Erwarten Sie Besuch aus dem Ausland? Mit der Reiseversicherung – Ausländische Gäste ist Ihr Besuch rundum geschützt. So kann Ihr Gast den Aufenthalt voll und ganz genießen. Hervorragenden Versicherungsschutz finden Sie hier bei der XXV24.
Ausländische Gäste in Deutschland
- Reisen bis zu 365 Tage
- Reisekranken- und Reiseunfallversicherung
- Reisehaftpflicht-Versicherung
- Covid-19 optional mitversichert
- Abschluss online möglich

Die Highlights einer Reiseversicherung – Ausländische Gäste
Viele Leute aus dem Ausland möchten gerne eine gewisse Zeit in Deutschland verbringen und hier Urlaub machen oder auch hier arbeiten.
Damit Sie gut geschützt sind, ist eine Reiseversicherung – Ausländische Gäste sehr empfehlenswert. Denn sollte Ihnen hier in Deutschland etwas zustoßen, haben Sie einen optimalen Versicherungsschutz.
Bei manchen Anbietern sind Sie abgesichert, wenn Sie während der Reise an Covid-19 erkranken und medizinisch behandelt werden müssen. Mehrkosten, die Ihnen aufgrund von Quarantänemaßnahmen (bspw. für Unterkunft) entstehen, sind nicht versichert.
Die Reiseversicherung – Ausländische Gäste kann für eine Reisedauer von maximal 365 Tagen abgeschlossen werden. Es gibt Anbieter, bei denen Sie keine Selbstbeteiligung zu leisten haben.
Ihre Vorteile
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Welche Leistungen enthalten die verschiedenen Arten der Reiseversicherung – Ausländische Gäste?
Reisehaftpflichtversicherung:
- Schutz vor finanzielle Risiken, für Schäden, für die Sie verantwortlich sind
- Kostenerstattung bei behördlich angeordneter Abschiebung
Reisekrankenversicherung:
- Bei Krankheit oder Unfall auf der Reise im Gastland
- Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlung und Hilfsmittel
- Krankenrücktransport
Reiseunfallversicherung:
- Invaliditätsleistung
- Todesfallleistung
So einfach funktioniert‘s
Was ist bei der Reiseversicherung – Ausländische Gäste nicht versichert?
Eine Versicherung kann nicht für alles aufkommen, da die Beiträge sonst enorm hoch wären. Daher sind folgende Leistungen und Kosten beispielsweise ausgeschlossen:
- Vor Versicherungsbeginn entstehende Krankheiten, Beschwerden, Unfälle
- Kosten für Entzugs- und Entwöhnungsbehandlungen
- Kosten durch Missbrauch von Alkohol, Arzneimittel, Narkotika und Drogen
- Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
- Schäden durch Ausübung eines Berufes
- Schäden am Inventar der Gastfamilie
- Krankheiten (Diabetes, Gelenksarthrose, Schlaganfall)
Kundenbewertungen
Wo besteht Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz haben Sie in Deutschland oder in einem anderen Gastland. Als Gastland gelten alle Staaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.
Bei manchen Anbietern besteht sogar Versicherungsschutz im Heimatland.
Wann beginnt und endet die Reiseversicherung – Ausländische Gäste?
Der Versicherungsschutz beginnt im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt mit der Grenzüberschreitung des Heimatlandes bei direkter Reise in das Gastland.
Der Vertrag endet spätestens bei Rückkunft mit der Grenzüberschreitung des Heimatlandes bei direkter Rückreise. Ebenfalls mit Beendigung bzw. Erfüllung des Zwecks des Auslandsaufenthaltes.
Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit Eingang der Zahlung.
Wie und zu wann kann der Vertrag gekündigt werden?
Je nach Anbieter gilt der Vertrag nur für die Dauer des Aufenthaltes und endet dadurch automatisch. Sie können den Vertrag ebenso vorzeitig beenden, wenn Sie bei der Gastfamilie ausziehen. Ebenfalls bei Ausreise aus dem Gastland oder wenn Sie die Gastfamilie wechseln.