Die gesetzliche Pflegeversicherung kann die Kosten im Pflegefall nicht decken. Sichern Sie sich zusätzlich mit der Barmenia Pflegeversicherung ab, um auch im Alter selbstbestimmt zu leben.
Barmenia Pflegeversicherung
- Absicherung für Ambulant und Stationär
- Leistungen ab Pflegegrad 1
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Keine Wartezeiten
- Online zum Wunschtarif

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Allgemeines zur Barmenia Pflegeversicherung
Mit der Einführung der Pflegepflichtversicherung im Jahr 1995 hat der Gesetzgeber den ersten Grundstein für die Absicherung im Pflegefall gesetzt. Dank des medizinischen Fortschritts ist die Lebenserwartung gestiegen. Im Alter folgen jedoch oftmals Krankheiten, darunter auch beispielsweise die Demenzkrankheit oder Beeinträchtigungen am Bewegungsapparat. Im schlimmsten Fall sind Sie für den Rest Ihres Lebens auf Hilfe anderer Personen angewiesen. Pflegefälle gibt es nicht nur im Alter. Auch jüngere Menschen können betroffen sein. Die Folgen eines Unfalls oder einer schweren Krankheit können ebenfalls zum Pflegefall führen. Die Kosten für ein Pflegeheim oder für die Betreuung in den eigenen vier Wänden steigen stetig. Die gesetzliche Absicherung reicht oftmals nicht aus. Um die Versorgungslücke zu decken, ist die Barmenia Pflegeversicherung die richtige Absicherung. Mit dem Pflegemonatsgeld der Barmenia vereinbaren Sie eine bestimmte Summe, die Sie bei der Pflegebedürftigkeit monatlich ausgezahlt bekommen. Das Monatsgeld ist prozentual am Pflegegrad gestaffelt. Mit der Pflegezusatzversicherung können Sie sich im ambulanten sowie im stationären Bereich absichern. Zudem sind beide Tarife miteinander kombinierbar. Die Höhe des Pflegemonatsgeldes wählen Sie nach Ihren Bedürfnissen. Dieses liegt zwischen mindestens 100 Euro und maximal 3.000 Euro.
Ihre Vorteile
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Wie viel Monatsgeld zahlt die Barmenia Pflegeversicherung aus?
Die Höhe der Auszahlung des vereinbarten Pflegemonatsgeldes hängt vom Tarif und vom Pflegegrad ab. Die folgende Übersicht verschafft Ihnen einen Überblick über die Staffelung:
- Pflegegrad 1: In beiden Tarifen 20 % des Monatsgeldes
- Pflegegrad 2: 100 % stationär und 50 % des Monatsgeldes ambulant
- Pflegegrad 3: 100 % stationär und 80 % des Monatsgeldes ambulant
- Pflegegrad 4: In beiden Tarifen 100 % des Monatsgeldes
- Pflegegrad 5: In beiden Tarifen 100 % des Monatsgeldes
Bei Pflegebedürftigkeit aufgrund eines Unfalls erhalten Sie mit Pflegegrad 4 und 5 in beiden Tarifen 150 % im Monat.
So einfach funktioniert‘s
Welchen Versicherungsschutz bietet die Pflegeversicherung der Barmenia an?
Die folgende Auflistung gibt Ihnen einen Überblick über den Leistungsumfang der beiden Tarife. Bitte beachten Sie, dass die Aufzählung nicht vollständig ist. Weitere Informationen zu den einzelnen Tarifen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen:
- Leistungen ab Pflegegrad 1 für beide Tarife
- Beitragsbefreiung bei Pflegegrad 4 und 5 für ambulant und stationär
- Im stationären Tarif erhalten Sie bei der ersten Pflegebedürftigkeit eine Einmalzahlung. Voraussetzung für die Zahlung ist Pflegegrad 4. Die Einmalzahlung richtet sich nach dem vereinbarten Monatsgeld. Das 5-fache des vereinbarten Monatsgeldes entspricht der Einmalzahlung
- Bei der unfallbedingten Pflegebedürftigkeit erhalten Sie 150 % der vereinbarten Summe bei Pflegegrad 4 und 5
- Alle 3 Jahre erhöht sich das Pflegegeld um 10 % - auch bei Pflegebedürftigkeit
- Nachversicherungsgarantie: Ohne erneute Gesundheitsprüfung können Sie das Pflegegeld dreimal um bis zu 25 % erhöhen. Voraussetzung ist die Beantragung der Erhöhung zwischen dem 21. und 60. Lebensjahr
- Weltweiter Versicherungsschutz für beide Tarife
- Keine Wartezeit
Die Barmenia arbeitet mit dem Pflegedienst Johanniter zusammen. In Kooperation vermittelt der Pflegedienst eine Unterkunft in einer vollstationären Pflegeeinrichtung innerhalb von 24 Stunden. Im ambulanten Tarif erhalten Sie darüber hinaus wichtige Kontakte zu Dienstleistern und profitieren vom telefonischen Pflegemanagement. Weitere Vorteile der beiden Tarife können Sie in den Bedingungen nachlesen.
Kundenbewertungen
Was versichert die Barmenia Pflegeversicherung nicht?
Die Barmenia Pflegeversicherung deckt nicht jeden Leistungsfall ab. Deshalb schließt sie von vornherein bestimmte Leistungsfälle aus:
- Versicherungsfälle, die durch Kriegsereignisse entstanden sind
- Versicherungsfälle, die auf eine Wehrdienstbeschädigung zurückzuführen sind
- Vorsätzliche Herbeiführung eines Leistungsfalles
- Pflegefall aufgrund einer Sucht
Weitere Informationen zu den Ausschlüssen finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
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