Immer mehr Betriebe werden Opfer eines Hackerangriffs. Für Ihren Betrieb entstehen dadurch enorme finanzielle Folgen. Sichern Sie sich umfangreich mit der VHV Cyberversicherung ab:
VHV Cyberversicherung
- Soforthilfen
- Leistungs-Update-Garantie
- Eigenschäden
- Zusatzbausteine möglich
- Gutes Preis-/Leistungsverhältnis
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Die Hackerangriffe nehmen in der heutigen Zeit immer mehr zu. Die Schäden betragen meist über 100.000 EUR. Sind Sie ebenfalls schon von einem Cyber-Angriff betroffen gewesen? Dann wissen Sie, wie schnell es geht, dass wertvolle und sensible Daten Ihrer Kunden missbraucht werden. Ohne die richtige Absicherung, steht Ihre Firma womöglich vor dem sicheren Ruin. Sichern Sie Ihre Firma mit der VHV Cyberversicherung und deren umfassenden Leistungen optimal ab.
Mit der VHV Cyberversicherung stehen Ihnen rund um die Uhr IT-Spezialisten im Schadensfall zur Seite.
Geraten ungewollt Daten Ihrer Kunden in die Hände von Betrügern, kommt die VHV Cyberversicherung für die Kosten auf. Sie haben ebenfalls Versicherungsschutz, wenn Ihre Daten betroffen sind.
Mit der Leistungs-Update-Garantie ist Ihre VHV Cyberversicherung auf dem neuesten Stand. Wählen Sie den Selbstbehalt nach Ihren Wünschen aus. Es gibt 500 EUR, 1.000 EUR, 2.500 EUR oder 5.000 EUR.
Ergänzen Sie Ihren Versicherungsschutz sinnvoll um die zusätzlichen Bausteine, welche die VHV Cyberversicherung anbietet.
Lassen Sie Ihre Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten? Dies ist eine hervorragende und abwechslungsreiche Option für Ihre Beschäftigten. Das Homeoffice birgt aber nochmals mehr Gefahren, als im Büro. Deshalb bietet die VHV Cyberversicherung hier ebenfalls Versicherungsschutz.
Ihre Vorteile
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Welche Leistungen bietet die VHV Cyberversicherung?
Sollten Sie tatsächlich einen Hackerangriff erleiden, erhalten Sie bei der VHV Cyberversicherung folgende Leistungen:
- Flexible Versicherungssumme und Selbstbehalt
- Fehlbedienung mitversichert
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Betriebliche Nutzung privater Endgeräte
- Rückwärtsdeckung und Nachhaftung für jeweils 5 Jahre
- Zeitnahe Feststellung der Schadensursache
- Ersatz von eigenen Vermögensschäden
- IT-Prävention- und Krisenmanagement
- Ertragsausfälle bei behördlicher Anordnung
So einfach funktioniert‘s
Welche Zusatzbausteine bei der VHV Cyberversicherung gibt es?
Ihnen ist die gute Grundabsicherung nicht genug? Für diesen Fall schließen Sie noch zusätzlich folgende Bausteine ab:
- Vertrauensschaden auch bei ausgeschiedenen Mitarbeitern
- E-Payment
- Cyber-Betriebsunterbrechung bei Cloudausfall
- Cyber-Betriebsunterbrechung bei Systemausfall und technischen Problemen
- Cyberspionage
Kundenbewertungen
Wer ist über die VHV Cyberversicherung versichert?
Versicherungsschutz besteht für Sie und für Ihr versichertes Unternehmen. Als mitversichert gelten auch Ihre beschäftigten Arbeitnehmer und Zeitarbeitskräfte. Ebenso gilt Versicherungsschutz für eingegliederte Mitarbeiter fremder Unternehmen, welche aus Anlass Ihrer Tätigkeit, in Ihrem Betrieb arbeiten. Jeder Betrieb hat Organmitglieder. Diese sind ebenfalls im Versicherungsschutz mit inbegriffen. Schutz besteht ebenfalls für ehemalige Mitarbeiter.
Was versichert die VHV Cyberversicherung nicht?
Die VHV Cyberversicherung kann nicht für alle Schäden aufkommen, da sonst der Beitrag nicht kalkulierbar wäre. Daher sind folgende Leistungen ausgeschlossen:
- Vorvertragliche Informationssicherheitsverletzung
- Krieg
- Politische Gefahren
- Terrorakte
- Ausfall öffentlicher Infrastruktur
- Fahrzeuge
- Finanzmarkttransaktionen
- Abfluss von Vermögenswerten
- Vorsatz und wissentliche Pflichtverletzung
- Strafen/Bußgelder
- Verletzung von Immaterialgüterrechten
- Kernenergie
- Diskriminierung
- Pornographie, Lotterie- und Glücksspiele
- Unerlaubte Werbung
- Telefonüberwachungen
- Rückruf von eigenen oder fremden Erzeugnissen
Wann und wie können Sie den Beitrag begleichen?
Den Erstbeitrag müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Versicherungsunterlagen bezahlen.
Generell können Sie eine monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlweise vereinbaren.
Sie können durch ein SEPA-Mandat den Beitrag einziehen lassen oder Sie zahlen per Rechnung.
Wann beginnt und endet die Versicherung?
Die Versicherung beginnt zu dem im Vertrag angegebenen Zeitpunkt.
Wenn Sie eine Laufzeit von mindestens einem Jahr vereinbart haben, verlängert sich der Vertrag wieder automatisch um ein Jahr. Die Kündigung muss daher spätestens 3 Monate vor Ablauf des Vertrags eingehen.