Ein Hund oder Pferd kann im Leben sehr viel Freude bereiten. Schützen Sie sich im Schadensfall mit der VHV Tierhalterhaftpflichtversicherung:
VHV Tierhalterhaftpflicht
- Bis zu 10 Mio. Versicherungssummen
- Kein Leinen- oder Maulkorbzwang
- Familie und Tierhüter mitversichert
- Mietsachschäden
- Welpen und Fohlen im ersten Lebensjahr mitversichert

Mehr Details (PDF) zur VHV Tierhalterhaftpflicht
Allgemeines zur VHV Tierhalterhaftpflichtversicherung
Ein Tier zu besitzen kann sehr viel Freude bereiten und das Leben um einiges bereichern. Für viele ist ein Tier mehr als nur irgendein Tier, sondern ein Familienmitglied und der beste Freund. Doch wenn Ihr Liebling einen Schaden verursacht, kann dies schnell teuer werden. Für jeden Schaden, den Ihr treuer Begleiter verursacht, haften Sie und müssen dafür aufkommen. Sorgen Sie daher mit der VHV Tierhalterhaftpflichtversicherung vor, um gut vorbereitet zu sein. So können Sie ganz sorgenfrei die gemeinsame Zeit mit Ihrem Liebling verbringen. Die VHV Tierhalterhaftpflichtversicherung kommt in erster Linie für Sach-, Personen- und Vermögensschäden auf. In vielen Bundesländern ist es mittlerweile sogar Pflicht, eine Versicherung für Ihre Fellnase abzuschließen. Informieren Sie sich daher, wie es in Ihrem Bundesland geregelt ist.
Ihre Vorteile
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Was ist in der VHV Tierhalterhaftpflichtversicherung versichert?
Die VHV Tierhalterhaftpflichtversicherung bietet einen hervorragenden Schutz für Ihren Hund oder Ihr Pferd an. Sie haben die Möglichkeit, sich für eine Versicherungssumme in Höhe von 5 Mio. oder 10 Mio. zu entscheiden. Weitere Leistungen der VHV Tierhalterhaftpflichtversicherung, sind beispielsweise:
- Forderungsausfalldeckung
- Mietsachschäden
- Deckaktschäden
- Auslandsaufenthalte
- Unterricht und Wettbewerbe
- Therapiehunde und Pferde
- Kein Leinen- und Maulkorbzwang
- Reiten ohne Sattel und Zaum
- Fohlen und Welpen im ersten Lebensjahr
Hierbei handelt es sich um einen Ausschnitt der Leistungen. Die VHV Tierhalterhaftpflichtversicherung bietet noch vieles mehr. Dies können Sie im Bedingungswerk nachlesen.
So einfach funktioniert‘s
Wer ist bei der VHV Tierhalterhaftpflichtversicherung abgesichert?
Der Versicherer bietet nicht nur für Sie als Versicherungsnehmer Versicherungsschutz. Ebenso sind Ihre Familienangehörigen mitversichert. Haben Sie einen nicht erwerbsmäßig tätigen Tierhüter, ist dieser ebenfalls über die VHV Tierhalterhaftpflichtversicherung abgesichert. Mitversichert sind zudem auch Fremdreiter und Reitbeteiligungen. Regressansprüche der Sozialversicherer sind genauso abgesichert.
Kundenbewertungen
Was versichert die VHV Tierhalterhaftpflichtversicherung nicht?
Damit der Versicherer den Beitrag stabil halten kann, können nicht alle Schäden abgesichert sein. Verursachen Sie vorsätzlich einen Schaden, kommt hierfür der Versicherer nicht auf. Sollte einer Ihrer Angehörigen Schadenersatz von Ihnen verlangen, ist dies ebenfalls vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dies ist nur ein Ausschnitt der Ausschlüsse. Mehr können Sie im Bedingungswerk nachlesen.
Gibt es bei der VHV Tierhalterhaftpflichtversicherung eine Selbstbeteiligung?
Ja, es ist eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 EUR möglich. Dies können Sie selbst frei auswählen bei der Antragsstellung.
Wann und wie können Sie den Beitrag begleichen?
Den Erstbeitrag müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Versicherungsunterlagen bezahlen.
Generell können Sie eine monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlweise vereinbaren.
Sie können durch ein SEPA-Mandat den Beitrag einziehen lassen oder Sie zahlen per Rechnung.
Wann beginnt und endet die Versicherung?
Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Frühestens ab dem nächsten Werktag nach Antragstellung.
Kündigen können Sie den Vertrag zum nächsten Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres.
Sollten Sie den Vertrag nicht kündigen, verlängert sich dieser wieder automatisch um ein Jahr.
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