Aus einer kleinen Panne wird schnell ein Unglück. Sichern Sie sich und Ihre Familie daher gut mit der VHV Privathaftpflichtversicherung ab. Überzeugen Sie sich selbst vom erstklassigen Schutz:
VHV Privathaftpflicht
- Hohe Versicherungssummen
- Schlüsselverlust mitversichert
- Optional Best-Leistungs-Garantie
- Nebenberufliche Tätigkeiten absicherbar
- Schäden aus Internetnutzung
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Produktdetails (PDF) ansehen »Allgemeines zur VHV Privathaftpflichtversicherung
Ein Missgeschick ist oftmals schnell passiert. Ihr Kind verschüttet Saft auf dem Teppich Ihres Bekannten. Ihnen fällt das Handy eines Freundes runter. Hierbei dreht es sich noch um kleine Missgeschicke. Es könnte auch Schlimmeres passieren, wenn eine Person zu Schaden kommt. Für all diese Schäden müssen Sie laut Gesetz haften und somit zahlen. Damit Sie nicht in finanzielle Nöte geraten, sollten Sie mit der VHV Privathaftpflichtversicherung vorsorgen. Denn hier erhalten Sie umfangreichen Schutz, sollte jemand Drittes Ansprüche gegen Sie geltend machen. Ebenso wehrt die VHV Privathaftpflichtversicherung unberechtigte Ansprüche ab. Ganz gleich, ob Sie nur sich oder Ihre ganze Familie absichern möchten. Bei der VHV Privathaftpflichtversicherung finden Sie für jede Lebenslage den optimalen Versicherungsschutz.
Ihre Vorteile
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Was ist bei der VHV Privathaftpflichtversicherung versichert?
Bei der VHV Privathaftpflichtversicherung können Sie aus zwei Tarifen Ihren ganz individuellen Versicherungsschutz wählen. Mit der Auswahl der Versicherungssummen von 10 Mio. EUR oder 50 Mio. EUR haben Sie bereits sehr hohe Deckungssummen und sind gut abgesichert. Weitere Leistungen des Versicherers sind:
- Keine Prüfung der Aufsichtspflichtverletzung
- Tagesmutter oder Babysitting
- Optional nebenberufliche Tätigkeiten
- Optional Opferhilfe für Personenschäden bis 50.000 EUR versicherbar
- Forderungsausfalldeckung
Die Höhe der Leistung variiert je nach Tarif. Hierbei handelt es sich um einen Ausschnitt der Leistungen. Mehr dazu können Sie im Bedingungswerk nachlesen.
So einfach funktioniert‘s
Wer ist bei der VHV Privathaftpflichtversicherung abgesichert?
Der Versicherer bietet nicht nur Versicherungsschutz für Sie als Versicherungsnehmer, sondern Sie können ebenfalls Ihre Familie absichern. Zum versicherbaren Personenkreis gehören:
- Eheliche, eingetragene oder genannte sonstige Lebenspartner
- Minderjährige Kinder, Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder
- Volljährige Kinder während der Erstausbildung
- Personen in vorübergehender häuslicher Gemeinschaft
- Im Haushalt tätige Personen
- Gegenseitige Ansprüche mitversicherter Personen untereinander für Personenschäden
Kundenbewertungen
Welche Verpflichtungen haben Sie gegenüber der VHV Privathaftpflichtversicherung?
Damit Sie Ihren Versicherungsschutz nicht gefährden, sollten Sie folgendes beachten:
- Bei Antragstellung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben machen
- Änderungen, wie Adresse oder beim Personenkreis, immer mitteilen
- Immer jeden Schadensfall unverzüglich melden
- Den Schadensfall, soweit wie möglich, abwenden oder mindern
- Durch wahrheitsgemäße Schadensberichte den Versicherer bei der Regulierung unterstützen
- Der Aufforderung nachgehen, gefahrdrohende Umstände zu beseitigen
- Auf pünktliche Bezahlung des Beitrags achten
Was versichert die VHV Privathaftpflichtversicherung nicht?
Um den Beitrag stabil zu halten, kann der Versicherer nicht für alle Schadensfälle aufkommen. Daher sind folgende Schäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:
- Schäden, welche Sie selbst erleiden
- Vorsätzlich verursachte Schäden
- Schäden, die bei Gebrauch von einem KFZ entstehen
- Strafen und Bußgelder
- Berufliche Tätigkeiten
- Halten von Hunden und Pferden
Wann und wie können Sie den Beitrag begleichen?
Den Erstbeitrag müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Versicherungsunterlagen bezahlen.
Generell können Sie eine monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlweise vereinbaren.
Sie können durch ein SEPA-Mandat den Beitrag einziehen lassen oder Sie zahlen per Rechnung.
Wann beginnt und endet die Versicherung?
Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Frühestens ab dem nächsten Werktag nach Antragstellung möglich.
Kündigen können Sie den Vertrag zum nächsten Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres.
Sollten Sie den Vertrag nicht kündigen, verlängert sich dieser automatisch um ein Jahr.