Sie haben ein Leichtkraftrad, für das Sie ein Versicherungskennzeichen benötigen? Helvetia bietet einheitliche Prämien für alle Altersgruppen. Diese Fahrzeugtypen sind versicherbar:
Helvetia Sonstige Fahrzeuge
- Roller, Moped und Mofa
- E-Scooter
- Quad bis 45 km/h
- Microcar bis 45 km/h
- Leichtkrafträder, Krankenfahrstühle

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Allgemeines zur Helvetia Sonstige-Fahrzeuge-Versicherung
Helvetia bietet für sonstige Fahrzeuge, für die Sie ein Versicherungskennzeichen benötigen, passende Tarife an. Die Versicherungskennzeichen sind jeweils für ein Jahr gültig. Der Versicherungszeitraum ist vom 01.03. bis Ende Februar des Folgejahres. Die Versicherung bedarf keiner Kündigung, sondern läuft Ende Februar automatisch aus. Wenn Sie im Versicherungsjahr ein Kennzeichen kaufen, bezahlen Sie nur anteilig für den Versicherungsschutz. Sie müssen jedes Jahr einen neuen Vertrag abschließen. Wenn jeder Fahrer Ihres Fahrzeuges über 23 Jahre alt ist, profitieren Sie von einem günstigeren Beitrag. Bei Helvetia finden Sie für Quads, Krankenfahrstühle, Roller, E-Scooter und für verschiedene Leichtkrafträder den richtigen Tarif. Für die meisten Fahrzeuge gibt es den Haftpflichtschutz und optional die Teilkasko. Nach Abschluss des Vertrages schickt Ihnen Helvetia das Versicherungskennzeichen per Post zu.
Ihre Vorteile
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Die Rollerversicherung der Helvetia
Die Helvetia bietet eine spezielle Versicherung für Roller, Moped und Mofas an, weil diese versicherungspflichtig sind. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflicht, können Sie Ihren Roller Teilkasko versichern. Die Helvetia übernimmt Haftpflichtschäden bei begründeten Ansprüchen Dritter. Unbegründete Ansprüche wehrt die Helvetia für Sie ab. Versichert sind Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Für mehr Schutz gibt es die Teilkasko. Sie übernimmt die Kosten bei Diebstahl, Brand und Naturkatastrophen sowie für weitere Schadensursachen. Mit Abschluss der Rollerversicherung schickt Ihnen die Helvetia das Versicherungskennzeichen per Post zu. Die Laufzeit ist immer vom 01.03 bis zum 28./29.02. des Folgejahres. Die Rollerversicherung verlängert sich nicht. Für weiteren Schutz müssen Sie nach Ablauf ein neues Versicherungskennzeichen kaufen.
So einfach funktioniert‘s
Wissenswertes zur E-Scooter-Versicherung
Der E-Scooter hat in den letzten Jahren immer mehr an Beliebtheit gewonnen. Anders als bei herkömmlichen Tretrollern hat der E-Scooter einen Elektromotor. Da Sie den Antrieb nicht aus eigener Kraft leisten müssen, benötigen Sie die Haftpflichtversicherung für E-Scooter. Zu den versicherungspflichtigen E-Scooter zählen alle Elektro-Tretroller mit einer Geschwindigkeit zwischen 6- und 20 km/h. Nur mit Abschluss der Haftpflicht dürfen Sie auf öffentlichen Straßen und Wege fahren. Fahren Sie ausschließlich auf Privatgelände, brauchen Sie keine E-Scooter-Haftpflicht. Das Versicherungskennzeichen bekommen Sie in Form eines Aufklebers.
Kundenbewertungen
Die Helvetia Versicherung für Quads und andere Leichtkraftfahrzeuge
Über die Quadversicherung sind auch Krankenfahrstühle bis zum Neuwert von 10.000 Euro versicherbar sowie Microcars. Wie bei der Rollerversicherung benötigen Sie ein Versicherungskennzeichen für Leichtkraftfahrzeuge, Quads und Krankenfahrstühle, die über 6 km/h schnell fahren. Wenn Sie bei der Beantragung der Versicherung Ihren fahrbaren Untersatz auswählen, schickt Ihnen die Helvetia das richtige Versicherungskennzeichen zu. Sie entscheiden, ob Ihnen die Haftpflichtversicherung ausreicht oder Sie die Teilkasko mit einschließen wollen.
Was deckt die Haftpflicht- und Teilkasko der Helvetia Quadversicherung ab?
Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einer anderen Person einen Schaden zufügen, greift die Haftpflicht.
Sie leistet bei Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Die Haftpflichtversicherung ist für Quads und andere Leichtkrafträder in Deutschland Pflicht. Sie haften für verursachte Schäden an Dritte in voller Höhe und unbegrenzt. Wenn Sie darüber hinaus auch Ihr Quad gegen Schäden absichern wollen, nehmen Sie die Teilkasko hinzu.
Mit der Teilkaskoversicherung sichern Sie folgende Schadensursachen ab:
- Diebstahl des Kfz
- Schäden durch Brand, Feuer und Explosion
- Elementarschäden wie Sturm, Hagel, Blitz und Überschwemmung
- Glasschäden und Glasbruch
- Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss
- Kollision mit Tieren
- Tierbissschäden an der Verkabelung und an Dämm- und Gummimaterialien
Was versichert die Helvetia Sonstige-Fahrzeuge-Versicherung nicht?
Es gibt Schadensfälle, die von vornherein nicht versichert sind. Dazu zählen:
- Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
- Die Teilnahme an genehmigten Rennen
- Schäden durch beschädigte und zerstörte Reifen
- Schäden durch Kernenergie
Weitere Informationen zu den Ausschlüssen können Sie in den Versicherungsbedingungen nachlesen.
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