Sie wollen Ihre Liebsten im Todesfall finanziell gut abgesichert wissen? Mit einer Risikolebensversicherung ist das möglich:
Risikolebensversicherung
- Garantierter Beitrag
- Beiträge steuerlich absetzbar
- Flexible Erhöhungsoptionen
- Individueller Schutz
- Einkommensteuerfreie Auszahlung

Wann macht eine Risikolebensversicherung Sinn?
Eine Risikolebensversicherung dient der finanziellen Absicherung von Hinterbliebenen im Todesfall. Stirbt die versicherte Person während der vereinbarten Laufzeit, zahlt der Versicherer eine vorher festgelegte Summe an die begünstigten Personen aus. Sie sichert nur den Todesfall ab. Wenn der Todesfall während der Vertragslaufzeit nicht eintritt, endet der Vertrag ohne Leistung. Besonders sinnvoll ist diese Versicherung für Familien, Kreditnehmer oder Geschäftspartner, die sich im Ernstfall vor finanziellen Belastungen schützen wollen. Da kein Sparanteil enthalten ist, sind die Beiträge meist vergleichsweise günstig.
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Was ist die verbundene Risikolebensversicherung
Die verbundene Risikolebensversicherung ist eine spezielle Form der Risikolebensversicherung, bei der zwei Personen gemeinsam versichert sind, meist Ehe- oder Lebenspartner. Die Versicherung zahlt einmalig die vereinbarte Summe aus, wenn einer der beiden stirbt. Danach endet der Vertrag automatisch.
So einfach funktioniert‘s
Was ist die Überkreuz-Risikolebensversicherung?
Die Überkreuz-Risikolebensversicherung ist ein Modell, bei dem zwei Personen jeweils eine Risikolebensversicherung auf das Leben des anderen abschließen. Das bedeutet: Jeder ist Versicherungsnehmer und Beitragszahler, aber die versicherte Person ist der Partner.
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Gibt es beim Abschluss eine Gesundheitsprüfung?
Ja, bei Abschluss ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Dabei füllen Sie einen Fragebogen zu Vorerkrankungen, Lebensstil, Beruf und Hobbys aus. Dieser beeinflusst die Beitragshöhe und die Versicherbarkeit. Bei falschen Angaben kann der Versicherungsschutz im Leistungsfall entfallen.
Unterliegt die Leistung aus der Risikolebensversicherung der Erbschaftssteuer?
Ja, die Leistung einer Risikolebensversicherung kann der Erbschaftssteuer unterliegen, je nach Vertragsgestaltung. Hier ein Überblick über die drei Varianten:
Einzelvertrag: Beim klassischen Einzelvertrag gilt die Leistung als Erbschaft, da der Bezugsberechtigte aus dem Vermögen des Verstorbenen erhält. Je nach Verwandtschaftsgrad gelten unterschiedliche Freibeträge. Wenn Sie Ihren Freibetrag überschreiten, bezahlen Sie Erbschaftssteuer.
Verbundene Risikolebensversicherung: Etwas günstiger stellt sich die Lage bei der verbundenen Risikolebensversicherung dar. Hier schließen zwei Personen gemeinsam einen Vertrag ab, der auf den Tod des zuerst Versterbenden ausgelegt ist. Stirbt einer der beiden, erhält der andere die vereinbarte Versicherungssumme. Steuerlich gilt diese Auszahlung zum Teil als eigener Erwerb und zum Teil als Erbschaft. Der eigene Erwerb ist steuerfrei. Diese Konstruktion ist besonders bei verheirateten Paaren attraktiv, da sie eine gewisse Steuerentlastung bietet und gleichzeitig einfach zu verwalten ist.
Überkreuz Risikolebensversicherung: Jeder versichert das Leben des anderen, zahlt selbst die Beiträge und ist Bezugsberechtigter. Im Todesfall stammt die Auszahlung aus dem eigenen Vertrag – sie gilt daher nicht als Erbschaft und ist vollständig steuerfrei. Diese Lösung eignet sich ideal für unverheiratete Paare oder Geschäftspartner. Allerdings ist sie in der Umsetzung etwas komplexer und erfordert eine saubere vertragliche Trennung.
Wie hoch sollte die Absicherungssumme für die Risikolebensversicherung sein?
Die Höhe der Risikolebensversicherung sollten Sie so wählen, dass Ihre Angehörigen im Falle Ihres Todes finanziell abgesichert sind. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle:
- Einkommensausfall kompensieren: Um Ihre Familie für mehrere Jahre zu unterstützen, empfiehlt sich häufig das 3- bis 5-fache Ihres jährlichen Nettoeinkommens als Richtwert
- Offene Verbindlichkeiten: Denken Sie an laufende Kredite, Hypotheken oder andere finanzielle Verpflichtungen, die auch nach Ihrem Tod bestehen bleiben
- Zukunftsausgaben für Kinder: Falls Sie Kinder haben, sollten auch Kosten für Ausbildung und Lebensunterhalt in die Kalkulation einfließen
- Kosten für die Bestattung: Diese können je nach persönlichen Vorstellungen und regionalen Gegebenheiten stark variieren und diese sollten Sie ebenfalls im Blick haben
- Vorhandene Rücklagen und Policen: Haben Sie bereits Ersparnisse oder andere Versicherungen, können Sie die Absicherungssumme entsprechend reduzieren