Wenn die Sonne rauskommt und die Temperaturen angenehm sind, dann packen viele ihr Trike und machen schöne Ausflüge. Mit der richtigen Absicherung durch die Trike-Versicherung macht es noch mehr Spaß:
Trike Versicherung
- Verschiedene Gesellschaften und Tarife
- Deckungssummen bis 100 Mio. Euro möglich
- Vollkasko- und Teilkaskoversicherung möglich
- Optional Schutzbrief
- Auch saisonale Absicherung möglich

Allgemeines zur Trike-Versicherung
Immer mehr Menschen entdecken die Freude am Fahren mit einem Trike. Entspannt die Umgebung genießen und das Gefühl von Freiheit erleben. Doch wie bei allen Fahrzeugen im Straßenverkehr ist eine umfassende Versicherung unverzichtbar. Kleinere Blechschäden oder größere Unfälle können schnell passieren und als Fahrer haften Sie für entstandene Schäden. Der Umfang der Versicherung sollte dabei unter anderem an die Motorleistung des Trikes angepasst sein. Lassen Sie sich von erfahrenen Experten beraten, um den passenden Schutz zu finden. Unsere Empfehlung: Entscheiden Sie sich für den umfangreichsten Tarif, damit Sie stets optimal abgesichert sind und sorgenfrei fahren können.
Ihre Vorteile
2 Minuten berechnen
Wie erhalte ich die eVB-Nummer für die Zulassung beim Straßenverkehrsamt?
Berechnen Sie Ihr Fahrzeug online und reichen Sie Ihren Antrag bequem ein. Nach Abschluss der Antragstellung steht Ihnen die eVB-Nummer sofort zum Download zur Verfügung. Zusätzlich erhalten Sie eine E-Mail mit der Nummer, sodass Sie sie jederzeit abrufen können. Mit der eVB-Nummer melden Sie Ihr Trike schnell und unkompliziert bei der Zulassungsstelle an. Wichtiger Hinweis: Der Versicherer stellt die eVB-Nummer nur für neu erworbene Fahrzeuge aus, die noch nicht angemeldet sind. Bei einem Tarif- oder Versichererwechsel stellt der Versicherer keine eVB-Nummer aus, da Ihr Fahrzeug bereits angemeldet ist. In diesem Fall meldet Ihr neuer Versicherer den Wechsel direkt bei der Zulassungsstelle. Dank des digitalen Prozesses können Sie Ihr Trike bequem und effizient anmelden.
So einfach funktioniert‘s
Was deckt die Kfz-Haftpflicht in der Trike-Versicherung ab?
Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und Voraussetzung für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr. Sie bietet Sicherheit im Schadensfall, wenn Sie mit Ihrem Trike einer dritten Person Schaden zufügen. Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Versicherer prüft eingehende Ansprüche und weist unberechtigte Forderungen zurück. Sind die Ansprüche gerechtfertigt, übernimmt die Versicherung die Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Kundenbewertungen
Was deckt die Teil- und Vollkasko in der Trike-Versicherung ab?
Möchten Sie Ihr Trike noch umfassender absichern? Dann ist eine Teil- oder Vollkaskoversicherung die richtige Wahl. Teilkaskoversicherung deckt Schäden durch Unwetter, Wildunfälle, Tierbiss, Brand, Diebstahl und Glasbruch ab. Die Vollkaskoversicherung ergänzt diesen Schutz und übernimmt zusätzlich Schäden durch Vandalismus sowie selbstverschuldete Unfälle. Mit der passenden Versicherung genießen Sie sorgenfreies Fahren und sind bestens geschützt.
Was versichert die Trike-Versicherung nicht?
Der Versicherer kann allerdings nicht für alle Schäden aufkommen, da die Beiträge sonst enorm hoch wären. Daher sind folgende Schäden generell ausgeschlossen:
- Vorsätzliche verursachte Schäden
- Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis
- Schäden durch Alkohol- oder Drogenbeeinflussung
- Fahrten auf nicht zugelassenen Strecken (Rennstrecken)
Welche Zusatzbausteine gibt es in der Trike-Versicherung?
Mit der Vollkaskoversicherung genießen Sie bereits optimalen Schutz. Doch eine Trike-Versicherung bietet noch zusätzliche Absicherungsmöglichkeiten:
- GAP-Deckung – Schutz bei Finanzierungslücken
- Verkehrs-Rechtsschutz – Unterstützung bei rechtlichen Streitfällen
- Schutzbrief – Hilfeleistungen bei Pannen und Notfällen
Mit einer umfassenden Trike-Versicherung sind Sie bestens geschützt und können jede Fahrt sorgenfrei genießen.
Wann und wie können Sie den Beitrag begleichen?
Den Erstbeitrag müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Versicherungsunterlagen bezahlen.
Generell können Sie eine monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlweise vereinbaren.
Sie können durch ein SEPA-Mandat den Beitrag einziehen lassen oder Sie zahlen per Rechnung.
Wann beginnt und endet die Versicherung?
Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Frühestens ab dem nächsten Werktag.
Kündigung des Vertrags kann zum nächsten Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres erfolgen.