Wollen Sie sich vor kostspieligen Zahnarztrechnungen finanziell absichern? Mit der Barmenia Zahnzusatzversicherung haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite:
Barmenia Zahnzusatzversicherung
- Drei Tarife zur Auswahl
- Optionale Leistungserweiterung möglich
- Kombi-Bonus Zahnaufhellung
- Keine Wartezeiten
- Online abschließbar
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Zahnschmerzen oder der Zahnverlust schränken die Funktionalität der Zähne ein. Ein Zahn, der beim Essen schmerzt, kostet Lebensqualität. Der Besuch beim Zahnarzt ist dann nicht mehr lange hin. Schöne Zähne sind ebenfalls ein Zeichen für Attraktivität und Gesundheit. Leider übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nur noch einen Bruchteil der Kosten für den Zahnersatz. Zahnersatz kostet oftmals mehrere tausend Euro und braucht manche Rücklagen vollständig auf. Mit der Barmenia Zahnzusatzversicherung brauchen Sie sich um die finanzielle Lage keine Gedanken zu machen. Der Versicherer bietet einen umfangreichen Versicherungsschutz, den Sie nach Ihren Bedürfnissen zusammenstellen. Drei Tarife stellt der Versicherer für Sie bereit. Für mehr Leistung, erweitern Sie Ihren Versicherungsschutz um den Tarif Mehr Zahnvorsorge. Die Barmenia verzichtet auf Wartezeiten und arbeitet stattdessen mit Kostengrenzen. Folgende Kostengrenzen bestehen für die ersten 4 Jahre:
- Maximal 1.500 Euro im 1. Kalenderjahr
- Maximal 3.000 Euro im 1. bis 2. Kalenderjahr
- Maximal 4.500 Euro im 1. bis 3. Kalenderjahr
- Maximal 6.000 Euro im 1. bis 4. Kalenderjahr
Bitte beachten Sie, dass angeratene oder beabsichtigte Behandlungen vor Versicherungsbeginn nicht versichert sind.
Ihre Vorteile
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Was decken die Tarife Mehr Zahn 80, 90 und 100 ab?
Die Tarife Mehr Zahn 80, 90 und 100 unterscheiden sich in der Höhe der Erstattung. Wählen Sie Mehr Zahn 80 und Sie erhalten 80 Prozent für Zahnersatz inklusive der Vorleistungen der GKV. Für mehr Schutz wählen Sie einen der beiden anderen Tarife.
Folgende Leistungen umfassen die Tarife:
- Zahnersatz: Je nach Tarif 80, 90 oder 100 Prozent Kostenerstattung für beispielsweise Implantate, Brücken, Kronen, Inlays und Prothesen
- Verblendungen aus Keramik oder Kunststoff: Je nach Tarif 80, 90 oder 100 Prozent Kostenerstattung ebenfalls für Verblendungen, die nicht im sichtbaren Bereich liegen
- Vor- und Nachbehandlung: Je nach Tarif 80, 90 oder 100 Prozent Kostenerstattung für beispielsweise den Knochenaufbau
So einfach funktioniert‘s
Was versichert der Tarif Mehr Zahnvorsorge der Barmenia?
Wenn Sie nicht nur Zahnersatz absichern wollen, ist der Zahnvorsorge-Tarif die optimale Ergänzung. So sind Sie ebenfalls für kleinere Behandlungen beim Zahnarzt gut aufgestellt. Zum Versicherungsumfang zählen folgende Leistungen:
- Unbegrenzte Zahnprophylaxe
- Unbegrenzte professionelle Zahnreinigung, unabhängig von der Häufigkeit und der Kostenhöhe der Zahnreinigung
- Wurzel- und Parodontose-Behandlungen
- Aufbiss-Schienen
- Kosten für schmerzlindernde Maßnahmen
- Keine Gesundheitsprüfung erforderlich
- Keine Wartezeit; Kostengrenzen in den ersten 2 Jahren, wenn Sie den Tarif ohne Zahnersatztarif Mehr Zahn abschließen
- Kieferorthopädie für Kinder bis 2.000 Euro; bei Unfall auch für Erwachsene
Kundenbewertungen
Was ist der Mehr Zahn-Bonus der Barmenia Zahnzusatzversicherung?
Ein Highlight des Zahntarifes stellt der Kombi-Bonus der Barmenia Zahnzusatzversicherung dar. Sie schließen einen Tarif von Mehr Zahn 80, 90 oder 100 in Kombination mit Mehr Zahnvorsorge und profitieren vom Bonus. Alle 2 Kalenderjahre erhalten Sie bis zu 200 Euro für zahnaufhellende Maßnahmen. Dazu zählt beispielsweise das Bleaching. Dieses erhalten Sie, wenn Sie die Maßnahme zahnärztlich begleiten lassen.
Ist die Zahnversicherung mit bereits fehlenden Zähnen abschließbar?
Der Tarif ist abschließbar, wenn Ihre fehlenden Zähne durch Brücken oder Kronen ersetzt sind. Ein vollständiger Lückenschluss stellt kein Problem dar. Dazu können Sie bei der Antragsstellung bei der Frage zu fehlenden Zähnen mit nein antworten. Haben Sie richtige Lücken, geben Sie diese in der Antragsstellung an. Sie reichen den Antrag ein und die Barmenia prüft, inwieweit sie den Antrag annimmt. Sie entscheidet, in welcher Form sie Ihnen den Versicherungsschutz gewährt.