Sie vermieten ein Haus und wollen sich vor Schadensersatzansprüchen finanziell absichern? Die NV Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht macht das möglich:
NV-Versicherung Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
- Versicherungssummen bis 50 Millionen Euro möglich
- Heizöltanks bis 20.000 Liter versicherbar
- Bauherrenhaftpflicht für Bestandsbauten inklusive
- Nachhaltigkeitsklausel einschließbar
- In wenigen Schritten zum Onlinetarif
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Kundeninformation
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Produktdetails (PDF) ansehen »Für wen ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sinnvoll?
Wenn Sie Vermieter sind, sind Sie zur Instandhaltung Ihrer Immobilie verpflichtet. Sie tragen die Verantwortung, sämtliche Schäden des Hauses oder Schäden auf dem Grundstück zu beseitigen. Da Sie jedoch nicht immer vor Ort sind, kann schnell ein Schaden passieren. Das klassische Beispiel ist das Glatteis auf der Treppe. Als Vermieter können Sie einen Winterdienst mit Ihren Mietern vereinbaren. Die Räum- und Streupflicht geht jedoch nicht auf die Mieter über. Als Vermieter müssen Sie sicherstellen, dass der Schnee geräumt wird, um niemanden zu gefährden. Das gilt auch für die Beseitigung morscher Bäume oder beschädigter Wege. Mit dem Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht schützen Sie sich finanziell vor Schadenersatz. Die Kosten können Sie als Betriebskosten auf die Mieter umlegen, wenn Sie die Immobilie vermieten.
Ihre Vorteile
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Allgemeines zur NV Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Als Eigentümer haften Sie selbst für Schäden, die Sie nicht verursacht oder verschuldet haben. Der Gehweg weist lockere Pflastersteine auf und ein Fußgänger stolpert und verletzt sich. Als Grundbesitzer haften Sie für den Schaden in unbegrenzter Höhe und im schlimmsten Fall für das ganze Leben. Die NV bietet zwei Tarife an, mit denen Sie sich vor Schadensfälle finanziell schützen können. Versichert sind Sie gegen Sach-, Personen- und Vermögensschäden. So übernimmt der Versicherer beispielsweise die Heilungskosten und den Verdienstausfall, wenn eine Person zu Schaden kommt. Bei der NV finden Sie passende Lösungen und brauchen sich keine Gedanken über die Nachlässigkeit anderer Personen machen. Mit dem Einschluss der Nachhaltigkeitsklausel investiert der Versicherer in nachhaltige Kapitalanlagen und unterstützt somit ökologische Projekte.
So einfach funktioniert‘s
Wer haftet in einer Eigentümergemeinschaft?
Wenn Sie Teil einer Eigentümergemeinschaft sind, sollten Sie über den Abschluss einer Haftpflicht für Haus- und Grundbesitz nachdenken. Die privaten Haftpflichtversicherungen der Wohnungseigentümer kommen in der Regel nicht für Schäden durch gemeinschaftlich genutzte Teile des Hauses auf. Dazu zählen beispielsweise das Treppenhaus oder der Gehweg. Für solche Schadensfälle haftet die Gemeinschaft. Mit der NV Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht hat selbst der Verwalter des Wohngebäudes vollen Versicherungsschutz.
Kundenbewertungen
Welche Leistungen deckt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der NV ab?
Folgende Leistungen und Schadensursachen sind, je nach Tarif, abgedeckt. Weitere Leistungen finden Sie im Bedingungswerk.
- Reine Vermögensschäden
- Allmählichkeitsschäden
- Häusliche Abwässer
- Photovoltaikanlagen bis 15 kWp
- Heizöltank bis 20.000 Liter versicherbar
- Abhandenkommen von Schlüsseln
Wenn Sie Ihre Immobilie umbauen oder sanieren wollen, haben Sie über die Versicherung ebenfalls Versicherungsschutz. Die Baustelle ist unzureichend gesichert und ein Fußgänger kommt zu Schaden. Der Versicherer kümmert sich um die Schadensabwicklung. Die inkludierte Bauherrenhaftpflicht greift für Bestandsbauten bis zu einer Bausumme von maximal 500.000 Euro.
Was versichert die NV Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht nicht?
Die NV schließt von vornherein bestimmte Schadensfälle vom Versicherungsschutz aus. Dazu zählen beispielsweise:
- Schäden durch Vorsatz
- Schäden durch höhere Gewalt wie Blitzschlag oder Naturkatastrophen
- Schäden zwischen Mitversicherten
- Kein Schutz für gepachtete oder geliehene Sachen
- Für berufliche Tätigkeiten ist eine separate Absicherung erforderlich
- Schäden durch den Gebrauch eines versicherungspflichtigen Kfz
Der Versicherer leistet nur bis zur vereinbarten Versicherungssumme