Sie wollen Urlaub oder eine Geschäftsreise machen? Die AXA Reisekrankenversicherung versichert Sie weltweit, egal ob privat oder beruflich:
AXA Versicherung Auslandsreisekrankenversicherung
- Reisen bis 56 Tage absichern
- Einmalige Reisen bis zu 1 Jahr versichern
- Günstiger Jahresreiseschutz
- Weltweit abgesichert
- Service-Team rund um die Uhr erreichbar
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Mit der AXA Reisekrankenversicherung haben Sie im Ausland umfangreichen Krankenschutz. Sie können die Versicherung als günstigen Jahresvertrag abschließen. Damit sind Sie auf jeder Reise bis zu 56 Tage im versicherten Zeitraum bestens krankenversichert. Wenn Sie länger als 56 Tage im Ausland verbringen wollen, bietet die AXA die Einzelpolice an. Diese versichert Sie für Reisen bis zu einem Jahr. Sie haben garantierte Leistungen im Ausland, egal ob privat oder beruflich. In nur wenigen Schritten schließen Sie die AXA Reisekrankenversicherung ab. Es gibt keine Selbstbeteiligung und keine Gesundheitsfragen.
Ihre Vorteile
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Ist der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll?
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, sind Sie im Ausland nicht automatisch krankenversichert. Das hängt vom Reiseland ab. Zudem kann es passieren, dass Ihre gesetzliche Krankenkasse nur die Kosten für die Grundversorgung übernimmt. Die Krankenkassen übernehmen in der Regel nur die Leistungen, die im jeweiligen Land üblich sind. Dadurch entstehen meist Selbstbehalte und Zuzahlungen, für die Sie aufkommen müssen. Jeder vierte Deutsche hat schon die Erfahrung gemacht, im Ausland krank zu werden. Es ist also keine Seltenheit, im Urlaub oder auf Geschäftsreise zu erkranken. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung deckt die Lücken der gesetzlichen Krankenkasse. Wichtig hierbei ist der medizinisch notwendige Rücktransport. Diesen sichern Sie mit der Auslandsreisekrankenversicherung ab. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten dafür nicht.
So einfach funktioniert‘s
Was versichert die Reisekrankenversicherung der AXA?
Mit der Auslandskrankenversicherung der AXA sind Sie wie ein Privatpatient versichert.
Die AXA übernimmt die Kosten zu 100 Prozent für beispielsweise:
- Ambulante Heilbehandlungen
- Verordnete Medikamente
- Verschiedene Heilmittel
- Schmerzstillende zahnärztliche Behandlungen
- Akute und notwendige Zahnreparaturen
- Stationäre Heilbehandlungen
- Medizinisch notwendiger Rücktransport
Kundenbewertungen
Welche Vertragslaufzeiten bietet die AXA an?
Die Auslandsreisekrankenversicherung der AXA ist ein Jahresvertrag. Der Jahresvertrag bezieht sich auf die Absicherung von Reisen, die maximal 56 Tage lang sind. Alle Reisen mit dieser Dauer sind im Jahresvertrag abgedeckt. Sie können im Versicherungszeitraum so oft verreisen, wie Sie wollen. Sie sind mit der Jahresversicherung bestens krankenversichert. Für Reisen, die länger als 56 Tage sind, bietet die AXA auch Versicherungsschutz an. Mit der sogenannten Einzelpolice versichern Sie eine gezielte Reise. Hier sind Reisen bis maximal 365 Tage möglich.
Was ist für die USA-Reisen dringend zu beachten?
Wenn Ihre Reise in die USA geht, sollten Sie folgende Informationen vorab kennen. Die USA verlangen oftmals eine Anzahlung ihrer Patienten. Melden Sie sich in jedem Fall vorab bei MD Medicus. Das ist der AXA-Partner für Notfälle im Ausland. MD Medicus vereinbart dann mit dem Arzt oder mit dem Krankenhaus eine Direktabrechnung, weil es in den USA keine Gebührenordnung gibt. Diese Vorgehensweise schützt Sie vor der finanziellen Belastung im Krankheitsfall.
Wie reiche ich die Auslandsrechnungen bei der AXA Reisekrankenversicherung ein?
Die AXA benötigt die Originalrechnungen der behandelnden Ärzte und Krankenhäuser. Die Rechnungen müssen folgende Informationen zur schnellen Abwicklung beinhalten:
- Name und Geburtsjahr des Patienten
- Diagnose / Krankheitsbezeichnung
- Ärztliche erbrachte Leistung mit Behandlungsdatum und Daten des Leistungserbringers – so detailliert wie möglich
- Das Rezept bei Arznei- und Heilmitteln
- Land, Währung und Aufenthaltsdauer
Wenn die Rechnung nicht in EURO ausgestellt ist, erfolgt die Umrechnung zum jeweiligen Tageskurs. Entscheidend hierfür ist der Tag des Posteingangs Ihrer Unterlagen. Legen Sie den Zahlungsnachweis bei, um Kursdifferenzen zu vermeiden.
Wichtig zu wissen: Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, wenden Sie sich bitte erst mit den Rechnungen an Ihre Krankenkasse. Übernimmt die gesetzliche Krankenkasse einen Kostenanteil, vermerken Sie die Summe in den Unterlagen. Diese Unterlagen reichen Sie dann bei der AXA ein.