Die Heilpraktiker-Versicherung bietet eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung und ermöglicht den Zugang zu alternativen Behandlungsmethoden:
Heilpraktikerversicherung
- Leistungen für Naturheilkunde
- Verschiedene Anbieter
- Vorsorgeleistungen
- Schutzimpfungen
- Leistungen für Sehhilfen

Für wen lohnt sich eine Heilpraktikerversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Leistungen von Heilpraktikern in der Regel gar nicht oder nur sehr eingeschränkt. Wenn Sie regelmäßig alternative Heilmethoden wie Akupunktur, Homöopathie oder Osteopathie nutzen, kann eine Heilpraktikerversicherung für Sie eine sinnvolle Ergänzung sein. Sie übernimmt die Kosten für viele naturheilkundliche Verfahren und ermöglicht Ihnen eine ganzheitliche Gesundheitsversorgung.
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Übernehmen Krankenkassen die Kosten für Heilpraktiker?
Da Heilpraktiker keine Vertragsärzte der Kassen sind, übernehmen die Krankenkassen in der Regel keine Rechnungen von ihnen. Es gibt jedoch Ausnahmen: Einige gesetzliche Krankenkassen erstatten bestimmte alternative Heilmethoden wie Akupunktur oder Homöopathie. Dafür muss die Behandlung allerdings ein Arzt mit einer Zusatzqualifikation in diesem Bereich durchführen. Viele naturheilkundliche Verfahren, die Heilpraktiker anbieten, gelten zudem als sogenannte „Individuelle Gesundheitsleistungen“ (IGeL). Diese Leistungen zahlen Sie in der Regel aus eigener Tasche. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, inwieweit sie Sie finanziell unterstützt.
So einfach funktioniert‘s
Was übernimmt die Heilpraktikerversicherung?
Die meisten Heilpraktikerversicherungen übernehmen die Kosten für eine Vielzahl naturheilkundlicher Verfahren. Darunter fallen Akupunktur, Homöopathie, Osteopathie, Chiropraktik, Eigenbluttherapie. Diese und weitere Methoden, die im Hufelandverzeichnis gelistet sind, können Sie über die Heilpraktikerversicherung abdecken. Je nach Tarif erfolgt die Erstattung entweder bis zu einem festen Jahresbetrag oder als prozentualer Anteil der Behandlungskosten. Diese liegen häufig zwischen 80 % und 100 %. Zusätzlich können auch Arznei-, Labor- und Verbandmittelkosten abgedeckt sein. Auch Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen oder Hilfsmittel sind oftmals Teil des Leistungsumfanges. Es lohnt sich, einen Versicherungsvergleich zu machen, weil es deutliche Unterschiede im Versicherungsumfang vorliegen.
Kundenbewertungen
Gibt es eine Wartezeit für die Heilpraktikerversicherung?
Viele Versicherer arbeiten mit einer Wartezeit von drei Monaten, bevor Sie Leistungen in Anspruch nehmen können. Für bestimmte Leistungen wie Psychotherapie oder Entbindung kann eine verlängerte Wartezeit von bis zu acht Monaten gelten. Ziel dieser Regelung ist es, kurzfristige Vertragsabschlüsse bei bereits geplanten Behandlungen zu vermeiden. Es gibt aber auch Versicherer ohne Wartezeit. Diese greifen sofort, allerdings meist nur für neu auftretende Beschwerden. Behandlungen, die vor Vertragsabschluss begonnen oder ärztlich angeraten sind, sind nicht versicherbar.
Wie sieht die Gesundheitsprüfung zur Heilpraktikerversicherung aus?
Die Gesundheitsprüfung bei Abschluss einer Heilpraktikerversicherung erfolgt über einen Fragebogen im Antragsprozess. Der Fragebogen umfasst Angaben zu bestehenden oder vergangenen Erkrankungen, meist für die letzten drei bis fünf Jahre. Typische Fragen betreffen ambulante und stationäre Behandlungen, psychotherapeutische Maßnahmen sowie chronische Erkrankungen. Hierzu zählen beispielsweise Diabetes, Rheuma oder Herz-Kreislauf-Probleme. Einige Tarife arbeiten mit vereinfachten Gesundheitsfragen oder verzichten ganz auf eine Prüfung. Hierzu schließen sie aber bestimmte Leistungen aus oder verlangen Risikozuschläge. Wichtig ist, dass Sie die Fragen wahrheitsgemäß beantworten. Falsche Informationen führen im Leistungsfall zu einer Ablehnung oder sogar zum Rücktritt vom Vertrag. Da die Anforderungen je nach Anbieter und Tarif stark variieren, lohnt sich ein Versicherungsvergleich.
Was versichert die Heilpraktikerversicherung nicht?
Was nicht versichert ist, hängt vom Versicherer und vom Tarif ab. Hier sind ein paar Ausschlüsse, die viele Versicherer nicht versichern:
- Vorsätzlich herbeigeführte Krankheiten oder Unfälle
- Psychotherapie
- Heilmittel, die über die Krankenkasse versichert sind
- Bereits begonnene oder angeratene Behandlungen vor Vertragsabschluss
- Behandlungen außerhalb der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH)
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