Schnell mal können Sie in einen Streit geraten und kommen ohne Hilfe nicht mehr heraus. Gut, wenn Sie mit der VHV Rechtsschutzversicherung vorgesorgt haben. Überzeugen Sie sich selbst vom umfangreichen Schutz:
VHV Rechtsschutz
- Unbegrenzte Deckungssumme
- Generelle Wartezeit von 2 Monaten
- Zusatzbausteine möglich
- Privat- und Verkehrsrechtsschutz
- Berufsrechtsschutz
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Leistungen
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Hin und wieder kann es vorkommen, dass aus einer Mücke ein Elefant gemacht wird. So kommt es von Meinungsverschiedenheiten zu einem handfesten Rechtsstreit. Mit der VHV Rechtsschutzversicherung sind Sie auf der sicheren Seite. Der Versicherer arbeitet in diesem Bereich mit der NRV Versicherung zusammen und hat diese hervorragende Rechtsschutzversicherung entwickelt. Mit der VHV Rechtsschutzversicherung sind Sie immer auf dem aktuellsten Stand der Leistungen. Mit der telefonischen Rechtsberatung JURCALL erhalten Sie immer eine klare und kompetente Auskunft. Hier können Sie nicht nur sich selbst, sondern Ihre ganze Familie absichern.
Ihre Vorteile
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Was ist bei der VHV Rechtsschutzversicherung versichert?
Sie können aus zwei Tarifen Ihren Versicherungsschutz wählen. Sollte dies noch nicht genug sein, können Sie Ihren Schutz noch um zusätzliche Bausteine ergänzen. Schützen Sie sich so ganz individuell, wie es zu Ihnen passt. Grundsätzlich ist der Privat- und Verkehrsrechtsschutz sowie der Berufsrechtsschutz versichert. Zusätzlich können Sie noch den Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz hinzubuchen. Ebenso den Spezial-Strafrechtsschutz. Entscheiden Sie sich für den All-in Dynamik, haben Sie das Rundum-Sorglos-Paket. Bei der VHV Rechtsschutzversicherung sind folgende Leistungen beinhaltet:
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Vertrags- und Sachenrecht
- Arbeits-Rechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten
- Familien-, Lebenspartner-, Erb und Betreuungsrecht
Dies ist nur ein Ausschnitt der Leistungen. Mehr Informationen finden Sie im Bedingungswerk.
So einfach funktioniert‘s
Welche Kosten werden bei der VHV Rechtsschutzversicherung übernommen?
Im Rechtsstreit können einige Kosten auf Sie zukommen, welche womöglich Ihre finanziellen Möglichkeiten ausschöpfen. Hierfür springt der Versicherer ein und übernimmt, beispielsweise folgende Kosten:
- Gesetzliche Gebühren Ihres Anwalts
- Gerichtskosten inklusive Zeugengelder, Sachverständigengebühren und Vollstreckungskosten
- Kosten eines Mediators
- Dem Gegner entstandenen Kosten für die Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen
Dies ist in unbegrenzter Höhe versichert. Eine Begrenzung auf bis zu 300.000 EUR gibt es lediglich bei Strafkaution.
Kundenbewertungen
Wer ist bei der VHV Rechtsschutzversicherung abgesichert?
Sie haben die Möglichkeit nur sich selbst abzusichern oder Ihre ganze Familie. Zum Personenkreis gehören:
- Versicherungsnehmer
- Eheliche, eingetragene oder genannte sonstige Lebenspartner
- Minderjährige Kinder
- Unverheiratete, nicht in eingetragener Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder (bis zum erstmaligen dauerhaften eigenen Beruf)
- Im Haushalt lebende Enkel und Tageskinder (bis zum erstmaligen dauerhaften eigenen Beruf)
Optional noch verwandte oder verschwägerte Personen in häuslicher Gemeinschaft und selbigen Wohnsitz, wie Versicherungsnehmer.
Was versichert die VHV Rechtsschutzversicherung nicht?
Damit der Beitrag bezahlbar bleibt, kann der Versicherer nicht für alle Schäden aufkommen. Daher sind folgende Schäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:
- Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshof
- Insolvenzverfahren
- Streitigkeiten im Zusammenhang mit Bauvorhaben
- Streitigkeiten wegen Vergabe eines Studienplatzes
Wann und wie können Sie den Beitrag begleichen?
Den Erstbeitrag müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Versicherungsunterlagen bezahlen.
Generell können Sie eine monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlweise vereinbaren.
Sie können durch ein SEPA-Mandat den Beitrag einziehen lassen oder Sie zahlen per Rechnung.
Wann beginnt und endet die Versicherung?
Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Frühestens ab dem nächsten Werktag nach Antragstellung möglich.
Kündigen können Sie den Vertrag zum nächsten Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres.
Sollten Sie den Vertrag nicht kündigen, verlängert sich dieser wieder automatisch um ein Jahr.