Sorgen Sie mit der VHV Rechtsschutz für Selbstständige umfassend vor, um Ihren Betrieb sorglos zu führen. Denn im Falle eines Rechtsstreits erhalten Sie umfangreiche Leistungen:
VHV Rechtsschutz für Selbstständige
- Wartezeit von zwei Monaten
- JURCALL – telefonische Rechtsberatung
- Unbegrenzte Versicherungssummen
- JURCASH – Inkassomanagement
- Schneller und kompetenter Service
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Leistungsspektrum
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Um Ihnen einen hervorragenden Versicherungsschutz zu bieten, arbeitet die VHV Rechtsschutz für Selbstständige mit der NRV Rechtsschutz zusammen.
Haben Sie mit der VHV Rechtsschutz für Selbstständige vorgesorgt, meistern Sie die rechtlichen Herausforderungen Ihres Berufs. Denn haben Sie mit einem Ihren Kunden Vertragsprobleme oder Schadenersatzansprüche, schießen die Kosten für Anwalt und anderes in die Höhe. Ebenso, wenn es um Unfälle bei der Arbeit oder Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht geht. Sorgen um die Kosten brauchen Sie sich nicht zu machen, wenn Sie mit der VHV Rechtsschutz für Selbstständige abgesichert sind.
Die VHV Rechtsschutz für Selbstständige bietet auch hervorragende Serviceangebote, wie beispielsweise, den Inkassoservice JURCASH an.
Es gilt für Sie eine Wartezeit von zwei Monaten und nicht wie üblich drei Monate. Wenn es um einen Wechsel des Versicherers geht, entfällt Ihre Wartezeit komplett.
Die VHV Rechtsschutz für Selbstständige übernimmt Ihre gesetzlichen Anwalts- und Gerichtskosten in unbegrenzter Höhe.
Eine Selbstbeteiligung ist nur pro Schadensfall zu zahlen. Ganz unabhängig, wie viele Leistungsarten betroffen sind. Wählen Sie zwischen 150 EUR und 250 EUR.
Ihre Vorteile
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Welche Leistungen bietet die VHV Rechtsschutz für Selbstständige an?
Als Gewerbetreibender können Sie sich hier mit umfangreichen Leistungen absichern. Diese wären:
- JURCALL – telefonische Rechtsberatung
- Strafrechtsschutz
- JURCASH – Inkassoservice
- Arbeitsrechtsschutz
- Disziplinar- und Standesrechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
- Schadenersatzrechtsschutz
So einfach funktioniert‘s
Welche Kosten übernimmt die VHV Rechtsschutz für Selbstständige?
Für den Fall, dass Sie in einen Rechtsstreit geraten, übernimmt die VHV Rechtsschutz für Selbstständige folgende Kosten:
- Anwalts- und Gerichtskosten
- Zeugengebühren
- Kosten des gerichtlich bestellten Gutachters sowie technischen Sachverständigen bis zu 200.000 EUR
- Mediationskosten bis zu 2.000 EUR je Mediation, max. 4.000 EUR für alle Mediationen in einem Jahr
- Vollstreckungskosten
- Strafkaution bis zu 300.000 EUR
Kundenbewertungen
Wobei hilft Ihnen der JURCASH?
Hier erhalten Sie beitragsfrei professionelle Unterstützung bei Ihrem Forderungsmanagement. Denn sollte Ihr Kunde die Rechnung nicht zahlen wollen oder können, haben Sie einen Verlust. Um diesen Verlust wieder auszugleichen, brauchen Sie wieder mehr andere Aufträge.
Sollte Ihr Schuldner zahlungsunfähig sein, haben Sie folgende Vorteile über die JURCASH:
- Keine Erfolgsprovision
- Keine Gebühr für die Nutzung des Online-Portals
- Keine Kosten für Inkassoverfahren
- Keine Jahres- oder Einmalgebühr oder Mitgliedsbeitrag
Wer ist bei der VHV Rechtsschutz für Selbstständige versichert?
Im beruflichen Bereich sind Sie als Versicherungsnehmer versichert. Ebenso gelten versichert, Personen in ihrer versicherten Eigenschaft als berechtigte Fahrer und Insassen der Fahrzeuge. Arbeitnehmer in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für Ihren Betrieb. Im KFZ-Gewerbe, ebenfalls Fahrer von Fahrzeugen, die sich in Ihrer Obhut befinden.
Im privaten Bereich sind Sie als Versicherungsnehmer versichert. Ihr ehelicher, eingetragener Lebenspartner. Ebenfalls versichert sind Ihre minderjährigen Kinder. Ihre unverheirateten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder. Diese sind längstens bis zum Zeitpunkt, in dem Sie erstmalig selbst einen Beruf ausüben, mitversichert.
Was ist nicht versichert?
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind, Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen. Ebenso Insolvenzverfahren von Versicherten.
Keine Leistungen gibt es für Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit Bauvorhaben.
Ebenso nicht versichert sind Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht, soweit nicht lediglich eine Beratung bei geänderter Rechtslage gewünscht ist.
Nicht abgesichert sind ebenfalls Streitigkeiten aufgrund der Vergabe eines Studienplatzes.
Wann und wie können Sie den Beitrag begleichen?
Den Erstbeitrag müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Versicherungsunterlagen bezahlen.
Generell können Sie eine monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlweise vereinbaren.
Sie können durch ein SEPA-Mandat den Beitrag einziehen lassen oder Sie zahlen per Rechnung.
Ihr Ansprechpartner
Wann beginnt und endet die Versicherung?
Die Versicherung beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt. Zu beachten sind ebenfalls noch die Wartezeiten.
Wenn Sie eine Laufzeit von mindestens einem Jahr vereinbart haben, verlängert sich der Vertrag wieder automatisch um ein Jahr. Die Kündigung muss daher spätestens 3 Monate vor Ablauf des Vertrags eingehen.