Mit der Hallesche Auslandsreisekrankenversicherung sichern Sie sich bei Reisen ins Ausland gegen Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen ab:
Hallesche Auslandsreisekrankenversicherung
- Schutz für beliebig viele Auslandsreisen pro Jahr
- Versicherungsschutz für Reisen bis zu 8 Wochen
- Ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlungen
- Medizinisch sinnvoller Rücktransport
- 24-Stunden-Erreichbarkeit im Notfall
Mehr Details (PDF) zur Hallesche Auslandsreisekrankenversicherung
Warum ist eine Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll?
Eine Krankheit oder ein Unfall im Ausland kann schnell hohe Behandlungskosten verursachen. Ihre gesetzliche Krankenversicherung trägt diese Kosten nicht immer vollständig. Besonders außerhalb Europas kosten medizinische Behandlungen oft viel Geld. Auch ein Rücktransport nach Deutschland kann teuer werden. Eine Auslandsreisekrankenversicherung schützt Sie vor diesen finanziellen Risiken. Je nach Vertrag übernimmt sie die Kosten für notwendige medizinische Leistungen während Ihrer Reise.
Ihre Vorteile
2 Minuten berechnen
Allgemeines zur Hallesche Auslandsreisekrankenversicherung
Die Hallesche Auslandsreisekrankenversicherung richtet sich an Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland. Sie schließen eine Jahrespolice ab und können damit innerhalb eines Kalenderjahres beliebig oft ins Ausland reisen. Der Versicherungsschutz gilt für jede Reise bis zu acht Wochen. Dauert Ihre Reise länger, endet der Schutz grundsätzlich nach diesem Zeitraum. Können Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht zurückreisen, kann sich der Versicherungsschutz verlängern. Den Vertrag müssen Sie vor Antritt Ihrer Reise abschließen. Erfolgt der Abschluss erst im Ausland, besteht für diese Reise kein Versicherungsschutz.
So einfach funktioniert‘s
Welche Leistungen bietet die Hallesche Auslandsreisekrankenversicherung?
Wenn Sie während einer Auslandsreise erkranken oder verunfallen, übernimmt die Hallesche verschiedene medizinisch notwendige Kosten. Unter anderem können Sie folgende Leistungen erhalten:
- Ambulante und stationäre Heilbehandlungen
- Bestimmte zahnärztliche Behandlungen
- Arznei- und Verbandmittel
- Heil- und Hilfsmittel
- Medizinisch sinnvoller Rücktransport
- Such-, Rettungs- und Bergungskosten
- Leistungen bei Schwangerschaftskomplikationen
Welche Leistungen Sie tatsächlich erhalten, richtet sich nach den Versicherungsbedingungen.
Kundenbewertungen
Welche medizinischen Behandlungen übernimmt die Hallesche Auslandsreisekrankenversicherung?
Benötigen Sie während Ihrer Reise eine medizinisch notwendige Behandlung, übernimmt die Hallesche je nach Situation ambulante oder stationäre Kosten. Bei einem Krankenhausaufenthalt gehören auch Unterkunft, Verpflegung und Pflege zum Versicherungsschutz. Auch notwendige Transporte gehören zum Versicherungsschutz. Dazu zählt der Notfalltransport zum nächstgelegenen geeigneten Arzt oder Krankenhaus. Bestimmte zahnärztliche Behandlungen sind ebenfalls versichert. Dazu gehören schmerzstillende Zahnbehandlungen und medizinisch notwendige Füllungen in einfacher Ausführung. Auch notwendige Reparaturen von Zahnersatz und Provisorien können zum Schutz gehören, wenn sie Ihre Kaufähigkeit wiederherstellen. Sie können Ärzte und Zahnärzte grundsätzlich frei wählen. Diese müssen im Reiseland gesetzlich anerkannt und zur Behandlung zugelassen sein.
Übernimmt die Hallesche Auslandsreisekrankenversicherung Arznei-, Heil- und Hilfsmittel?
Ja. Medizinisch notwendige Arznei- und Verbandmittel gehören zum Versicherungsschutz, wenn ein Arzt sie verordnet. Arzneimittel beziehen Sie über eine Apotheke. Auch bestimmte Heilmittel sind versichert. Dazu zählen unter anderem Bestrahlungen, Inhalationen und elektrophysikalische Maßnahmen. Ein Arzt muss diese vorher verordnen. Hilfsmittel übernimmt die Hallesche in einfacher Ausführung. Voraussetzung ist, dass Sie diese während der Reise erstmals medizinisch benötigen und ein Arzt sie verordnet. Sehhilfen und Hörgeräte gehören nicht zum Versicherungsschutz.
Übernimmt die Hallesche Auslandsreisekrankenversicherung einen Rücktransport?
Ja. Die Hallesche übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die notwendigen Kosten für einen Rücktransport nach Deutschland. Das gilt zum Beispiel, wenn der Rücktransport medizinisch sinnvoll ist. Auch bei einer voraussichtlichen stationären Behandlung von mehr als zwei Wochen kann die Hallesche einen Rücktransport übernehmen. Gleiches gilt, wenn der Rücktransport günstiger ist als die weitere erstattungsfähige Behandlung im Ausland. Der Rücktransport erfolgt an Ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland oder in das von dort nächsterreichbare medizinisch geeignete Krankenhaus.
Welche Serviceleistungen bietet die Hallesche Auslandsreisekrankenversicherung?
Bei einem medizinischen Notfall im Ausland erreichen Sie die Hallesche rund um die Uhr. Das Ärzte-Team unterstützt Sie bei stationären Behandlungen und organisiert bei Bedarf einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland. Auch bei der Suche nach einer geeigneten medizinischen Versorgung kann die Hallesche Sie unterstützen. So haben Sie im Ernstfall einen Ansprechpartner, der Ihnen bei wichtigen organisatorischen Fragen weiterhilft.
Wie lange gilt die Hallesche Auslandsreisekrankenversicherung?
Mit der Hallesche Auslandsreisekrankenversicherung können Sie innerhalb eines Kalenderjahres beliebig oft verreisen. Für jede Reise erhalten Sie bis zu 8 Wochen Versicherungsschutz. Können Sie danach aus gesundheitlichen Gründen nicht zurückreisen, verlängert die Hallesche Ihren Schutz. Sind Sie transportunfähig, schützt Sie die Versicherung so lange weiter, bis ein Transport wieder möglich ist.
Was zahlt die Hallesche Auslandsreisekrankenversicherung nicht?
Die Hallesche leistet nicht in jedem Fall. Zu den wichtigsten Ausschlüssen gehören unter anderem:
- Gezielte Reisen ins Ausland für eine Behandlung
- Bereits vor Reisebeginn feststehende Behandlungen oder Untersuchungen
- Aktive Beteiligung an Unruhen
- Bestimmte Kriegsereignisse
- Vorsätzlich herbeigeführte Krankheiten oder Unfälle
- Entgiftungs-, Entzugs- oder Entwöhnungsbehandlungen
Weitere Ausschlüsse und Einschränkungen finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
Pflege





