Mit der VHV KFZ Versicherung können Sie sorgenfrei Ihr Fahrzeug führen. Hier sind Sie hervorragend abgesichert, sollte Ihnen ein Missgeschick passieren:
VHV Kfz Versicherung
- Bis zu 100 Mio. Versicherungssummen
- Voll- und Teilkasko möglich
- Neupreisentschädigung
- Zusatzbaustein TELEMATIK möglich
- Optional Schutzbrief
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Leistungen
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Die VHV KFZ Versicherung hat verschiedene Tarife, aus welchen Sie Ihren Versicherungsschutz individuell zusammenstellen können. Sie bietet auch den Einschluss der Telematik an. Zudem erhalten Sie Zusatzleistungen bei Elektro- und Hybridfahrzeugen. Mit hohen Deckungssummen sind Sie bei der VHV KFZ-Versicherung im Haftpflichtbereich erstklassig abgesichert. Der Versicherer bietet für Neuwagen, im Falle eines Totalschadens, eine Neupreisentschädigung an. Mit verschiedenen Bausteinen können Sie Ihren Versicherungsschutz noch beliebig erweitern. Abschließen können Sie das Ganze ganz einfach online.
Ihre Vorteile
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Was ist bei der Haftpflicht abgedeckt?
Um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, müssen Sie eine Haftpflichtversicherung für Ihr Auto abgeschlossen haben. Diese tritt ein, falls Sie jemanden Drittes schädigen. Hierunter gehören Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Diese sind pauschal mit einer Deckungssumme von bis zu 100 Mio. abgesichert. Bei Personenschäden ist es allerdings auf jeweils maximal 15 Mio. beschränkt. Die Haftpflichtversicherung ist allerdings auch dafür da, um unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
So einfach funktioniert‘s
Was ist bei der Teilkasko abgedeckt?
Inwieweit Sie eine Kaskoversicherung abschließen, liegt in Ihrem Ermessen. Falls Sie ein neues Fahrzeug besitzen, ist es durchaus empfehlenswert. Die Teilkaskoversicherung sichert Schäden ab wie beispielsweise:
- Wildschäden
- Diebstahl (auch von Autoschlüsseln)
- Elementarschäden
- Brand/Explosion
- Folgeschäden durch Tierbiss
- Glasbruch
Kundenbewertungen
Was ist bei der Vollkasko abgedeckt?
Die Kosten im Schadenfall können ziemlich hoch werden. Vor allem wenn Sie einen Neuwagen oder ein jüngeres Auto besitzen. Hier empfiehlt es sich nicht nur die Teilkaskoversicherung abzuschließen, sondern auch die Vollkaskoversicherung. Diese deckt alle Schäden der Teilkasko ab, inklusive Schäden, die Sie selbst am Fahrzeug verursachen. Dies wäre beispielsweise:
- Selbstverschuldete Unfälle
- Schäden durch Vandalismus
Welche Zusatzbausteine bietet die VHV KFZ Versicherung an?
Reichen Ihnen die Leistungen der Vollkasko- und Teilkaskoversicherung nicht aus können Sie Ihren Schutz noch um folgende Bausteine erweitern:
- Fahrerschutz: Entschädigung von maximal 15 Mio., wenn Sie als Fahrer oder ein anderer berechtigter Fahrer zu Schaden kommen
- Rabattschutz: Einen Schaden im Jahr können Sie melden ohne eine negative Auswirkung auf Ihre Schadenfreiheitsklasse im Folgejahr
- Verkehrs-Rechtsschutz: Hilft Ihnen bei Streitigkeiten im Straßenverkehr, falls es vor Gericht geht
- GAP-Deckung: für geleaste oder kreditfinanzierte Fahrzeuge. Zahlt der Gegner nur den Wiederbeschaffungswert, erhalten Sie durch diesen Baustein die Restforderung aus dem Leasing-/Finanzierungsvertrag
- Telematik: Durch sicheres Autofahren können Sie Ihren Beitrag bestimmen und bis zu 30 Prozent sparen
Was deckt der Schutzbrief der VHV KFZ Versicherung ab?
Sind Sie viel mit dem Auto unterwegs? Falls ja, lohnt sich für Sie der Schutzbrief. Hier erhalten Sie Leistungen, falls Sie eine Panne oder einen Unfall haben. Genauso leistet der Schutzbrief bei Diebstahl, Totalschaden, Erkrankung oder Verletzung mitfahrender Personen. Dieser gilt europaweit und ist rund um die Uhr für Sie da.
Wann und wie können Sie den Beitrag begleichen?
Den Erstbeitrag müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Versicherungsunterlagen bezahlen.
Generell können Sie eine monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlweise vereinbaren.
Sie können durch ein SEPA-Mandat den Beitrag einziehen lassen oder Sie zahlen per Rechnung.
Ihr Ansprechpartner
Wann beginnt und endet die Versicherung?
Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Frühestens ab dem nächsten Werktag nach Antragstellung.
Kündigen können Sie den Vertrag zum nächsten Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres.
Sollten Sie den Vertrag nicht kündigen, verlängert sich dieser wieder automatisch um ein Jahr.