Sie wollen sich im Krankenhaus wie ein Privatpatient versichern? Mit der AXA stationäre Zusatzversicherung ist das möglich:
AXA Versicherung Stationäre Zusatzversicherung
- Mehrere Tarife zur Auswahl
- Chefarztbehandlung
- Ein- oder Zweibettzimmer
- Freie Krankenhauswahl
- Bequem online abschließen
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Tarif Komfort Start
Produktdetails (PDF) ansehen »Ist der Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung sinnvoll?
Der Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung hat durchaus seine Berechtigung. Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, können Sie Ihren Krankenschutz mit einer privaten Zusatzversicherung aufstocken. Sie sind dann im Krankenhaus wie ein Privatpatient gestellt. Dadurch können Sie sich Ihren Arzt selbst aussuchen und haben freie Krankenhauswahl. Außerdem sind Sie, je nach Tarif, in einem Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht. Besonders, wenn es die eigene Gesundheit betrifft, können diese Vorteile zur schnelleren Genesung beitragen. Personen, die gesetzlich krankenversichert sind, können die Zusatzversicherung beantragen. Bitte beachten Sie, dass der Antrag Gesundheitsfragen beinhaltet und diese darüber entscheiden, ob der Vertrag zustande kommt oder nicht.
Ihre Vorteile
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Allgemeines zur AXA stationären Zusatzversicherung
Die AXA bietet drei Tarife an. Der Basistarif umfasst ein Krankenhaustagegeld. Wenn Sie mehr Schutz wünschen, entscheiden Sie sich für einen der beiden anderen Tarife. In den Tarifen sind die Chefarztbehandlung sowie die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer enthalten. Da im Vertrag keine Altersrückstellung gebildet wird, sind die Tarife in jungen Jahren besonders günstig. Erst im zunehmenden Alter steigen die Beiträge an. Es ist auch möglich, im Nachhinein in den Tarif mit Altersrückstellungen zu wechseln. Mit der Krankenhauszusatzversicherung der AXA erhalten Sie mehr Entscheidungsfreiheit und sind nicht von den Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkasse abhängig.
So einfach funktioniert‘s
Was deckt die AXA stationäre Zusatzversicherung ab?
Folgende Leistungen sind je nach Tarif mitversichert:
- Behandlung durch Chefarzt oder Spezialisten
- Ein- oder Zweibettzimmer
- Erstattung der Kosten auch über die Höchstsätze hinaus
- Medizinisch notwendige Krankentransporte zum nächstmöglichen Krankenhaus
- Freie Krankenhauswahl mit Kassenzulassung
- Rooming-In
Kundenbewertungen
Was ist das Rooming-In in der Krankenzusatzversicherung?
Die Leistung Rooming-In ist für Familien interessant. Die AXA übernimmt die Kosten für die Unterbringung der Begleitperson eines Kindes, wenn es jünger als 5 Jahre ist. Die Leistung ist bis zu 5 Tage möglich. Wenn Sie Nachwuchs bekommen, ist das Neugeborene bis zu vier Monate beitragsfrei mitversichert. Hierzu muss ein Elternteil im Tarif Komfort Start versichert sein.
Hat die Krankenhauszusatzversicherung eine Wartezeit?
Es gibt eine allgemeine Wartezeit von 3 Monaten. Diese entfällt bei einem Unfall. Neben der allgemeinen Wartezeit gibt es eine besondere Wartezeit von 8 Monaten. Diese gilt beispielsweise für Entbindungen, Zahnbehandlungen und Psychotherapie. Die AXA stationäre Zusatzversicherung verzichtet im Komfort-Start-Tarif auf die Wartezeiten. Das gilt jedoch nicht für Entbindungen. Hier gilt die 8-monatige Wartezeit.
Welche Kosten fallen im Krankenhaus an?
Wenn Sie in ein Ein- oder Zweibettzimmer wollen und keine Zusatzversicherung haben, kommen Sie für den Mehraufwand selbst auf. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten nicht. Haben Sie eine Zusatzversicherung, müssen Sie sich um diesen Punkt keine Gedanken machen. Das Krankenhaus verlangt von gesetzlich Versicherten eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag, solange Sie im Krankenhaus sind. Die Zuzahlung ist auf 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt. Diese Zusatzkosten können Sie mit dem Einschluss des Krankenhaustagegeldes auffangen. Auch mit der privaten Krankenzusatzversicherung sind Sie zuzahlungspflichtig.
Welche Gesundheitsfragen sind für den Abschluss zu beantworten?
Die AXA fragt beispielsweise Ihre Größe und Ihr Gewicht ab und ob Sie schon einmal ein Suchtproblem hatten. Zudem möchte die AXA wissen, ob Sie in einer Behandlung sind oder eine Behandlung angeraten ist. Eine weitere Frage ist beispielsweise die Frage nach einer dauerhaften Medikamenteneinnahme. Zusätzlich geben Sie an, welche Untersuchungen in den letzten 3 Jahren bei Ihnen gemacht wurden. Weitere Fragen finden Sie in der Antragsstrecke.