterstattung darf den Rechnungsbetrag nicht überschreiten. Hier greift das sogenannte Bereicherungsverbot. Manche Versicherer rechnen pauschal mit einer angenommenen GKV-Leistung, wenn keine Vorleistung erfolgt.
Was passiert, wenn die GKV nicht in Vorleistung tritt?
Wenn die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) keine Vorleistung erbringt, hängt die Erstattung durch die Zahnzusatzversicherung stark vom gewählten Tarif ab. Das ist ein entscheidender Punkt, den viele übersehen. Manche Zahnzusatzversicherungen zahlen nur, wenn die GKV ebenfalls leistet. Wenn die GKV nichts zahlt (z. B. bei Implantaten am Ende der Zahnreihe oder bei rein privaten Behandlungen), bleiben Sie komplett auf den Kosten sitzen. Informieren Sie sich am besten vor Vertragsabschluss, wie der gewünschte Zahnzusatzversicherer hier vorgeht.
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