Sie haben sich ein E-Bike oder S-Pedelec gekauft? Die Helvetia bietet umfangreichen Versicherungsschutz für versicherungspflichtige E-Bikes und S-Pedelecs:
Helvetia E-Bike
- Schutz für E-Bikes und S-Pedelecs
- Versicherungskennzeichen per Post
- Haftpflicht und Teilkasko möglich
- 24-Stunden-Schadenservice
- Bequem online abschließen
Allgemeines zur Helvetia E-Bike- und S-Pedelec Versicherung
Die Helvetia bietet für E-Bikes und S-Pedelecs die Haftpflicht und die Haftpflicht mit Teilkasko an. Die Tarife beziehen sich auf E-Bikes, die versicherungspflichtig sind. Nach Beantragung der Versicherung schickt Ihnen die Helvetia das Versicherungskennzeichen kostenlos per Post zu. Die Versicherung müssen Sie jedes Jahr neu beantragen, weil die Kennzeichen jedes Jahr am 28./29.02. ablaufen. Es bedarf somit keiner Kündigung. Wenn nur Personen über 23 Jahre mit Ihrem Fahrzeug fahren, profitieren Sie von einer günstigeren Prämie. Missgeschicke und Unachtsamkeiten, die zu einem Schaden führen, sind mitversichert. Die Helvetia verzichtet auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Wenn es zu einem Schadensfall kommt, ist der Schadenservice rund um die Uhr für Sie da. Den Schaden können Sie telefonisch melden oder online einreichen.
Ihre Vorteile
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Was ist der Unterschied zwischen E-Bike und Pedelec?
Umgangssprachlich werden Pedelecs als E-Bikes bezeichnet, was aus technischer Sicht aber nicht korrekt ist. Es gibt das E-Bike, das Pedelec und das S-Pedelec. Das Pedelec, welches wir gerne als E-Bike bezeichnen, ist das Einzige, was nicht versicherungspflichtig ist. Denn das Pedelec hat zwar einen Motor, aber ohne selbst treten zu müssen, fährt das Fahrrad nicht. Und das ist der wichtigste Unterschied. E-Bikes haben einen Elektromotor und können via Knopfdruck über 25 km/h schnell fahren. Deshalb brauchen Sie ein Versicherungskennzeichen, wenn Sie damit am Straßenverkehr teilnehmen möchten. Für Pedelecs brauchen Sie keine Versicherung, weil die Trittunterstützung nur bis zu 25 km/h möglich ist. Ein S-Pedelec kann sogar bis zu 45 km/h fahren. Hier müssen Sie auch in die Pedale treten, doch weil Sie damit bis zu 45 km/h fahren können, müssen Sie es versichern. Zum Fahren benötigen Sie mindestens den Mofa-Führerschein, einen Rückspiegel, ein Dauerfahrlicht und eine Hupe. Das Versicherungskennzeichen erhalten Sie von der Helvetia, sobald Sie den Vertrag abgeschlossen haben.
So einfach funktioniert‘s
Was umfasst die E-Bike- und S-Pedelec-Haftpflicht?
E-Bikes und S-Pedelecs sind zulassungspflichtige Elektrofahrräder mit einer maximalen Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h. Für diese Fahrzeuge brauchen Sie ein Versicherungskennzeichen. Mit dem Kennzeichen sind Sie in Haftpflicht versichert. Die Haftpflicht deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis 100 Mio. Euro ab. Für Personenschäden pro geschädigte Person zahlt die Helvetia 15 Mio. Euro. Sie kollidieren mit einem Passanten auf der Straße. Er verletzt sich und muss ins Krankenhaus. Helvetia kommt für die Personenverletzung finanziell auf. Diese und weitere Schadensfälle deckt die Haftpflichtversicherung ab.
Kundenbewertungen
Was deckt die Teilkasko der Helvetia E-Bike- und S-Pedelec Versicherung ab?
Mit dem Einschluss der Teilkasko versichern Sie auch Schäden an Ihrem E-Bike oder S-Pedelec. Folgende Schäden lassen sich über die Teilkaskoversicherung absichern:
- Diebstahl, Teilediebstahl und Raub
- Schäden durch Brand, Feuer, Explosion
- Glasbruch und Glasschäden
- Zusammenstoß mit Tieren
- Sturm, Hagel, Blitz sowie Schäden durch Überschwemmung
- Tierbissschäden, die die Verkabelung oder das Dämmmaterial betreffen
- Kurzschlussschäden an der Verkabelung sind auch versichert