Sie besitzen ein Eigenheim und möchten es umfassend abgesichert wissen? Dann sollten Sie über die VHV Wohngebäudeversicherung nachdenken. Hier haben Sie einen umfangreichen Schutz:
VHV Wohngebäudeversicherung
- Wärmepumpendiebstahl mitversichert
- Zwei Tarife zur Auswahl
- Elementarversicherung
- Glasversicherung
- Gutes Preis- / Leistungsverhältnis
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Leistungen
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Die meisten Leute sparen lange darauf hin und stecken sehr viel Energie in Ihr Eigenheim. Sollte dann ein Schaden passieren, ist dies ziemlich ärgerlich. Im schlimmsten Fall könnte ein Schaden Ihre Existenz gefährden. Damit Sie sich nicht um das Finanzielle Sorgen machen müssen, sollten Sie mit der VHV Wohngebäudeversicherung vorsorgen. Hier finden Sie Versicherungsschutz ebenfalls für ältere Häuser. Das Alter des Hauses spielt bei der VHV Wohngebäudeversicherung keine Rolle. Sie können sogar denkmalgeschützte Immobilien versichern. Wenn Sie jetzt bauen, werden meist Wärmepumpen eingebaut. Diese sind ebenfalls gegen Diebstahl bis zu 35.000 EUR versicherbar. Mit der Leistungs-Update-Garantie erhalten Sie automatisch immer den neuesten Versicherungsschutz. Zudem sind stationäre Ladestationen von Elektrofahrzeugen mitversichert.
Ihre Vorteile
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Was ist bei der VHV Wohngebäudeversicherung versichert?
Grundsätzlich gilt als versichert, das im Versicherungsschein genannte Gebäude mit deren Gebäudebestandteilen und Gebäudezubehör. Mitversichert sind ebenso anschließende Terrassen auf dem genannten Grundstück. Weitere Grundstücksbestandteile können nur dann mitversichert werden, wenn diese explizit im Versicherungsumfang mit einbezogen werden. Es sind die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel versichert. Diesen Schutz können Sie noch um Bausteine ganz individuell erweitern. Wenn Sie im Besitz einer Photovoltaikanlage oder Wärmepumpe sind, können Sie diese mit absichern. Eine Glasversicherung oder Elementarversicherung ist ebenfalls möglich.
So einfach funktioniert‘s
Welche Leistungen beinhaltet der Baustein Elementar von der VHV Wohngebäudeversicherung?
Der Versicherer bietet sogar zwei Varianten der Elementarversicherung. Bei Elementar 1 sind Gefahren versichert wie beispielsweise Überschwemmung durch Witterungsniederschläge auch ohne Überflutung, Schneedruck, Dachlawinen, Erdsenkung, Erdrutsch, Erdbeben und Vulkanausbruch. Elementar 1 ist unabhängig von der ZÜRS-Zone. Bei Elementar 2 gilt derselbe Versicherungsschutz. Dazu kommt allerdings noch, dass eine umfassende Absicherung inklusive Hochwasser enthalten ist.
Kundenbewertungen
Was beinhaltet die Glasversicherung der VHV Wohngebäudeversicherung?
Mit der Glasversicherung ist Ihre Verglasung am Gebäude hervorragend abgesichert. Denn die VHV Wohngebäudeversicherung schützt bei Schäden an Fenster, Balkontüren oder Sonnenkollektoren. Aber nicht nur die Außenverglasung ist abgesichert. Die Mitversicherung der Mobiliarverglasungen ist ebenfalls möglich. Hierzu gibt es zwei Berechnungsgrundlagen. Für Ein- oder Zweifamilienhäuser auf Basis der Wohnfläche für Außen- und Mobiliarverglasung. Für Mehrfamilienhäuser auf Basis des Gebäudewertes.
Was deckt der Baustein Photovoltaik und EXKLUSIV der VHV Wohngebäudeversicherung ab?
Hierüber können Sie Ihre Photovoltaikversicherung gegen Schäden durch Schneelast, Vandalismus oder Bedienungsfehler absichern. Sie haben dadurch eine Allgefahrendeckung inklusive Ertragsausfallversicherung. Mit dem Baustein EXKLUSIV erhalten Sie Leistungen bei grober Fahrlässigkeit und Stromschwankung oder Kurzschluss bis zur Versicherungssumme. Mitversichert sind Ableitungsrohre innerhalb und außerhalb des Grundstücks bis 10.000 EUR. Durch diesen Baustein erhalten Sie ebenso Schutz bei Schäden durch unbenannte Gefahren.
Was versichert die VHV Wohngebäudeversicherung nicht?
Für alles kann der Versicherer nicht aufkommen. Daher sind allgemein folgende Schäden ausgeschlossen: Krieg, Innere Unruhen und Kernenergie. Dies ist keine vollständige Aufzählung der Ausschlüsse. Für Weitere Informationen sehen Sie im Bedingungswerk nach.
Wann und wie können Sie den Beitrag begleichen?
Den Erstbeitrag müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Versicherungsunterlagen bezahlen.
Generell können Sie eine monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlweise vereinbaren.
Sie können durch ein SEPA-Mandat den Beitrag einziehen lassen oder Sie zahlen per Rechnung.
Ihr Ansprechpartner
Wann beginnt und endet die Versicherung?
Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Frühestens ab dem nächsten Werktag nach Antragstellung möglich.
Kündigen können Sie den Vertrag zum nächsten Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres.
Sollten Sie den Vertrag nicht kündigen, verlängert sich dieser wieder automatisch um ein Jahr.