Sie wollen für hohe Schadensersatzansprüche Dritter nicht selbst aufkommen? Dann sorgen Sie mit der NV Privathaftpflicht vor:
NV-Versicherung Privathaftpflicht
- Bis zu 50 Mio. Euro Versicherungssumme
- Preiswert und leistungsstark
- Gefälligkeitsschäden ohne Selbstbeteiligung
- Absicherung Neuwertentschädigung möglich
- Online zum Wunschtarif
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Die Privathaftpflicht schützt Sie vor den Kosten eines Schadensersatzes, den jemand an Sie stellt. Laut Gesetz haften Sie für Schäden, die Sie verursachen, unbegrenzt und lebenslang. Besonders Personenschäden haben weitreichende finanzielle Folgen. Die NV Privathaftpflicht bietet verschiedene Tarife an, um Ihnen einen individuellen Schutz anbieten zu können. Je nach Tarif sind verschiedene Leistungen enthalten. Möchten Sie sich nur für die Basics absichern, dann nehmen Sie den kleinsten Tarif. Für mehr Komfort entscheiden Sie sich für einen der anderen Tarife. Für jede Lebenssituation bekommen Sie bei der NV passende Angebote. Als Single, Paar, Alleinerziehend oder Familie werden Sie bei der NV fündig.
Ihre Vorteile
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Schadensbeispiele für Haftpflichtschäden
- Sie helfen Ihrem Freund beim Umzug und lassen einen Karton mit Glas fallen. Über die Haftpflicht der NV haben Sie Versicherungsschutz für Gefälligkeitsschäden.
- Ihr fünfjähriges Kind verursacht einen Schaden im Garten Ihres Nachbars. Kinder sind bis zum 7. Lebensjahr deliktunfähig. Wenn Sie sich weiterhin mit Ihren Nachbarn gut stellen wollen, melden Sie den Schaden dennoch bei der Haftpflichtversicherung. Die NV bietet auch für deliktunfähige Personen Versicherungsschutz ohne Selbstbehalt an.
- Sie leihen sich von einem Freund die Gartenmaschine aus. Bei der Nutzung geht Ihnen diese kaputt. Schäden an geliehenen, gemieteten und gepachteten Sachen können Sie bei der NV bis zur Versicherungssumme versichern.
So einfach funktioniert‘s
Welchen Versicherungsschutz bietet die NV Privathaftpflicht an?
Die Tarife unterscheiden sich im Leistungsumfang. Die folgende Aufstellung gibt Ihnen einen Überblick über die Leistungen, die Sie absichern können. Die Aufstellung ist nicht vollständig. Für weitere Informationen schauen Sie bitte in den Tarifvergleich:
- Schäden an gemieteten, geliehenen oder gepachteten Sachen
- Be- und Entladeschäden am Fahrzeug
- Neuwertentschädigung möglich
- Verlust fremder privater und beruflicher Schlüssel
- Gefälligkeitsschäden
- Ehrenamtliche Tätigkeiten
- Internetnutzung
- Und vieles mehr
Kundenbewertungen
Was ersetzt die Privathaftpflicht der NV im Schadensfall:
In der Privathaftpflicht ersetzt der Versicherer im Schadensfall allgemein den Zeitwert. Der Zeitwert ist der Wert, den die beschädigte Sache am Schadentag noch aufweist. Je nach Tarif können Sie bei der NV eine Neuwertentschädigung für Sachen beantragen, die nicht älter als 12 Monate sind. Dazu zählen auch Smartphones und Brillen. Bitte beachten Sie, dass es in den Tarifen Summenbegrenzungen für die Neuwertentschädigung gibt.
Besteht für Mieter Versicherungsschutz in der NV Privathaftpflicht?
Als Mieter haben Sie ebenfalls Versicherungsschutz. Ihnen fällt eine Parfumflasche ins Waschbecken und Sie beschädigen das Waschbecken dadurch. Die Privathaftpflicht der NV schützt Sie vor den finanziellen Auswirkungen des Schadens. Der Versicherer bietet über die Mietwohnung hinaus in Hotelzimmern und Ferienwohnungen ebenfalls Versicherungsschutz – auch im Ausland.
Welcher Personenkreis ist im Vertrag mitversichert?
Folgende Personen sind im Haftpflichtvertrag – außer im Singletarif – mitversichert:
- Partner in häuslicher und eheähnlicher Gemeinschaft
- Eltern und Großeltern – auch in Pflegeeinrichtungen
- Haushaltsangestellte des Versicherungsnehmers
- Pflegebedürftige Kinder
- Kinder in der Ausbildung
- Stief- und Adoptivkinder
- Und mehr
Was ist die Lückenlos-Garantie der NV?
Wenn Sie bereits bei einem Versicherer versichert sind, können Sie lückenlos zur NV wechseln. Mit der NV Privathaftpflicht haben Sie bereits ab Vertragsabschluss Versicherungsschutz. Dieser ist für die Übergangszeit zum finalen Wechsel kostenlos. Erst wenn Ihr alter Vertrag ausläuft, zahlen Sie bei der NV. Im Schadensfall wenden Sie sich als Erstes an Ihren aktuellen Versicherer. Sollte dieser Ihren Schadensfall nicht übernehmen, melden Sie der NV Privathaftpflicht den Schaden. Voraussetzung ist, dass der Schadensfall laut Bedingungen versichert ist.
Ihr Ansprechpartner
Was versichert die NV Privathaftpflicht nicht?
Für alle erdenklichen Schadensfälle kann der Versicherer nicht aufkommen. Deshalb sind bestimmte Schäden von Beginn an nicht versichert:
- Selbstständige hauptberufliche Tätigkeit
- Das Halten von Pferden und Hunden
- Das Führen von Kfz im Straßenverkehr
- Vorsatz
- Gemietete Sachen, die eine starke Beanspruchung aufweisen
Für weitere Ausschlüsse schauen Sie bitte in die Bedingungen.