Sie möchten Ihren Vierbeiner finanziell vor Schadensersatz absichern? Dann sorgen Sie mit der NV Tierhalterhaftpflicht vor:
NV-Versicherung Tierhalterhaftpflicht
- Bis zu 50 Mio. Euro Versicherungssumme
- Versicherungsschutz für Tierhüter inklusive
- Gewerbliche Nutzung versicherbar
- Schäden am Pferd durch Ripper mitversichert
- Online zum Wunschtarif
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Produktdetails (PDF) ansehen »Allgemeines zur NV Tierhalterhaftpflicht
Kleintiere wie Katzen oder Kaninchen sind in der Regel in der Privathaftpflicht versichert. Anders sieht das bei Hunden und Pferden aus. Hierzu benötigen Sie eine eigene Tierhalterhaftpflicht. Als Hunde- oder Pferdehalter stehen Sie in der Verantwortung, wenn Ihr Tier jemandem einen Schaden zufügt. Mit der NV schützen Sie sich finanziell vor gerechtfertigte Schadensansprüche. Zusätzlich prüft der Versicherer, ob die Schadensansprüche gerechtfertigt sind. Wenn nicht, wehrt er diese ab. Der Versicherer bietet jeweils zwei Tarife an. Schnell und unkompliziert berechnen Sie sich Ihren Beitrag und können den Vertrag online einreichen.
Ihre Vorteile
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Ist die Tierhalterhaftpflicht eine Pflichtversicherung?
Für alle Hunderassen gibt es in sechs Bundesländern eine Versicherungspflicht. Dazu zählen: Thüringen, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein. In Mecklenburg- Vorpommern gibt es keine Versicherungspflicht. In den restlichen Bundesländern bis auf Bayern müssen Sie gefährliche Hunderassen versichern. In Bayern kommt es auf die zuständige Behörde an, ob Sie eine Tierhalterhaftpflicht brauchen oder nicht. Für Pferde gibt es derzeit keine Pflicht, eine Tierhalterhaftpflicht nachweisen zu müssen.
So einfach funktioniert‘s
Schadensbeispiele für Haftpflichtschäden
- Ihr Hund zerbeißt Ihre Tür in der Mietwohnung. Die NV bietet Ihnen Sicherheit bei Mietsachschäden.
- Ihr Freund passt temporär auf Ihren Hund auf und dabei passiert ein Haftpflichtschaden. Auch Tierhüter sind über Ihre Tierhalterhaftpflicht bei der NV versichert.
- Sie sind mit Ihrem Pferd bei einer Reitveranstaltung. Dabei erschrickt es sich und verletzt versehentlich ein anderes Pferd. Der Versicherer kümmert sich um die Kosten.
Kundenbewertungen
Was versichert die NV Tierhalterhaftpflicht?
Die Leistungen in der Hunde- und Pferdehaftpflicht ähneln sich. Hier finden Sie ein paar Leistungen, die in beiden Tarifen versichert sind:
- Teilnahme Hundeschauen und Reitveranstaltungen
- Auslandsaufenthalte bis 5 Jahre weltweit
- Deckschäden aus gewollten und ungewolltem Deckakt
- Flurschäden
- Mietsachschäden an Stallungen und an Wohnräumen
- Schäden an geliehenen oder gemieteten KFZ möglich
- Und mehr
Besteht Versicherungsschutz auch bei gewerblicher Nutzung?
Wenn Sie Ihren Hund oder Ihr Pferd auch gewerblich nutzen, haben Sie je nach Tarif über die NV Versicherungsschutz. In beiden Fällen darf der maximale Jahresumsatz von 12.000 Euro nicht überschritten werden. Verursacht Ihr Tier in dieser Zeit einen Schaden, können Sie diesen dem Versicherer melden. Für höhere Jahresumsätze benötigen Sie eine separate Absicherung für Ihr Gewerbe.
Was ist die Forderungsausfalldeckung der NV Tierhalterhaftpflicht?
Je nach Tarif bietet der Versicherer die Forderungsausfalldeckung an. Ein fremder Hund verursacht bei Ihnen einen Schaden. Der Hundehalter hat jedoch weder eine Tierhalterhaftpflicht noch die finanziellen Mittel, den Schaden zu begleichen. In so einem Fall übernimmt die NV Ihren eigenen Schadensfall. Um Ihr Recht vor Gericht einklagen zu können, bietet der Versicherer innerhalb des Tarifes eine kostenlose Rechtsschutzversicherung an. Die Absicherung ist im Pferde-Tarif ebenfalls möglich.
Was versichert die NV Tierhalterhaftpflicht nicht?
Über die Tierhalterhaftpflicht sind nicht alle erdenklichen Schäden versicherbar. Folgende Schäden schließt der Versicherer beispielsweise aus:
- Gewerbliche Nutzung ab einen bestimmten Jahresumsatz müssen Sie anderweitig versichern
- Landwirtschaftlich gehaltene Tiere sind nicht über die Tierhalterhaftpflicht versicherbar
- Schäden durch Vorsatz
- Schäden an gepachteten Sachen
Für weitere Informationen zu den Ausschlüssen, schauen Sie bitte in die Bedingungen.