Sie möchten Ihr mobiles Zuhause preiswert und leistungsstark absichern? Starten Sie jetzt Ihren Versicherungsvergleich für Ihren Wohnwagen:
Wohnwagen Versicherung
- Verschiedene Gesellschaften und Tarife
- Deckungssummen bis 100 Mio. Euro möglich
- Vollkasko- und Teilkaskoversicherung möglich
- Online abschließbar
- Auch saisonale Wohnwagen-Versicherung möglich

Allgemeines zur Wohnwagen-Versicherung
Einmal Camper, immer Camper. Mit dem Wohnwagen zu verreisen ist nicht nur praktisch, sondern kann zur echten Leidenschaft werden. Ihr Zuhause ist immer dabei – egal, wohin die Reise geht. Doch damit die Abenteuer unbeschwert bleiben, ist eine zuverlässige und günstige Wohnwagen-Versicherung unerlässlich. Bei xxv24 finden Sie die passende Absicherung – abgestimmt auf Ihre individuellen Bedürfnisse. Ob Sie Ihren Wohnwagen intensiv nutzen oder nur gelegentlich auf Reisen gehen. Oder ob es sich um ein neues Modell oder ein älteres Fahrzeug handelt. Die richtige Versicherung sorgt für optimalen Schutz. Unsere Empfehlung: Wählen Sie einen umfassenden Tarif, um sich gegen unerwartete Schäden bestmöglich abzusichern.
Ihre Vorteile
2 Minuten berechnen
Wie erhalte ich die eVB-Nummer für die Zulassung beim Straßenverkehrsamt?
Sie können Ihr Fahrzeug jederzeit online berechnen und den Antrag direkt einreichen. Nach Abschluss der Online-Antragstellung steht Ihnen die eVB-Nummer sofort zum Download zur Verfügung. Zusätzlich erhalten Sie eine E-Mail mit der Nummer, sodass Sie diese bequem abrufen können. Mit der eVB-Nummer gehen Sie zur Zulassungsstelle und melden Ihren Wohnwagen problemlos an. Wichtig: Der Versicherer stellt die eVB-Nummer nur für neu erworbene Fahrzeuge aus, die noch nicht angemeldet sind. Falls Sie bereits ein angemeldetes Fahrzeug versichern möchten und den Tarif oder Versicherer wechseln, erhalten Sie keine eVB-Nummer. In diesem Fall übernimmt Ihr neuer Versicherer die Meldung des Versichererwechsels direkt bei der Zulassungsstelle.
So einfach funktioniert‘s
Was deckt die Kfz-Haftpflicht in der Wohnwagen-Versicherung ab?
Die Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung – ohne sie dürfen Sie nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Sie schützt Sie im Falle eines Schadens, den Sie mit Ihrem Wohnwagen einer dritten Person zufügen. Versichert sind dabei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Ihr Versicherer prüft eingehende Forderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche konsequent ab. Sind die Ansprüche gerechtfertigt, übernimmt die Versicherung die Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Kundenbewertungen
Was deckt die Teil- und Vollkasko in der Wohnwagen-Versicherung ab?
Wenn Sie Ihren Wohnwagen optimal absichern möchten, lohnt sich ein Blick auf die Teil- und Vollkaskoversicherung. Die Teilkaskoversicherung bietet Schutz vor Schäden durch Unwetter, Wildunfälle, Tierbiss, Brand, Diebstahl und Glasbruch. Die Vollkaskoversicherung ergänzt diesen Schutz und übernimmt zusätzlich Schäden durch Vandalismus sowie selbstverschuldete Unfälle. Mit der passenden Versicherung genießen Sie sorgenfreie Fahrten und sind bestens vor unerwarteten Risiken geschützt.
Was versichert die Wohnwagen-Versicherung nicht?
Der Versicherer kann allerdings nicht für alle Schäden aufkommen, da die Beiträge sonst enorm hoch wären. Daher sind folgende Schäden generell ausgeschlossen:
- Vorsätzliche verursachte Schäden
- Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis
- Schäden durch Alkohol- oder Drogenbeeinflussung
Welche Ergänzungen zur Wohnwagen-Versicherung sind sinnvoll?
Wer mit dem Wohnwagen unterwegs ist, nimmt oft wertvolle Ausrüstung und viel Gepäck mit. Damit auch diese bestens abgesichert sind, ergänzt eine Camping-Versicherung die Wohnwagen-Versicherung ideal.
Sie bietet Schutz für:
- Dauercamper mit festem Wohnwagen
- Vorzelte und Vordächer, die zusätzlichen Raum bieten
- Bewegliches Inventar, damit Ihre Ausstattung geschützt bleibt
- Radio- und Fernsehgeräte, für Unterhaltung unterwegs
- Der Anbieter unterstützt bei der Überführung, bei Verlegung des Wohnwagens
Wann und wie können Sie den Beitrag begleichen?
Den Erstbeitrag müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Versicherungsunterlagen bezahlen.
Generell können Sie eine monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlweise vereinbaren.
Sie können durch ein SEPA-Mandat den Beitrag einziehen lassen oder Sie zahlen per Rechnung.
Wann beginnt und endet die Versicherung?
Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Frühestens ab dem nächsten Werktag.
Kündigung des Vertrags kann zum nächsten Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres erfolgen.