Sie haben sich einen LKW gekauft, welchen Sie privat oder gewerblich nutzen wollen? Bei der VHV LKW- und Lieferwagenversicherung finden Sie für beide Variationen den optimalen Schutz:
VHV LKW- und Lieferwagenversicherung
- Verschiedene Tarifmöglichkeiten
- Haftpflicht- und Kaskoversicherung
- Spezialtarife für Bau-, Architekten- und IT-Branche
- Verschiedene Zusatzbausteine
- Bequem online abschließen

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Allgemeines zur VHV LKW- und Lieferwagenversicherung
Die VHV LKW- und Lieferwagenversicherung bietet für jedermann den passenden Versicherungsschutz. Ganz egal, ob Sie Ihren Lieferwagen privat nutzen oder ob Sie ihn für Ihr Gewerbe einsetzen wollen. Sie können aus den verschiedenen Tarifen den für Sie richtigen Versicherungsschutz wählen. Mit Zusatzbausteinen wie beispielsweise den Schutzbrief können Sie Ihren Schutz noch hervorragend ergänzen. Sind Sie in der Bau-, Architekten- oder IT-Branche tätig, bietet Ihnen der Versicherer Spezialtarife an. Möchten Sie Ihren Lieferwagen als Privatperson absichern? Hier gilt die Voraussetzung, dass es sich ausschließlich um private Nutzung handelt und nicht als Betriebsausgabe anerkannt ist.
Ihre Vorteile
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Was ist bei der Kfz-Haftpflicht abgedeckt?
Für Ihren Lieferwagen gilt im Prinzip dasselbe, wie für Ihren PKW. Um damit am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, ist eine Haftpflichtversicherung notwendig. Denn diese tritt für Schäden ein, die Sie jemanden Drittes zufügen. Hierunter gehören Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Diese Schäden sind pauschal mit einer Deckungssumme von bis zu 100 Mio. abgesichert. Die Personenschäden sind allerdings auf jeweils maximal 15 Mio. EUR beschränkt. Stellt jemand zu Unrecht Ansprüche gegen Sie, hilft auch hierbei die Kfz-Haftpflichtversicherung.
So einfach funktioniert‘s
Was ist bei der Teilkasko abgedeckt?
Es ist Ihnen selbst überlassen, ob Sie noch eine Teilkaskoversicherung abschließen möchten. Diese ergänzt Ihre Haftpflichtversicherung und schützt Ihren LKW vor den finanziellen Folgen durch unvorhergesehene Schäden. Diese können sein:
- Schäden durch Brand oder Explosion
- Schäden durch Diebstahl
- Elementarschäden
- Austausch von Schlössern
- Zusammenstoß mit Tieren aller Art und Folgeschäden durch Tierbiss
- Glasbruch inklusive Vignettenersatz
- Kurzschluss- und Schmorschäden inklusive Folgeschäden
Kundenbewertungen
Was ist bei der Vollkasko abgedeckt?
Damit auch Schäden, die Sie selbst verschuldet haben und ebenso Vandalismusschäden abgesichert sind, benötigen Sie die Vollkaskoversicherung. Solche Schäden können eine enorme finanzielle Belastung bedeuten. Zudem ist noch folgendes weitere abgedeckt:
- Neupreisentschädigung
- Brems-, Betriebs- und Bruchschäden
- Lackschäden durch chemische Einwirkung
Welche Zusatzbausteine bietet die VHV LKW- und Lieferwagenversicherung an?
Wenn Sie noch mehr Versicherungsschutz wünschen, schauen Sie sich die Zusatzbausteine, welche die VHV LKW- und Lieferwagenversicherung bietet, an. Diese wären:
- Fahrerschutz / Insassen-Unfallversicherung
- Schutzbrief
- Auslandsschutz
- GAP-Deckung
Welche Highlights der VHV LKW- und Lieferwagenversicherung gibt es?
Sie haben einen ganzen Fuhrpark und möchten diesen erstklassig abgesichert haben? Dann ist die VHV LKW- und Lieferwagenversicherung genau das Richtige für Sie. Der Versicherer bietet verschiedene Varianten des Stückprämienmodells an:
- Tarif KFZ-Flotte Garant 5+: möglich ab 3 motorisierten Fahrzeugen
- Tarif KFZ-Flotte Garant 15+: abschließbar ab 15 motorisierten Fahrzeugen
- Tarif KFZ-Flotte Garant 35+: wählbar ab 35 motorisierten Fahrzeugen
Welche Unterlagen benötigt der Versicherer für ein Angebot?
Damit Ihnen die VHV Versicherung ein Angebot erstellen kann, benötigt der Versicherer folgende Unterlagen:
- Aktuelle Schadenrenta des Vorversicherers über die letzten 3 Kalenderjahre inklusive Reserven
- Eine Kopie der Gewerbeanmeldung
- Eine Fuhrparkliste mit allen Fahrzeugdaten und den gewünschten Versicherungsumfang
- Angaben zum Fuhrparkverlauf
Ihr Ansprechpartner
Worin liegt der Unterschied von Werkverkehr und Güterverkehr?
Wenn Sie mit Ihrem LKW oder Lieferwagen Ware transportieren, kommt es immer darauf an, was Sie befördern. Handelt es sich um Ihre eigene Ware oder fremde Ware? Wenn Sie Ihre eigenen Güter zwischen verschiedenen Standorten Ihres Unternehmens befördern, sind Sie im Werkverkehr tätig. Wichtig ist, dass Sie im Sinne von Hilfstätigkeiten Ihre eigenen Güter transportieren. Wenn Sie fremde Güter und Waren gegen Entgelt transportieren, handelt es sich um Güterverkehr. Demnach müssen Sie Ihr Fahrzeug auch nach Güterverkehr versichern.
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