Sind Sie auf der Suche nach einem preiswerten und leistungsstarken Versicherer? Starten Sie jetzt Ihren Versicherungsvergleich für Ihr Motorrad:
Motorradversicherung
- Verschiedene Gesellschaften und Tarife
- Bis 100 Mio. Euro Deckungssummen
- Haftpflicht und Kaskoschutz
- Optionale Schutzbriefleistung
- Auch saisonale Motorrad-Versicherung möglich

Allgemeines zur Motorrad-Versicherung
Damit Sie am Straßenverkehr teilnehmen können, benötigen Sie zwingend eine Haftpflichtversicherung. Diese ist gesetzlich verpflichtend. Verursachen Sie einen Autounfall, müssen Sie dafür haften. Vor den finanziellen Auswirkungen schützt Sie die Haftpflichtversicherung. Zudem können Sie jederzeit noch die Kaskoversicherung mit einschließen. Hier kommt es auch etwas auf das Alter des Fahrzeuges an, ob diese noch Sinn macht. Viele Versicherer bieten noch zusätzliche Bausteine an, wenn Sie noch mehr Leistungen wünschen. Beispielsweise den Autoschutzbrief, Rabattschutz oder Fahrerschutz. So können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz individuell auf sich abstimmen. Ein Versicherungsvergleich lohnt sich und ist unverbindlich.
Ihre Vorteile
2 Minuten berechnen
Wie erhalte ich die eVB-Nummer für die Zulassung beim Straßenverkehrsamt?
Sie können jederzeit Ihr Fahrzeug online berechnen und den Antrag online einreichen. Sobald die Online Antragstellung erfolgt ist, steht Ihnen die eVB-Nummer zum Download zur Verfügung. Zusätzlich erhalten Sie noch eine E-Mail, in welcher die eVB-Nummer enthalten ist. Mit dieser Nummer gehen Sie zur Zulassungsstelle und melden Ihr Motorrad an.
Bitte folgenden Hinweis beachten:
Eine eVB-Nummer erhalten Sie nur, wenn Sie die Berechnung für ein „neu erworbenes Fahrzeug“ machen. Diese Auswahl gilt für Fahrzeuge, die noch nicht angemeldet sind. Wählen Sie „Tarif/ Versicherer wechseln“, erhalten Sie keine eVB-Nummer, weil Ihr Fahrzeug schon angemeldet ist. In diesem Fall setzt sich der neue Versicherer mit der Zulassungsstelle in Verbindung und teilt dieser den Versichererwechsel mit.
So einfach funktioniert‘s
Was deckt die Kfz-Haftpflicht in der Motorrad-Versicherung ab?
Die Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Ohne diese dürfen Sie nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Die Haftpflichtversicherung greift, wenn Sie jemanden Drittes mit Ihrem Motorrad schädigen sollten. Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Versicherer prüft die von der Gegenseite erhobenen Ansprüche und wehrt diese ab, wenn sie zu unrecht sind. Bei gerechtfertigten Ansprüchen leistet der Versicherer bis zur maximalen Versicherungssumme.
Kundenbewertungen
Was deckt die Teil- und Vollkasko in der Motorrad-Versicherung ab?
Wenn Sie Ihr Motorrad noch umfangreicher absichern möchten, sollten Sie über die Teil- oder Vollkaskoversicherung nachdenken. Die Teilkaskoversicherung übernimmt Schäden durch Unwetter, Wildunfälle, Tierbissschäden, Brand- und Diebstahlschäden sowie Glasbruchschäden. Die Vollkaskoversicherung übernimmt zusätzlich noch Schäden durch Vandalismus und durch selbstverschuldete Unfälle.
Was versichert die Motorrad-Versicherung nicht?
Der Versicherer kann allerdings nicht für alle Schäden aufkommen, da die Beiträge sonst enorm hoch wären. Daher sind folgende Schäden generell ausgeschlossen:
- Vorsätzliche verursachte Schäden
- Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis
- Schäden durch Alkohol- oder Drogenbeeinflussung
- Fahrten auf nicht zugelassenen Strecken (Rennstrecken)
Welche Zusatzbausteine gibt es in der Motorrad-Versicherung?
Sie können Ihren Versicherungsschutz noch ganz individuell um Zusatzleistungen ergänzen. Beispielsweise durch den Schutzbrief. Wenn Sie unterwegs eine Pannen- oder Unfallhilfe benötigen, sind Sie über den Schutzbrief abgesichert. Zudem gibt es auch noch den Werkstattbonus. Hier reduziert sich der Beitrag, wenn Sie im Schadensfall zu einer Partnerwerkstatt Ihres Versicherer gehen.
Wann und wie können Sie den Beitrag begleichen?
Den Erstbeitrag müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Versicherungsunterlagen bezahlen.
Generell können Sie eine monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlweise vereinbaren.
Sie können durch ein SEPA-Mandat den Beitrag einziehen lassen oder Sie zahlen per Rechnung.
Wann beginnt und endet die Versicherung?
Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Frühestens ab dem nächsten Werktag.
Kündigung des Vertrags kann zum nächsten Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres erfolgen.
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