Sie lieben Ihre Arbeit als Lehrer und möchten diese beruhigt ausüben können? Dann sorgen Sie mit der VHV Lehrerhaftpflichtversicherung vor. Hier erhalten Sie hervorragenden Versicherungsschutz:
VHV Lehrerhaftpflicht
- Bis zu 50 Mio. EUR Versicherungssumme
- Verlust von Dienstschlüssel mitversichert
- Leistungs-Update-Garantie
- Experimentalunterricht
- Schulausflüge
Allgemeines zur VHV Lehrerhaftpflichtversicherung
Als Lehrer haben Sie einen besonders verantwortungsvollen Beruf. Daher benötigen Sie auch einen besonderen Schutz. Denn als Aufsichtsperson sollten Sie optimal abgesichert sein. Mit der VHV Lehrerhaftpflichtversicherung können Sie ganz entspannt mit Ihrer Klasse einen Ausflug und Wandertage unternehmen. Denn verursachen Sie oder Ihre Schüler einen Schaden, müssen Sie dafür aufkommen. Mit der VHV Lehrerhaftpflichtversicherung sind Sie gut darauf vorbereitet. Denn diese schützt Sie vor den hohen Kosten, die entstehen können. Schließen Sie die VHV Lehrerhaftpflichtversicherung ganz einfach als Zusatz mit der Privathaftpflichtversicherung ab.
Ihre Vorteile
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Was ist bei der VHV Lehrerhaftpflichtversicherung versichert?
Wählen Sie aus zwei Tarifen Ihren passenden Versicherungsschutz aus. Sie können sich mit Deckungssummen bis zu 50 Mio. EUR absichern. Weitere Leistungen des Versicherers sind:
- Verlust von Dienstschlüsseln
- Nachhilfeunterricht
- Auslandsaufenthalt bis zu einem Jahr
- Schulausflüge
- Leistungs-Update-Garantie
- Experimentalunterricht
Den Verlust der Dienstschlüssel können Sie je nach Tarif bis 30.000 EUR oder bis zu 50 Mio. EUR absichern.
So einfach funktioniert‘s
Was versichert die VHV Lehrerhaftpflichtversicherung nicht?
Um den Beitrag stabil halten zu können, kann der Versicherer nicht für alle Schäden aufkommen. Daher sind Schäden, die Sie vorsätzlich verursachen, ausgeschlossen. Zudem sind Schäden ausgeschlossen, die aufgrund von Kriegsereignissen geschehen. Dazu gehören ebenfalls Aufruhr, innere Unruhen und Generalstreik. Ausgeschlossen sind ebenso Schäden durch elementare Naturkräfte.
Kundenbewertungen
Was müssen Sie im Schadensfall beachten?
Sollte Ihnen dann doch mal ein Schaden passieren gehen Sie wie folgt vor:
- Schaden unverzüglich melden
- Schadenhergang genau und wahrheitsgemäß schildern
- Keine Zahlung an Geschädigten vornehmen ohne Abstimmung mit dem Versicherer
- Widerspruch gegen Mahnbescheid erheben und Versicherer darüber informieren
- Jeden Umstand dem Versicherer anzeigen wie beispielsweise Gerichtsverfahren, Arrestes oder einstweiligen Verfügung
Wann und wie können Sie den Beitrag begleichen?
Den Erstbeitrag müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Versicherungsunterlagen bezahlen.
Generell können Sie eine monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlweise vereinbaren.
Sie können durch ein SEPA-Mandat den Beitrag einziehen lassen oder Sie zahlen per Rechnung.
Wann beginnt und endet die Versicherung?
Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Frühestens ab dem nächsten Werktag nach Antragstellung.
Kündigen können Sie den Vertrag zum nächsten Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres.
Sollten Sie den Vertrag nicht kündigen, verlängert sich dieser automatisch um ein Jahr.