Mit der Hallesche Pflegezusatzversicherung sichern Sie sich zusätzliche finanzielle Unterstützung für den Pflegefall:
Hallesche Pflegeversicherung
- Pflegetagegeld bei Pflege zu Hause und im Pflegeheim
- Volle tarifliche Leistung im Pflegeheim bereits ab Pflegegrad 2
- Zusätzliche Leistungen bei schwerer Pflegebedürftigkeit
- Lebenslange Anpassung des versicherten Pflegegeldes
- Flexible Beitragszahlung möglich
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Warum ist eine private Pflegezusatzversicherung sinnvoll?
Eine Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen. Sie kann im Alter entstehen, aber auch nach einem Unfall oder durch eine schwere Erkrankung. Dann brauchen Sie im Alltag oft schnell Unterstützung. Die gesetzliche oder private Pflegepflichtversicherung übernimmt jedoch nicht immer alle anfallenden Kosten. Einen Teil der Pflegekosten müssen Sie deshalb möglicherweise selbst tragen. Das kann Ihre Finanzen stark belasten, sowohl bei der Pflege zu Hause als auch bei der Unterbringung im Pflegeheim. Eine private Pflegezusatzversicherung ergänzt die Leistungen der Pflegepflichtversicherung. Im Pflegefall erhalten Sie zusätzliches Geld und können damit Ihre eigene finanzielle Belastung reduzieren.
Ihre Vorteile
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Allgemeines zur Hallesche Pflegezusatzversicherung
Die Hallesche bietet ein Pflegetagegeld an. Sie legen bei Vertragsabschluss fest, wie hoch Ihr versichertes Pflegegeld sein soll. Im Pflegefall richtet sich die tatsächliche Auszahlung nach Ihrem Pflegegrad und danach, ob Ihre Pflege zu Hause oder stationär in einem Pflegeheim stattfindet. Sie können das ausgezahlte Pflegegeld frei verwenden. Einen Nachweis über die Verwendung verlangt die Hallesche nicht. Eine Besonderheit ist die flexible Beitragsgestaltung. Zwischen dem 21. und 60. Lebensjahr können Sie Ihren Beitrag innerhalb der tariflichen Möglichkeiten an Ihre finanzielle Situation anpassen. Die vereinbarten Leistungen bleiben dabei bestehen. Dadurch können Sie beispielsweise in Zeiten mit höheren Ausgaben vorübergehend einen niedrigeren Beitrag wählen.
So einfach funktioniert‘s
Welche Leistungen bietet die Hallesche Pflegezusatzversicherung?
Die Hallesche Pflegezusatzversicherung bietet verschiedene Leistungen rund um den Pflegefall. Dazu gehören unter anderem:
- Pflegetagegeld für die häusliche und stationäre Pflege
- Leistung bereits ab Pflegegrad 1
- Volles versichertes Pflegegeld bei stationärer Pflege ab Pflegegrad 2
- Zusätzliche finanzielle Unterstützung bei schwerer Pflegebedürftigkeit
- Assistanceleistungen zur Organisation verschiedener Hilfsangebote
- Zusätzliche Leistungen bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit
- Weltweiter Versicherungsschutz
Welche Leistung Sie erhalten, richtet sich nach dem vereinbarten Versicherungsschutz und den Versicherungsbedingungen.
Kundenbewertungen
Wie hoch ist das Pflegegeld bei der Hallesche Pflegezusatzversicherung?
Die Höhe des Pflegegeldes hängt von Ihrem Pflegegrad und der Art der Pflege ab. Bei einer Pflege zu Hause steigt die Leistung mit zunehmendem Pflegegrad an. Ab Pflegegrad 4 erhalten Sie das volle vereinbarte Pflegetagegeld. Bei einer vollstationären Pflege zahlt die Versicherung bereits ab Pflegegrad 2 das volle versicherte Pflegegeld. Bei Pflegegrad 1 erhalten Sie sowohl bei häuslicher als auch bei stationärer Pflege einen Teil der vereinbarten Leistung.
Zahlt die Hallesche Pflegezusatzversicherung auch bei Pflege durch Angehörige?
Ja. Für die Leistungkommt es bei der häuslichen Pflege nicht darauf an, dass ausschließlich ein professioneller Pflegedienst die Versorgung übernimmt. Auch Angehörige, Freunde, Nachbarn oder andere Helfer können Sie zu Hause pflegen. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich dabei nach Ihrem festgestellten Pflegegrad und den tariflichen Leistungen.
Welche Zusatzleistungen bietet die Hallesche Pflegezusatzversicherung ab Pflegegrad 4?
Bei einer schweren Pflegebedürftigkeit bietet die Hallesche zusätzliche finanzielle Unterstützung. Werden Sie erstmals in Pflegegrad 4 oder 5 eingestuft, erhalten Sie eine zusätzliche Zahlung. Bei einer unfallbedingten Pflegebedürftigkeit kann die Zusatzleistung noch höher ausfallen. Darüber hinaus müssen Sie ab Pflegegrad 4 nach aktueller Tarifgestaltung keinen eigenen Beitrag mehr aufbringen. Die vereinbarten Leistungen bleiben bestehen.
Was ist die flexible Beitragszahlung der Hallesche Pflegezusatzversicherung?
Sie können Ihren Beitrag in bestimmten Lebensphasen flexibel gestalten. Auf Wunsch starten Sie mit einem reduzierten Beitrag und erhalten trotzdem von Beginn an den vereinbarten Versicherungsschutz. Auch später können Sie Ihren Beitrag zwischen dem 21. und 60. Lebensjahr anpassen. Das kann zum Beispiel während einer Elternzeit, bei einer Immobilienfinanzierung oder in einer finanziell angespannten Phase hilfreich sein. Die vereinbarten Leistungen bleiben dabei bestehen.
Welche Hilfe bietet die Hallesche bei der Organisation der Pflege?
Im Pflegefall geht es nicht nur um Geld. Häufig müssen Betroffene und Angehörige innerhalb kurzer Zeit passende Unterstützung organisieren. Die Hallesche bietet deshalb verschiedene Assistanceleistungen an. Sie unterstützt beispielsweise bei der Vermittlung oder Benennung von Pflegediensten, Haushaltshilfen, Fahrdiensten, Hausnotrufdiensten oder Angeboten rund um die Pflegeberatung. Auch bei der Suche nach einem Pflegeheimplatz und beim Ausfüllen von Anträgen kann sie Ihnen Unterstützung anbieten.
Gilt die Hallesche Pflegezusatzversicherung auch im Ausland?
Ja. Der Versicherungsschutz der Pflegetagegeldversicherung gilt nach den Tarifbedingungen weltweit. Damit beschränkt sie sich nicht auf eine Pflege innerhalb Deutschlands oder der Europäischen Union. Für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit im Ausland gelten die Regelungen der Versicherungsbedingungen.
Gibt es eine Wartezeit oder Gesundheitsprüfung bei der Hallesche Pflegezusatzversicherung?
Die Hallesche verzichtet auf eine Wartezeit. Dadurch besteht der Versicherungsschutz nach den vereinbarten Bedingungen ab Versicherungsbeginn. Vor dem Abschluss prüft die Hallesche Ihren Gesundheitszustand. Müssen Sie eine Gesundheitsfrage mit „Ja“ beantworten, ist ein ausführlicher Antrag erforderlich. Anschließend prüft die Hallesche individuell, ob und zu welchen Bedingungen sie den Versicherungsschutz anbieten kann.
Wer stellt den Pflegegrad bei der Hallesche Pflegezusatzversicherung fest?
Für die Leistungen orientiert sich die Hallesche grundsätzlich an der Einstufung Ihrer sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung. Diese stuft Sie je nach Beeinträchtigung Ihrer Selbstständigkeit in einen Pflegegrad von 1 bis 5 ein. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie zusätzlich eine alternative Begutachtung nutzen. Dabei prüft die Hallesche zum Beispiel, wie stark Sie bei alltäglichen Tätigkeiten eingeschränkt sind oder ob eine demenzbedingte Beeinträchtigung vorliegt.
Was zahlt die Hallesche Pflegezusatzversicherung nicht?
Auch die Hallesche Pflegezusatzversicherung leistet nicht in jedem Fall. Zu den wichtigsten Einschränkungen gehören unter anderem:
- Pflegebedürftigkeit, die vor Beginn des Versicherungsschutzes bereits eingetreten ist
- Leistungen, wenn Sie die erforderlichen Nachweise zur Pflegebedürftigkeit nicht erbringen
- Pflegefälle, die auf bestimmte nicht versicherte Kriegsereignisse zurückgehen
- Leistungen außerhalb des vereinbarten tariflichen Umfangs
Weitere Informationen zu den Ausschlüssen können Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen.
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