In der Baubranche tätig zu sein ist nicht einfach, da die Konkurrenz nicht schläft. Ihre Geräte sollten daher immer einsatzbereit sein. Sichern Sie Ihre Geräte umfangreich mit der VHV Baugeräteversicherung ab:
VHV Baugeräteversicherung
- Versicherungssumme bis zu 2,5 Mio. EUR
- Heutiger Neuwert
- Inklusive GAP-Deckung
- Mehrkosten für Ersatzgeräte
- Optional mit Maschinenbruchschäden
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Stationäre Maschinen: Leistungen
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Sind Sie in der Baubranche tätig? Dann wissen Sie, wie hart der Wettbewerb in diesem Bereich ist. Wenn Ihnen dann eine Maschine aufgrund eines Schadens ausfällt, könnten Sie dadurch Aufträge verlieren. Daher müssen Sie immer dafür sorgen, dass Ihre Maschinen jederzeit einsatzbereit sind. Die VHV Baugeräteversicherung gibt Ihnen Sicherheit. Denn hier schützen Sie sich vor einem finanziellen Verlust, sollte eines Ihrer Geräte zu Schaden kommen.
Die VHV Baugeräteversicherung bietet Versicherungsschutz für feststehende Maschinen und ebenfalls für fahrbare und transportable Geräte. Der Beitrag errechnet sich anhand des Kaufpreises im Neuzustand des Gerätes. Die VHV Baugeräteversicherung ist daher einer der wenigen Versicherer, welche nicht den Listenpreis nehmen.
Mit der GAP-Deckung erhalten Sie einen erstklassigen Schutz für geleaste oder finanzierte Maschinen. Mit Deckungssummen von bis zu 2,5 Mio. EUR oder 25.000 EUR für Aufräumungs- und Bergungskosten haben Sie hohe Erstrisikosummen. Die VHV Baugeräteversicherung leistet ebenfalls für Schäden durch Vandalismus. Im Falle eines Diebstahls haben Sie eine geringe Selbstbeteiligung zu zahlen. Zusätzlich besteht für Sie die Möglichkeit Maschinenbruchschäden mitzuversichern.
Ihre Vorteile
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Welche Leistungen bietet die VHV Baugeräteversicherung?
Versicherbar sind Ihre stationären feststehenden Maschinen. Ebenso können Sie Ihre fahrbaren und transportablen Geräte absichern. Da hier die VHV Baugeräteversicherung unterscheidet, sind ebenso die Leistungen unterschiedlich.
Folgende Leistungen erhalten Sie für Ihre stationären Maschinen:
- Allgefahren-Deckung
- Heutiger Neuwert zuzüglich Bezugskosten
- Transportkosten mitversichert
- Zusatzkosten auf Erstes Risiko mitversichert
- Teilschaden
- Bei Totalschaden Erstattung des Zeitwerts – mindestens 40 Prozent des Neuwerts
- Elementarschäden
- Ertragsausfall
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit
- Konstruktions-, Material-, Ausführungsfehler
- Wasser-, Öl-, Schmiermittelmangel
- Zerreißen infolge Fliehkraft
Mit der Betriebsunterbrechungsversicherung erhalten Sie eine hervorragende zusätzliche Absicherung für Ihre stationären Anlagen. Diese können Sie optional mit auswählen.
Besitzen Sie fahrbare und transportable Geräte, erhalten Sie für diese Maschinen folgende Leistungen:
- Heutiger Neuwert zuzüglich Bezugskosten
- Bis zu 2,5 Mio. EUR je Baugerät
- Teilschaden
- Totalschaden
- Betriebsschäden
- Kaskoschäden
- Elementarschäden
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit
- Versagen von Mess-, Regel-, Sicherungseinrichtungen
- Mangelhafte Wartung
Sichern Sie Ihre fahrbaren Baugeräte mit den Zusatzbausteinen Diebstahl, Wassergefahren, Tunnelarbeiten noch umfangreicher ab.
So einfach funktioniert‘s
Was versichert die VHV Baugeräteversicherung nicht?
Versicherungsschutz gilt nicht für folgende Gefahren oder Schäden:
- Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
- Krieg, Bürgerkrieg, Revolution
- Innere Unruhen
- Kernenergie
- Während der Dauer von Seetransporten
- Schäden durch Mängel, welche bereits bei Abschluss der Versicherung vorhanden waren
Kundenbewertungen
Welche Leistungen für Maschinenbruchschäden gibt es bei der VHV Baugeräteversicherung?
Mit der VHV Baugeräteversicherung können Sie, für einen noch umfangreicheren Schutz, die Maschinenbruchschäden optional mit absichern. Leistungen erhalten Sie, sollte Ihnen aufgrund eines Bedienungsfehlers, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Vorsatz sowie Konstruktionsfehler und vieles mehr, ein Maschinenbruchschaden entstehen. Ebenso übernimmt die Versicherung die Kosten für Schäden durch Kurzschluss, Überstrom, Überspannung, Wartungsfehler sowie bei Versagen von Mess-, Regel-, Sicherungseinrichtungen.
Wann und wie können Sie den Beitrag begleichen?
Den Erstbeitrag müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Versicherungsunterlagen bezahlen.
Generell können Sie eine monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlweise vereinbaren.
Sie können durch ein SEPA-Mandat den Beitrag einziehen lassen oder Sie zahlen per Rechnung.
Wann beginnt und endet die Versicherung?
Die Versicherung beginnt zu dem im Vertrag angegebenen Zeitpunkt.
Wenn Sie eine Laufzeit von mindestens einem Jahr vereinbart haben, verlängert sich der Vertrag wieder automatisch um ein Jahr. Die Kündigung muss daher spätestens 3 Monate vor Ablauf des Vertrags eingehen.