Mit der VHV Photovoltaikversicherung können Sie Ihre Photovoltaikanlage hervorragend absichern. Nicht nur gegen Unwetter, sondern auch gegen weitere Gefahren. Überzeugen Sie sich selbst:
VHV Photovoltaikversicherung
- Allgefahrendeckung (All-Risk-Deckung)
- Solarstromspeicher und Ladestationen für E-Fahrzeuge mitversichert
- Schaden durch Ertragsausfall mitversichert
- Schutz für sämtliche Bestandteile
- Online abschließbar
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Leistungen
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Die Photovoltaikanlagen werden immer beliebter. Sie können selbst Strom erzeugen und einspeisen. Viele nutzen den erzeugten Strom wiederum zum Laden der Elektrofahrzeuge. Solch eine Investition ist nicht günstig. Die Photovoltaikanlagen können tausende von Euros kosten. Sie machen aber eine gute und lohnenswerte Investition für die Zukunft. Umso ärgerlicher ist es, wenn sie durch Unwetter oder andere Einflüsse beschädigt wird. Mit der VHV Photovoltaikversicherung sorgen Sie richtig für den Fall eines Schadens vor. Der Versicherer hilft Ihnen finanziell bei der Wiederherstellung der Photovoltaikanlage. Die VHV bietet Ihnen ebenso Schutz für Solarstromspeicher sowie Ladesäulen und Ladestationen. Ebenfalls werden Sie unterstützt bei einem Fremdstrombezug bis zu einer vereinbarten Obergrenze. Vereinbaren Sie die All-Risk-Deckung, sind alle Ereignisse, die unvorhergesehen und von außen auf die Sache einwirken und nicht explizit ausgeschlossen sind, versichert.
Ihre Vorteile
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Welche Gefahren und Leistungen sind bei der VHV Photovoltaikversicherung abgedeckt?
Entsteht an Ihrer Photovoltaikanlage durch folgende Gefahren ein Schaden leistet der Versicherer:
- Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung, Sturm, Frost, Schneedruck, Hagel, Tierbiss
- Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit / Vorsatz Dritter, Vandalismus
- Brand, Blitzschlag, Explosion
Tritt einer dieser oben genannten Fälle ein, erhalten Sie beispielsweise folgende Leistungen:
- Erstattung von Reparaturkosten
- Ersatz der Anlage bei Totalschaden
- Finanzieller Ausgleich des Ertragsausfalls
- Erstattung der Restschuld bei Kreditvertrag
- Sachschäden bei Montage
So einfach funktioniert‘s
Was deckt die Betreiberhaftpflicht der VHV Photovoltaikversicherung ab?
Als Betreiber einer Photovoltaikanlage können Sie schnell in die Haftung kommen. Beispielsweise löst sich ein Teil und fällt auf einen Spaziergänger. Oder durch ein herunterfallendes Teil wird das Nachbarhaus beschädigt. Hierfür können Sie haftbar gemacht werden. Die Betreiberhaftpflicht schützt Sie genau bei solchen Fällen. Deckungssummen sind in Höhe von 3 Mio. Euro oder 5 Mio. Euro pauschal möglich. Schutz bei Umwelteinwirkungen. Mitversichert sind Schäden, die durch Rauch, Ruß, Dämpfe, Abwässer oder Niederschläge entstehen. Ebenso, wenn bereits bei der Montage ein Schaden passiert, sind Sie abgesichert.
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Was beinhaltet der Elektronik- und Ertragsausfall der VHV Photovoltaikversicherung?
Mit dem Elektronik- und Ertragsausfall bietet Ihnen die VHV eine umfangreiche All-Risk-Deckung. Das heißt, egal ob der Schaden durch Sturm, Schneelast, Hagel, Bedienungsfehler, Diebstahl, Vandalismus oder durch Fahrlässigkeit entstanden ist, werden Ihnen die Reparaturkosten erstattet. Darüber hinaus können Sie noch Ihren Wechselrichter, Einspeise- und Erzeugungszähler absichern. Bei einem Totalschaden wird Ihnen sogar die komplette Anlage zum aktuellen Neuwert ersetzt. Ebenfalls sind Solarstromspeicher und Ladestationen versichert.
Welche Bestandteile sind mitversichert?
Ganz egal, ob Sie eine Dach- oder Freiflächenanlage besitzen. Die VHV Photovoltaikversicherung versichert diese Anlagen inkl. aller Einzelkomponenten. Das wären beispielsweise Überspannungseinrichtungen. Solarmodule, Wechselrichter und Modultragkonstruktionen.
Was bedeutet die GAP-Deckung bei der VHV Photovoltaikversicherung?
Wenn Sie die Anlage kreditfinanziert haben und sich der Wiederaufbau aufgrund eines Schadens nicht mehr lohnt, ist dennoch eine Restschuld aus dem Kreditvertrag zu begleichen. Diese Restschuld übernimmt die VHV, wenn Sie die GAP-Deckung abgeschlossen haben.
Gibt es eine Selbstbeteiligung?
Ja, es gibt verschiedene Varianten der Selbstbeteiligung. Diese sind wie folgt:
- Elektronik und Ertragsausfall
- Bis 10 kWp 150 EUR
- Über 10 kWp 250 EUR
- Über 50 kWp individuelle Vereinbarung
- Betreiberhaftpflicht
- 250 EUR je Schadensfall
Ihr Ansprechpartner
Wann und wie können Sie den Beitrag begleichen?
Den Erstbeitrag müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Versicherungsunterlagen bezahlen.
Generell können Sie eine monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlweise vereinbaren.
Sie können durch ein SEPA-Mandat den Beitrag einziehen lassen oder Sie zahlen per Rechnung.
Wann beginnt und endet die Versicherung?
Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Frühestens ab dem nächsten Werktag nach Antragstellung.
Kündigen können Sie den Vertrag zum nächsten Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres.
Sollten Sie den Vertrag nicht kündigen, verlängert sich dieser wieder automatisch um ein Jahr.