Die Erwerbsunfähigkeit ist der kleine Bruder der Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie greift, wenn Sie krankheitsbedingt gar keinen Beruf mehr ausüben können:
Erwerbsunfähigkeit
- Monatliche Rente bei dauerhafter Erkrankung
- Leistung bei schwerer Erkrankung
- Leistung bei Wiedereingliederung
- Optionale Zusatzleistungen
- Antrag online einreichen

Was ist eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung?
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist eine spezielle Form der Absicherung, die dann einspringt, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft erwerbsunfähig sind. Sie zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie keine Tätigkeit mehr ausüben können. Das bedeutet: Nicht nur der erlernte Beruf muss unmöglich sein, sondern jede Form von Arbeit.
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Wo liegt der Unterschied zwischen der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Erwerbsunfähigkeitsversicherung?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zahlt, wenn Sie Ihren bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Die Rente hängt nicht davon ab, ob Sie noch einen anderen Job ausüben könnten oder nicht. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) hingegen greift nur, wenn Sie gar keine Tätigkeit mehr ausüben können. Hierfür müssen Sie vollständig erwerbsunfähig sein. Die BU bietet umfassenderen Schutz, ist aber teurer. Die EU ist günstiger, setzt jedoch eine deutlich höhere Hürde für die Leistung voraus.
So einfach funktioniert‘s
Für wen ist der Abschluss einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?
Sie eignet sich vor allem für Menschen mit körperlich belastenden Berufen oder Vorerkrankungen, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können. Zudem ist sie für Menschen gedacht, die eine Absicherung wünschen, aber die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung zu hoch sind. Darüber hinaus kann die Versicherung für junge Menschen mit begrenztem Budget eine sinnvolle Grundabsicherung sein. Sie bietet zwar weniger Schutz als eine BU, aber im Fall einer vollständigen Erwerbsunfähigkeit sorgt sie dennoch für finanzielle Unterstützung.
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Welche Voraussetzungen gelten für die Erwerbsunfähigkeitsrente?
Um Leistungen aus der Erwerbsunfähigkeitsversicherung zu erhalten, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Die genauen Voraussetzungen können je nach Versicherer leicht variieren. Manche Anbieter verlangen z. B. eine Mindestdauer der Erwerbsunfähigkeit (z. B. sechs Monate), bevor sie Leistungen auszahlt.
Hier sind die wichtigsten Punkte:
- Sie müssen aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in der Lage sein, irgendeine berufliche Tätigkeit auszuüben, unabhängig vom erlernten Beruf
- Die Einschränkung muss voraussichtlich dauerhaft bestehen, also nicht nur vorübergehend
- Ein medizinisches Gutachten belegt Ihre Erwerbsunfähigkeit
Wann zahlt die Erwerbsunfähigkeitsrente nicht?
Folgende Punkte können dazu führen, dass Sie im Leistungsfall kein Geld erhalten:
- Wenn Sie noch irgendeine Tätigkeit ausüben können – egal ob eine körperliche oder geistige Tätigkeit
- Bei Krankheiten oder Verletzungen, die nur zeitlich begrenzt sind. Die Erwerbsunfähigkeit muss dauerhaft sein
- Kein aussagekräftiges ärztliches Gutachten, welches die vollständige Erwerbsunfähigkeit bestätigt
- Manche Versicherungen schließen bestimmte Ursachen aus – etwa psychische Erkrankungen, wenn sie nicht ausdrücklich mitversichert sind
- Verweigerung von ärztlichen Untersuchungen oder falsche Angaben bei Vertragsschluss können zur Nichtzahlung führen
Was ist der optionale Baustein Dread Disease?
Der optionale Baustein „Dread Disease“ bei der Dialog Versicherung ist eine Zusatzversicherung, die Sie in die Erwerbsunfähigkeitsversicherung einschließen können. Sie bietet eine Einmalleistung, wenn Sie eine bestimmte schwere Krankheit wie zum Beispiel Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall erleiden. Die Dialog zahlt eine einmalige Kapitalleistung in Höhe von bis zu 150.000 Euro. Die Einmalzahlung hilft Ihnen, die Belastung finanziell abzufedern. Die Höhe der Kapitalleistung hängt von der vereinbarten Jahresrente ab. Bitte beachten Sie, dass nicht jeder Versicherer diesen Baustein anbietet. Er zählt also nicht zu den Standardleistungen.
Wie lange zahlt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung?
Die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt in der Regel so lange, wie der Vertrag läuft und Sie vollständig erwerbsunfähig sind. Häufig ist das Regelrentenalter vertraglich als Leistungsende gesetzt, weil Sie dann die Leistungen der Altersrente erhalten.