Als Abschleppunternehmen tragen Sie viel Verantwortung. Denn dem Fahrzeug an Ihrem Haken darf nichts passieren. Sichern Sie sich umfassend mit der Abschleppwagen-Versicherung ab:
Abschleppwagen-Versicherung
- Für Transport- und Einzelunternehmen
- Spezieller Schutz bei der Hakenlast
- Faire Prämien
- Schnelle Schadensachbearbeitung
- Schutz beim Abschleppen von Neu- und Gebrauchtwagen

Allgemeines zur Abschleppwagen-Versicherung
Als Abschleppdienst leisten Sie unverzichtbare Unterstützung. Sei es bei Fahrzeugpannen oder der Entfernung falsch geparkter Autos. In beiden Fällen tragen Sie eine große Verantwortung, insbesondere hinsichtlich der Unversehrtheit der transportierten Fahrzeuge. Um sich gegen mögliche Schäden abzusichern, ist eine umfassende Abschleppwagen-Versicherung unerlässlich. Der Leistungsumfang dieser Versicherung hängt davon ab, ob Sie mit hoheitlichen Befugnissen arbeiten oder nicht. Eine fundierte Beratung hilft Ihnen dabei, den optimalen Versicherungsschutz zu wählen. Unsere Empfehlung: Entscheiden Sie sich für einen möglichst umfassenden Tarif, um bestmöglich abgesichert zu sein.
Ihre Vorteile
2 Minuten berechnen
Wie erhalte ich die eVB-Nummer für die Zulassung beim Straßenverkehrsamt?
Berechnen Sie Ihr Fahrzeug bequem online und reichen Sie Ihren Antrag digital ein. Nach erfolgreicher Antragstellung erhalten Sie umgehend Ihre eVB-Nummer. Diese steht Ihnen sowohl zum Download als auch per E-Mail zur Verfügung. Damit können Sie Ihr Abschleppfahrzeug schnell und unkompliziert bei der Zulassungsstelle anmelden. Wichtiger Hinweis: Die eVB-Nummer wird ausschließlich für neu erworbene, noch nicht angemeldete Fahrzeuge ausgestellt. Im Falle eines Tarif- oder Versichererwechsels entfällt die Ausstellung einer neuen eVB-Nummer, da das Fahrzeug bereits registriert ist. In diesem Fall übernimmt Ihr neuer Versicherer die Meldung des Wechsels direkt bei der Zulassungsstelle. Dank des effizienten digitalen Prozesses ist die Anmeldung Ihres Abschleppwagens einfach und zeitsparend.
So einfach funktioniert‘s
Was deckt die Kfz-Haftpflicht in der Abschleppwagen-Versicherung ab?
Die Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzung für die Nutzung Ihres Abschleppwagens im öffentlichen Straßenverkehr. Sie bietet finanziellen Schutz, falls durch Ihr Fahrzeug Schäden an Dritten entstehen. Abgedeckt sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Versicherer prüft eingehende Schadensersatzansprüche sorgfältig, weist unbegründete Forderungen zurück und übernimmt berechtigte Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Kundenbewertungen
Was deckt die Teil- und Vollkasko in der Abschleppwagen-Versicherung ab?
Sichern Sie Ihren Abschleppwagen umfassend ab – mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung. Die Teilkaskoversicherung bietet Schutz vor Schäden durch Naturgewalten, Wildunfälle, Tierbiss, Brand, Diebstahl und Glasbruch. Die Vollkaskoversicherung erweitert diesen Schutz und deckt zusätzlich Schäden durch Vandalismus sowie selbstverschuldete Unfälle ab. Mit der richtigen Versicherung genießen Sie maximale Sicherheit und sorgenfreies Fahren.
Was versichert die Abschleppwagen-Versicherung nicht?
Der Versicherer kann allerdings nicht für alle Schäden aufkommen, da die Beiträge sonst enorm hoch wären. Daher sind folgende Schäden generell ausgeschlossen:
- Vorsätzlich verursachte Schäden
- Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis
- Schäden durch Alkohol- oder Drogenbeeinflussung
Welche sinnvollen Ergänzungen bei der Abschleppwagen-Versicherung gibt es?
Neben den umfassenden Leistungen einer Abschleppwagen-Versicherung sollten Sie als Transportunternehmer auch in weiteren Bereichen gut abgesichert sein. Besonders empfehlenswert sind:
- Verkehrsrechtsschutz, um sich bei rechtlichen Streitigkeiten im Straßenverkehr abzusichern
- Umfassende Kfz-Versicherungen, die zusätzlichen Schutz für Ihre Fahrzeuge bieten
- Betriebshaftpflicht, um Ihr Unternehmen gegen mögliche Schadensersatzansprüche abzusichern
Eine individuell abgestimmte Absicherung sorgt dafür, dass Sie sorgenfrei und bestmöglich geschützt arbeiten können.
Wann und wie können Sie den Beitrag begleichen?
Den Erstbeitrag müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Versicherungsunterlagen bezahlen.
Generell können Sie eine monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlweise vereinbaren.
Sie können durch ein SEPA-Mandat den Beitrag einziehen lassen oder Sie zahlen per Rechnung.
Wann beginnt und endet die Versicherung?
Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Frühestens ab dem nächsten Werktag.
Kündigung des Vertrags kann zum nächsten Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres erfolgen.