Sie sind auf der Suche nach einer umfangreichen Tierhalterhaftpflicht? Die GVO-Tierhalterhaftpflicht bietet leistungsstarke Tarife für Hunde- und Pferdebesitzer an:
GVO Tierhalterhaftpflicht
- Zwei Tarife für Hunde und Pferde
- Mitversicherung von Fohlen und Welpen
- Versicherungssumme bis 50 Mio. Euro
- Mietsachschäden mitversichert
- Forderungsausfalldeckung

Mehr Details (PDF) zur GVO Tierhalterhaftpflicht
Ist der Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht sinnvoll?
Der Abschluss ist wichtig, wenn Sie sich vor den finanziellen Folgen eines Haftpflichtschadens schützen wollen. Als Tierhalter haften Sie für Schäden, die Ihr Hund oder Ihr Pferd bei wem anders verursacht und das unbegrenzt in voller Höhe. Tiere können oft, trotz bester Erziehung, unberechenbar sein und in Sekunden einen Schaden anrichten. Die Haftpflichtversicherung deckt diese Risiken ab und bewahrt Sie vor hohen Kosten. Denken Sie daran, dass es für einige Bundesländer sogar eine Pflicht gibt, eine Tierhalterhaftpflicht für Hunde abzuschließen.
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Allgemeines zur GVO-Tierhalterhaftpflicht
Die Tierhalterhaftpflicht der GVO gibt es in zwei Tarif-Ausführungen für Hunde und Pferde. Sie schützt Sie vor Sach- und Personenschäden sowie Vermögensschäden, die Ihr Tier anderen zufügt. Sie sind nicht nur in Deutschland versichert, sondern auch unbegrenzt in Europa. Für andere Länder gilt, je nach Tarif, eine Höchstdauer von 3 bzw. 5 Jahren. Der Versicherer wehrt auch Schadenersatzansprüche ab, wenn diese unberechtigt sind. Im Vertrag sind nicht nur Sie als Versicherungsnehmer und Halter versichert, sondern auch Familienangehörige. Auch Hüter, die sich nicht beruflich um Tiere kümmern, sind über Ihren Vertrag geschützt. In nur wenigen Schritten schließen Sie die GVO-Tierhalterhaftpflicht online ab.
So einfach funktioniert‘s
Welche Leistungen sind in der Tierhalterhaftpflicht der GVO versichert?
Der Leistungsumfang hängt von der Tarifauswahl ab, weshalb sich ein Blick in die Produktdetails lohnt. Hier finden Sie ein paar Punkte, die in der Grunddeckung versichert sind:
- Deckungssumme mindestens 10 Mio. Euro
- Führen Ihres Hundes ohne Leine oder Maulkorb ist versichert
- Reiten ohne Zaumzeug ist abgedeckt
- Passiver Rechtsschutz - Prüfung der Haftpflichtfrage
- Reitbeteiligungen, Fremdreiter und Tierhüter
Kundenbewertungen
Ist die Hundehalterhaftpflicht eine Pflichtversicherung?
In Deutschland ist der Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung nicht flächendeckend gesetzlich vorgeschrieben. Es gibt jedoch sechs Bundesländer, in denen sie Pflicht ist. Dazu zählen Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine gesetzlichen Vorgaben zur Absicherung. In den restlichen Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen ist die Versicherungspflicht für bestimmte Hunderassen vorgeschrieben. Informieren Sie sich vor der Anschaffung eines Hundes, wie es in Ihrem Bundesland geregelt ist.
Was ist der Hundeschutzbrief in der GVO-Tierhalterhaftpflicht?
Der Hundeschutzbrief der GVO-Tierhalterhaftpflicht bietet zusätzlichen Schutz für Ihren Hund. Er umfasst Leistungen im Falle von akuten Krankheiten oder Unfällen, Betreuungsnotständen und sogar im Todesfall Ihres Hundes. Der Baustein stellt sicher, dass Ihr Hund im Notfall die bestmögliche Betreuung erhält. Gleichzeitig profitieren Sie als Hundebesitzer von einer rechtlichen telefonischen Erstberatung, falls Ihr Vierbeiner beispielsweise eine andere Person verletzt.
Was ist die Forderungsausfalldeckung in der GVO-Tierhalterhaftpflicht?
Die Forderungsausfalldeckung in der Tierhalterhaftpflichtversicherung bietet Ihnen finanzielle Sicherheit, wenn Ihnen ein Dritter einen Schaden zufügt und mittellos ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der verantwortliche Hundebesitzer insolvent oder nicht auffindbar ist oder keine Tierhalterhaftpflicht hat. In so einem Fall hilft Ihnen Ihre eigene Tierhalterhaftpflicht. Für den Forderungsausfall setzt die GVO keine Mindestschadenhöhe voraus.
Wie melde ich der GVO einen Schaden zur Tierhalterhaftpflicht?
Es ist wichtig, dass Sie bei einem Schaden die GVO unverzüglich darüber in Kenntnis setzen. Als Partner der GVO Versicherung können wir Ihnen bei der Schadensmeldung helfen. Hierzu benötigen wir ein unterschriebenes → Maklermandat von Ihnen. Geben Sie kurz an, dass Sie einen Schaden melden wollen und wir schicken Ihnen die erforderlichen Unterlagen zur Schadensmeldung zu.
Ihr Ansprechpartner
Wie teile ich der GVO-Tierhalterhaftpflicht meine neue Adresse mit?
Sie können uns Ihre neue Anschrift mitteilen. Hierzu benötigen wir von Ihnen ein unterschriebenes → Maklermandat. Als Partner der GVO leiten wir Ihre neue Anschrift an die GVO weiter.
Wie teile ich der GVO meine neue Bankverbindung zur Tierhalterhaftpflicht mit?
Wir arbeiten mit der GVO zusammen. Wenn Sie uns ein unterschriebenes → Maklermandat einreichen, können wir Ihre neue Bankverbindung der Versicherung mitteilen.
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