Sie besitzen wertvolle Gegenstände und möchten diese ebenfalls gut abgesichert wissen? Dann sind Sie bei der Neodigital Gegenstandsversicherung genau richtig. Hier erhalten Sie erstklassigen Schutz:
Neodigital Gegenstandsversicherung
- 2 Tarife zur Auswahl
- Neue und gebrauchte Geräte versicherbar
- Mit und ohne Selbstbeteiligung abschließbar
- Optional Diebstahlschutz möglich
- Laufzeit flexibel wählbar
Mehr Details (PDF) zur Neodigital Gegenstandsversicherung
Leistungen
Produktdetails (PDF) ansehen »Allgemeines zur Neodigital Gegenstandsversicherung
Wenn Sie Gerätschaften oder Gegenstände haben, die etwas wertvoller sind, möchten Sie diese verständlicherweise ebenfalls gut abgesichert wissen. Bei der Neodigital Gegenstandsversicherung haben Sie die Möglichkeit, aus zwei Tarifen den optimalen Schutz für Ihre Gegenstände auszuwählen. Ganz egal, ob es sich um neue oder gebrauchte Geräte handelt. Hier können Sie beides absichern. Sollten Sie auf Nummer Sicher gehen wollen, sollten Sie den Diebstahl mitversichern. Diebstahlschutz ist optional einschließbar. Zudem können Sie den Vertrag ohne Selbstbeteiligung abschließen oder mit einer Selbstbeteiligung von 10 Prozent des Kaufpreises. Versicherbar sind Geräte bis 5.000 EUR. Mit dem Flex-Abo sind Sie in der Laufzeit sehr flexibel. Hier können Sie den Vertrag täglich kündigen. Sie können aber ebenfalls eine feste Laufzeit mit 1, 2 oder 3 Jahren vereinbaren.
Ihre Vorteile
2 Minuten berechnen
Welche Gegenstände können Sie über die Neodigital Gegenstandsversicherung absichern?
Die Neodigital Gegenstandsversicherung bietet für über 120 unterschiedliche Gegenstände Versicherungsschutz an. Dies kann ein Sofa sein. Die Versicherung ist ebenso für eine Golfausrüstung bis hin zum Grill abschließbar. Versicherbar sind ebenfalls Elektrogeräte wie beispielsweise Beamer, HiFi-Anlagen, Kopfhörer, Rasenmähroboter, Rasentraktoren und sämtliche Küchengeräte. Besitzen Sie ein generalüberholtes Gerät (Tablet, Handy, Spielkonsolen) ist dieses genauso versicherbar.
So einfach funktioniert‘s
Was versichert die Neodigital Gegenstandsversicherung?
Ihre Gegenstände sind durch Schäden, wie Bruch- und Bodenstürze, Feuchtigkeit oder Flüssigkeit, Bedienungsfehler, Feuer, Blitzschlag, Beschädigung durch Dritte, Kurzschluss, Überspannung, Explosion, Implosion, Displaybeschädigung abgesichert. Für mehr Schutz ist optional der Diebstahl oder die Garantieverlängerung im Plus-Tarif möglich. Die Garantieverlängerung deckt Schäden bei Konstruktions-, Material- und Montagefehler ab, sollte vom Hersteller keine Gewährleistung mehr bestehen.
Kundenbewertungen
Was ist bei der Neodigital Gegenstandsversicherung nicht versichert?
Da der Versicherer nicht für alle Schäden leisten kann, gibt es Schäden, die vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Dies wäre beispielsweise das Liegenlassen oder das Verlieren des Gegenstandes. Ebenfalls ausgeschlossen ist eine vorsätzliche Herbeiführung des Schadens. Vom Schutz ausgeschlossen sind Reparaturen, die unter die Herstellergarantie fallen. Ebenso kommt der Versicherer für kosmetische Schäden nicht auf.
Sind Gegenstände im Ausland oder beruflich genutzte Gegenstände versicherbar?
Da der Versicherungsschutz weltweit gilt, sind dadurch die Gegenstände auch im Ausland versichert. Beruflich oder gewerblich genutzte Gegenstände sind nicht versicherbar. Der Versicherungsschutz gilt nur für privat genutzte Gegenstände.
Wann und wie können Sie den Beitrag begleichen?
Den Erstbeitrag müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Versicherungsunterlagen bezahlen.
Generell können Sie eine monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlweise vereinbaren.
Sie können durch ein SEPA-Mandat den Beitrag einziehen lassen.
Wann beginnt und endet die Versicherung?
Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Frühestens ab dem nächsten Werktag.
Kündigung des Vertrags kann zum nächsten Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres erfolgen.
Die Kündigung muss dem Versicherer drei Monate vor Ablauf des Vertrages vorliegen.