Mit der Hallesche Krankenhauszusatzversicherung erweitern Sie Ihren gesetzlichen Krankenversicherungsschutz im Krankenhaus:
Hallesche Krankenhauszusatzversicherung
- Drei Tarife mit unterschiedlichem Leistungsumfang
- Ein- oder Zweibettzimmer je nach gewähltem Schutz
- Behandlung durch Privat- oder Belegärzte versicherbar
- Freie Krankenhauswahl in den leistungsstärkeren Varianten
- Keine Wartezeit
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Produktdetails (PDF) ansehen »Warum ist eine Krankenhauszusatzversicherung sinnvoll?
Ein Krankenhausaufenthalt lässt sich nicht immer planen. Umso wichtiger ist es, dass Sie sich bei der Behandlung und Unterbringung gut aufgehoben fühlen. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die notwendige medizinische Versorgung. Mehr Komfort oder besondere Wahlleistungen gehören jedoch nicht automatisch dazu. Wenn Sie zum Beispiel Wert auf ein ruhigeres Zimmer, die Behandlung durch einen Spezialisten oder mehr Auswahl beim Krankenhaus legen, müssen solche Leistungen oft selbst bezahlen. Eine Krankenhauszusatzversicherung kann diese zusätzlichen Kosten absichern. Sie erweitert damit Ihren gesetzlichen Schutz und gibt Ihnen im Krankenhaus mehr Möglichkeiten.
Ihre Vorteile
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Allgemeines zur Hallesche Krankenhauszusatzversicherung
Die Hallesche bietet drei Tarife mit unterschiedlichem Leistungsumfang. Je nach gewähltem Schutz erhalten Sie entweder ein frei verfügbares Krankenhaustagegeld oder umfangreichere Leistungen für Ihren Aufenthalt im Krankenhaus. Die leistungsstärkeren Varianten bieten Ihnen zusätzliche Vorteile. Der Versicherungsschutz umfasst die Behandlung durch Privatärzte oder Belegärzte. Sie wählen Ihr Krankenhaus frei aus. Außerdem schlafen Sie in einem Ein- oder Zweibettzimmer. Je nach Tarif kommen weitere Leistungen hinzu. Dazu zählen zum Beispiel Krankentransporte, Rooming-in oder ambulante Operationen im Krankenhaus. Für die leistungsstärkeren Varianten stehen außerdem unterschiedliche Beitragsmodelle zur Verfügung. Sie können sich je nach Tarif für eine Variante mit oder ohne Alterungsrückstellungen entscheiden. Die versicherten Leistungen bleiben dabei grundsätzlich gleich.
So einfach funktioniert‘s
Welche Leistungen bietet die Hallesche Krankenhauszusatzversicherung?
Die Leistungen hängen von Ihrem gewählten Tarif ab. Unter anderem können Sie folgende Leistungen absichern:
- Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus
- Behandlung durch Privat- oder Belegärzte
- Freie Wahl des Krankenhauses
- Fahrten und Krankentransporte
- Rooming-in für versicherte Kinder
- Leistungen für ambulante Operationen im Krankenhaus
- Krankenhaustagegeld oder Ersatz-Krankenhaustagegeld
Welche Leistungen Sie tatsächlich erhalten, richtet sich nach dem gewählten Tarif und den Versicherungsbedingungen.
Kundenbewertungen
Übernimmt die Hallesche Krankenhauszusatzversicherung die Kosten für ein Ein- oder Zweibettzimmer?
Ja. Je nach gewähltem Tarif. Die Hallesche bietet Varianten mit Schutz für ein Zwei- oder Einbettzimmer. Damit erhalten Sie während Ihres Krankenhausaufenthalts mehr Ruhe und Privatsphäre. Je nach Tarif gehören auch zusätzliche Komfortleistungen zum Schutz. Dazu können zum Beispiel eine besondere Verpflegung oder eine bessere Zimmerausstattung zählen.
Ist eine Spezialistenbehandlung in der Hallesche Krankenhauszusatzversicherung versichert?
In den leistungsstärkeren Tarifen übernimmt die Hallesche die Kosten für eine privatärztliche oder belegärztliche Behandlung im vereinbarten Umfang. Dadurch können Sie sich im Krankenhaus auch von einem Spezialisten behandeln lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Hallesche auch Honorare übernehmen, die über den üblichen Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte liegen. Dafür müssen die höheren Kosten sachlich und rechtlich begründet sein.
Kann ich mit der Hallesche Krankenhauszusatzversicherung das Krankenhaus frei wählen?
Ja, in den leistungsstärkeren Varianten profitieren Sie von einer freien Krankenhauswahl. Dadurch können Sie sich zum Beispiel für ein Krankenhaus entscheiden, das auf Ihre Erkrankung oder Behandlung spezialisiert ist. Die Hallesche berücksichtigt dabei die tariflichen Voraussetzungen. Für bestimmte allgemeine Krankenhausleistungen spielt auch die Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung eine Rolle.
Zahlt die Hallesche Krankenhauszusatzversicherung ein Ersatz-Krankenhaustagegeld?
Sie müssen die versicherten Wahlleistungen nicht bei jedem Krankenhausaufenthalt nutzen. Verzichten Sie zum Beispiel auf das versicherte Ein- oder Zweibettzimmer oder auf eine privatärztliche Behandlung, kann die Hallesche stattdessen ein Ersatz-Krankenhaustagegeld zahlen. Die Höhe richtet sich danach, auf welche Leistung Sie verzichten und welchen Tarif Sie gewählt haben. In bestimmten Fällen, zum Beispiel bei teilstationärer Behandlung oder am Entlassungstag, zahlt die Hallesche kein Ersatz-Krankenhaustagegeld.
Übernimmt die Hallesche Krankenhauszusatzversicherung ambulante Operationen?
Ja, je nach Tarif. Die Hallesche kann auch Kosten für medizinisch notwendige ambulante Operationen im Krankenhaus übernehmen. Dazu können außerdem bestimmte Vor- und Nachuntersuchungen gehören. In einigen Varianten ist dafür eine Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung erforderlich. In leistungsstärkeren Varianten kann die Hallesche unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne diese Vorleistung leisten.
Übernimmt die Hallesche Krankenhauszusatzversicherung Fahrten und Krankentransporte?
Je nach Tarif übernimmt die Hallesche Kosten für Fahrten oder medizinisch notwendige Transporte zum und vom nächsten geeigneten Krankenhaus. Das kann zum Beispiel für die Fahrt zur stationären Aufnahme und zurück nach Hause gelten. Auch bei bestimmten ambulanten Operationen können entsprechende Fahrt- oder Transportkosten zum Versicherungsschutz gehören.
Ist Rooming-in bei der Hallesche Krankenhauszusatzversicherung versichert?
In den leistungsstärkeren Tarifen übernimmt die Hallesche die Kosten für Unterkunft und Verpflegung eines Elternteils, wenn ein versichertes Kind stationär im Krankenhaus liegt. Nach den aktuellen Bedingungen gilt diese Leistung für Kinder, die zu Beginn des Krankenhausaufenthalts noch keine 16 Jahre alt sind.
Welche Beitragsvarianten bietet die Hallesche Krankenhauszusatzversicherung?
Für die leistungsstärkeren Tarife stehen Varianten mit und ohne Alterungsrückstellungen zur Verfügung. Bei einer Variante mit Alterungsrückstellungen enthält der Beitrag einen Sparanteil für später. Dadurch soll der Beitrag im Alter stabiler bleiben und nicht allein wegen des zunehmenden Alters steigen. Bei der Variante ohne Alterungsrückstellungen fällt der Einstieg zunächst günstiger aus. Dafür berücksichtigt die Hallesche stärker das aktuelle Alter. Nach den tariflichen Regeln kann später eine Umstellung auf die Variante mit Alterungsrückstellungen erfolgen.
Gibt es bei der Hallesche Krankenhauszusatzversicherung eine Wartezeit?
Die Hallesche verzichtet bei den leistungsstärkeren Krankenhauszusatztarifen auf eine Wartezeit. Der Versicherungsschutz beginnt damit nach den vereinbarten Bedingungen direkt zum Versicherungsbeginn.
Gibt es bei der Hallesche Krankenhauszusatzversicherung eine Gesundheitsprüfung?
Vor dem Abschluss der umfangreicheren Krankenhauszusatztarife prüft die Hallesche Ihre Gesundheitsangaben. Je nach Vorerkrankungen oder früheren Behandlungen bietet die Hallesche Ihnen möglicherweise keinen umfassenden Tarif an. In diesem Fall kann der Unfalltarif eine Alternative sein. Er schützt Sie bei einer medizinisch notwendigen stationären Behandlung nach einem versicherten Unfall. Dazu gehören unter anderem Leistungen für ein Ein- oder Zweibettzimmer, privatärztliche Behandlung und Krankentransporte. Krankheiten deckt dieser Tarif nicht ab.
Was zahlt die Hallesche Krankenhauszusatzversicherung nicht?
Die Hallesche übernimmt nicht jede Behandlung oder jeden Krankenhausaufenthalt. Welche Einschränkungen gelten, hängt auch vom gewählten Tarif ab. Zu den wichtigen Ausschlüssen und Einschränkungen gehören unter anderem:
- Leistungen, die Ihr gewählter Tarif nicht umfasst
- Zahnärztliche Behandlungen im Rahmen bestimmter ambulanter Krankenhausleistungen
- Bestimmte Kosten, wenn eine erforderliche Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse fehlt
- Leistungen im Zusammenhang mit einer bereits ärztlich festgestellten Schwangerschaft, wenn diese bei Antragstellung schon bestand
Weitere Ausschlüsse und Einschränkungen ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen.
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