Sie haben sich ein Wohnmobil gekauft oder einen Transporter zum Camper umgebaut? Mit der AXA Campingfahrzeug-Versicherung schützen Sie sich vor Haftpflicht- und Fahrzeugschäden:
AXA Versicherung Campingfahrzeuge-Versicherung
- Zwei Tarife
- Haftpflichtdeckung
- Kaskoschutz
- Schutzbriefleistung möglich
- Online beantragen
Allgemeines zur AXA Campingfahrzeug-Versicherung
Für Ihr Wohnmobil bietet die AXA zwei Tarife an. Diese können Sie mit Bausteinen optional erweitern. Der Schutzbrief ist eine beliebte Ergänzung. Mit der AXA sind Sie mit hohen Deckungssummen umfassend geschützt. Für Sachschäden liegt die Deckungssumme bei 100 Millionen und bis zu 15 Millionen Euro für jede verletzte Person. Im Schadensfall prüft die AXA die Schadensersatzansprüche. Für gerechtfertigte Ansprüche kommt die AXA auf. Nicht gerechtfertigte Ansprüche wehrt der Versicherer für Sie ab. Den Kfz-Antrag reichen Sie bequem online ein.
Ihre Vorteile
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Was deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung ab?
Mit der Kfz-Haftpflicht dürfen Sie am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Die Haftpflichtversicherung weisen Sie mit der eVB-Nummer bei der Zulassungsstelle nach. Die eVB-Nummer dafür erhalten Sie bei uns zeitnah nach Antragstellung per Mail. Mit der eVB-Nummer melden Sie das Wohnmobil an. Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die Sie anderen Personen zufügen. Dazu zählen Schäden an Sachen, Personen und Vermögen. Eigene Fahrzeugschäden sind darüber nicht abgedeckt. Dafür ist der Einschluss der Vollkasko erforderlich.
So einfach funktioniert‘s
Was deckt die Teilkasko ab?
Ob der Einschluss der Teilkasko sinnvoll ist, hängt vom Wert Ihres Fahrzeuges ab. Mit der Teilkaskoversicherung versichern Sie Ihr Fahrzeug gegen Schäden durch unvorhergesehene äußere Einflüsse. Naturgewalten oder auch der Marder können Schäden verursachen, die über die Teilkasko abgedeckt sind. Folgende Leistungen sind versichert:
- Sturm, Hagel, Blitzschlag
- Brand und Explosion
- Fahrzeug- oder Teilediebstahl
- Glasbruchschäden
- Zusammenstoß mit Tieren
- Marderbiss
Selbstverschuldete Unfälle sind nicht über die Teilkasko versichert. Dafür benötigen Sie die Vollkaskoversicherung.
Kundenbewertungen
Was deckt die Vollkaskoversicherung ab?
Besonders für neue oder jüngere Wohnmobile ist die Vollkasko eine sinnvolle Ergänzung. Beim Totalschaden kann eine hohe finanzielle Belastung auf Sie zukommen, die Sie mit der Vollkasko auffangen. Die Vollkaskoversicherung beinhaltet alle Leistungen der Teilkasko. Zusätzlich kommt sie auch für Fahrzeugschäden durch selbstverschuldete Unfälle auf. Ein weiterer Schutz ist der Schutz bei Vandalismusschäden. Auch Schäden durch Fahrerflucht, wenn der Täter nicht aufzufinden ist, sind über die Vollkasko versichert.
Was ist beim Abschluss einer Campingfahrzeug-Versicherung zu beachten?
Neben dem Kauf eines Wohnmobils gibt es auch die Möglichkeit, einen Transporter zum Campingfahrzeug umzubauen. Erst wenn der TÜV den Umbau abgesegnet hat, können Sie das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle ummelden. Bis zum Umbau müssen Sie das Fahrzeug so versichern, wie es im Fahrzeugschein vermerkt ist. Ist das Fahrzeug als Lkw zugelassen, müssen Sie ihn auch als Lkw versichern. Erst wenn im Fahrzeugschein das Fahrzeug als Campingfahrzeug ausgewiesen ist, können Sie die Campingversicherung abschließen. Wenn Sie das Fahrzeug bereits versichert haben und die Ummeldung zum Wohnmobil erfolgt ist, reichen Sie einen Änderungsantrag ein. Den bestehenden Vertrag kann der Versicherer wegen der Änderung der Fahrzeugart nicht ändern. Hierzu benötigt der Versicherer einen Änderungsantrag und hebt den alten Vertrag auf.
Was beinhaltet der Schutzbrief der AXA Campingfahrzeug-Versicherung?
Der AXA-Kfz-Schutzbrief ist eine sinnvolle Ergänzung zur Kfz-Haftpflicht. Besonders, wenn Sie viel unterwegs sind, kann er Ihnen nützlich sein. Bei einer Panne oder beim Unfall erhalten Sie schnellstmöglich Hilfe. Die Pannenhilfe repariert Ihr Fahrzeug für die Weiterfahrt vor Ort. Ist das nicht möglich, schleppt er Ihr Fahrzeug zur nächsten Werkstatt ab. Darüber hinaus gibt es noch weitere Leistungen wie beispielsweise die Übernahme von Übernachtungskosten oder die Kosten für einen Mietwagen. Auch der Krankenrücktransport oder die Kosten für den Krankenbesuch sind Zusatzleistungen des Schutzbriefes.