Sie wollen sich vor hohen Schadensersatzansprüchen Dritter schützen? Dann sichern Sie sich mit der Barmenia Privathaftpflicht ab:
Barmenia Privathaftpflicht
- Drei Tarife zur Auswahl
- Tarife für Singles, Paare und Familien
- Einschluss Diensthaftpflicht für Beamte möglich
- Absicherung Neuwertentschädigung möglich
- Online zum Wunschtarif

Mehr Details (PDF) zur Barmenia Privathaftpflicht
Allgemeines zur Barmenia Privathaftpflicht
Laut Gesetz haften Sie für Schäden, die Sie jemand anderem zufügen. Dazu zählen Sachschäden, Personenschäden oder Vermögensschäden. Da die Höhe des Schadensersatzes nicht gedeckelt ist, empfehlen wir den Abschluss einer Privathaftpflicht. Diese bewahrt Sie vor den finanziellen Auswirkungen eines verursachten Haftpflichtschadens. Mit der Barmenia suchen Sie sich aus drei Tarifen Ihren Wunschtarif aus. Vom soliden Schutz bis zum Topschutz ist für jeden Bedarf das Passende dabei. Der Versicherer prüft die Haftungsfrage und leistet unbürokratisch bei berechtigten Ansprüchen. Unberechtigte Ansprüche wehrt er dagegen ab. Beamte oder Personen im öffentlichen Dienst haben die Möglichkeit den Baustein Diensthaftpflicht mit einzuschließen. Weiterführende Informationen finden Sie weiter unten.
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Welchen Versicherungsschutz bietet die Barmenia Privathaftpflicht an?
Die Barmenia Privathaftpflicht bietet Ihnen drei Tarife an. Der Basisschutz ist der solide Grundschutz. Für mehr Schutz gibt es den Premium- und Topschutz. Die folgende Aufzählung gibt Ihnen einen kleinen Überblick darüber, welche Risiken versicherbar sind. Bitte beachten Sie, dass die Liste nicht vollständig ist. Weitere Informationen zu den einzelnen Tarifen und deren Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den Bedingungen:
- Deckungssumme wahlweise 5, 10 oder 50 Millionen Euro
- Gefälligkeitshandlungen im Top- und Premiumschutz versicherbar
- Ansprüche gegen deliktunfähige Kinder
- Mietsachschäden an mobilen Einrichtungsgegenständen versicherbar
- Schäden durch stationäre Photovoltaikanlage im Premium- und Topschutz
- Neuwertentschädigung für Sachen bis 5.000 möglich
- Auslandsschutz für vorübergehende Auslandsaufenthalte
So einfach funktioniert‘s
Welcher Personenkreis ist im Familientarif eingeschlossen?
Folgende Personen sind im Familientarif miteingeschlossen. Weitere Informationen zu den versicherten Personen finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
- Ehepartner und eingetragener Lebenspartner
- Eltern, Geschwister, Kinder und Enkel, die im selben Haushalt mit dem Versicherungsnehmer leben im Premiumtarif
- Eltern, Geschwister, Kinder und Enkel des Ehe-/Lebenspartners, die im selben Haushalt mit dem Versicherungsnehmer leben im Premiumtarif
- Eltern, Großeltern und Kinder in Pflegeeinrichtung im Premiumtarif
- Unverheiratete minderjährige Kinder
- Unverheiratete volljährige Kinder in der Schul- und Berufsausbildung
- Im Haushalt beschäftigte Personen, die Schäden aus der Tätigkeit heraus verursachen
Kundenbewertungen
Was deckt der Baustein Diensthaftpflicht der Barmenia Privathaftpflicht ab?
Beamte und im öffentlichen Dienst beschäftigte Personen können die Diensthaftpflicht miteinschließen. Der Baustein schützt Sie beispielsweise vor Schäden aus gutachterlicher Tätigkeit und als Folge versäumter Fristen und Termine. Ihr Dienst-Laptop fällt als Beispiel hin und ist beschädigt. Bitte beachten Sie, dass der Zusatz-Baustein nicht mit dem Basistarif kombinierbar ist.
Folgende Leistungen sind beispielsweise mitversichert:
- Das Abhandenkommen von staatlichem Eigentum
- Schäden am staatlichen Eigentum
- Verlust von dienstlichen Schlüsseln
- Tätigkeitsschäden an Sachen des Dienstherrn
- Schadenersatzansprüche des Dienstherrn wegen Schäden am Dienstfahrzeug
- Regressansprüche des Dienstherrn
- Schäden an gemieteten Sachen
Was versichert die Barmenia Privathaftpflicht nicht?
Der Versicherer versichert nicht alle Schadensfälle und schließt bestimmte Schäden und Gefahren zu Beginn aus:
- Vorsätzlich herbeigeführte Schadensfälle
- Kein Versicherungsschutz zwischen Mitversicherten
- Schäden, die durch ungewöhnliche oder gefährliche Beschäftigung passieren
- Kein Versicherungsschutz beim Gebrauch eines versicherungspflichtigen Kraftfahrzeuges
Ebenso nicht mitversichert sind Risiken aus beruflichen Tätigkeiten. Das Halten von Hunden und Pferden ist in der Privathaftpflicht ebenfalls nicht mitversichert. Dazu benötigen Sie eine eigene Absicherung. Weitere Informationen zu den Ausschlüssen finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
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