Sie sind gerne mit dem Fahrrad oder Ihrem E-Bike unterwegs und möchten es gut abgesichert wissen? Dann sollten Sie auf den Schutz der GVO Fahrradversicherung nicht verzichten:
GVO Fahrradversicherung
- Einschluss von Carbon-Fahrräder
- Pannen- und Unfallhilfe mitversicherbar
- Versicherungssumme bis 10.000 EUR
- Diebstahl auch vom Akku
- Gutes Preis- / Leistungsverhältnis
Mehr Details (PDF) zur GVO Fahrradversicherung
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Fahrräder und E-Bikes sind in der Anschaffung ziemlich teuer. Vor allem, wenn man Wert auf Qualität und guten Geschmack legt. Da werden Sie für Ihr City-Bike oder aber das sportliche Mountainbike einige an Euros los. Umso ärgerlicher ist es dann, wenn es zum Beispiel gestohlen wird oder Sie damit einen Unfall haben. Daher sollten Sie nicht auf den umfassenden Schutz der GVO Fahrradversicherung verzichten.
Ihre Vorteile
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Highlights der GVO Fahrradversicherung:
Bei der GVO Fahrradversicherung reicht es im Falle eines Diebstahls aus, wenn das Rad abgeschlossen ist. Es muss nicht an einem festen Gegenstand befestigt sein.
Bei Vertragsabschluss darf das Fahrrad nicht älter als 5 Jahre sein und den Preis von 10.000 EUR nicht übersteigen.
Der Verschleiß ist ebenfalls mitversichert. Hier haben Sie Schutz ab dem 3. Monat bis max. einem Fahrradalter von 3 Jahren. Beim Verschleiß des Akkus ist zu beachten, dass das E-Bike nicht älter als 3 Jahre ist. Zudem darf die Ladekapazität maximal nur noch 50 % betragen.
Bei der GVO Fahrradversicherung können Sie Räder und E-Bikes aus Carbon versichern.
Eine Vorgabe für ein bestimmtes Fahrradschloss gibt es nicht. Es kann jedes eigenständige verkehrsübliche Fahrradschloss sein.
So einfach funktioniert‘s
Wo gilt Versicherungsschutz?
Die GVO Fahrradversicherung gilt in Deutschland sowie weltweit bei Auslandsaufenthalten.
Kundenbewertungen
GVO Fahrradversicherung – Welche Schäden sind versichert?
- Verschleiß
- Diebstahl und Teilediebstahl (auch Akku)
- Vandalismus
- Fall-, Unfall- oder Sturzschäden
- Optional Fahrradschutzbrief
- Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch
- Feuchtigkeits- / Elektronikschäden an Akku, Motor und Steuergeräten
- Produktions-, Material- und Konstruktionsfehler
Was ist bei der GVO Fahrradversicherung nicht versichert?
- Fahrräder für die eine Versicherungspflicht besteht
- Schäden durch Sportveranstaltungen oder Wettkämpfe
- Gewerblich genutzte Räder
- Fahrräder ohne Original-Händlerrechnung
- Eigenbauten
- Umbauten
- Dirt-Bikes
Fahrradzubehör und Gepäck:
Die GVO Fahrradversicherung bietet unter anderem Versicherungsschutz für das Fahrradzubehör und – gepäck an, falls dieses gestohlen oder beschädigt werden sollte.
Die Leistungen sind pro Versicherungsfall auf 1.000 EUR und pro versicherte Sache auf 300 EUR beschränkt.
Zum Fahrradzubehör und – gepäck gehören zum Beispiel:
- Anhänger
- Beleuchtung
- Fahrradkompass
- Fahrradkorb
- Fahrradschloss
Schutzbrief der GVO Fahrradversicherung:
In Zusammenarbeit mit der ROLAND haben Sie Versicherungsschutz, wenn Sie auf Ihrer Tour eine Panne haben sollten. Diesen müssen Sie extra mit beantragen. Hierüber erhalten Sie dann Leistungen wie, Pannenhilfe, Abholservice, Leih- oder Mietfahrrad und Hotelkosten.
Ihr Ansprechpartner
Welche Verpflichtungen haben Sie?
- Fragen im Antrag wahrheitsgemäß und vollständig beantworten
- Versicherungsbeiträge rechtzeitig zahlen
- Vollständige und Wahrheitsgemäße Angaben im Versicherungsfall
- Schadensfall muss unverzüglich gemeldet werden
- Kosten des Schadens gering halten
- Wenn sich das versicherte Risiko ändert, dies entsprechend melden
Wann und wie kann man den Beitrag begleichen?
Den Erstbeitrag müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Versicherungsunterlagen bezahlen.
Generell können Sie eine monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlweise vereinbaren.
Sie können durch ein SEPA-Mandat die GVO Fahrradversicherung ermächtigen den Beitrag einzuziehen oder Sie zahlen per Rechnung.
Wann beginnt und endet die Versicherung?
Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Frühestens ab dem nächsten Werktag.
Gekündigt werden kann der Vertrag zum nächsten Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres.
Sollte der Vertrag nicht gekündigt werden, verlängert sich dieser wieder automatisch um ein Jahr.