Mit der GVO Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht schützen Sie sich vor hohen Schadensersatzforderungen, wenn durch Ihre Immobilie oder Ihr Grundstück ein Schaden entsteht:
GVO Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
- Zwei Tarife
- Verkehrssicherungspflicht abgedeckt
- Passiver Rechtsschutz
- Photovoltaik mitversichert
- Kündigung täglich möglich
Mehr Details (PDF) zur GVO Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Wann ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sinnvoll?
Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist besonders wichtig, wenn Sie eine Immobilie besitzen, die Sie vermieten oder anderen überlassen. Als Eigentümer tragen Sie die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Sie müssen dafür sorgen, dass von Ihrem Gebäude oder Grundstück keine Gefahr für andere Menschen ausgeht. Rutscht beispielsweise ein Passant auf dem nicht geräumten Gehweg aus, können schnell hohe Schadenersatzforderungen entstehen. Die Versicherung prüft zunächst, ob Sie tatsächlich haften. Sie übernimmt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Ihre Vorteile
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Für wen eignet sich die GVO Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?
Wenn Sie selbst im eigenen Einfamilienhaus leben, haben Sie den Schutz in der Regel über eine private Haftpflichtversicherung. Bei vermieteten Immobilien reicht dieser Schutz jedoch meist nicht aus. Für folgende Immobilien ist die Versicherung sinnvoll:
- Vermietete Ein- oder Mehrfamilienhäuser
- Vermietete Eigentumswohnungen
- Unbebaute Grundstücke
- Ferienhäuser oder Wochenendhäuser
So einfach funktioniert‘s
Welche Leistungen sind über die GVO Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abgedeckt?
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützt Sie vor finanziellen Folgen, wenn durch Ihr Gebäude oder Grundstück ein Schaden entsteht. Je nach Tarif sind folgende Leistungen beispielsweise eingeschlossen:
- Personen-, Sach- und Vermögensschäden: Deckungssummen bis zu 50 Mio. Euro möglich
- Abwasserschäden: Schäden durch Abwasser, die von Ihrem Grundstück ausgehen, sind mitversichert.
- Schnee- und Streupflicht: Wenn jemand auf dem nicht geräumten Gehweg stürzt, schützt Sie die Versicherung vor Schadenersatzforderungen.
- Nebengebäude und Garagen: Zum Gebäude gehörende Nebengebäude oder Garagen sind ebenfalls über die Versicherung abgesichert.
- Wallboxen und E-Ladestationen: Schäden im Zusammenhang mit installierten Ladestationen für Elektrofahrzeuge können mitversichert sein.
- Erneuerbare Energieanlagen: Photovoltaikanlagen sowie Solarthermie- oder Wärmepumpenanlagen am Gebäude sind im Versicherungsschutz eingeschlossen.
Kundenbewertungen
Welche Pflichten haben Haus- und Grundstückseigentümer?
Als Eigentümer müssen Sie verschiedene Sicherheits- und Instandhaltungspflichten erfüllen. Diese sollen verhindern, dass andere Menschen durch Ihre Immobilie zu Schaden kommen. Typische Beispiele sind:
- Räum- und Streupflicht im Winter
- Sicherung von Treppenhäusern, Wegen und Zugängen
- Instandhaltung von Dach, Fassade oder Geländern
- Beleuchtung von Zugängen und Gemeinschaftsflächen
Selbst wenn Sie diese Aufgaben an Hausmeister, Verwalter oder Dienstleister übertragen, können Sie als Eigentümer weiterhin verantwortlich sein. Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützt Sie in solchen Fällen vor finanziellen Risiken.
Wie hoch kann der Versicherungsschutz sein?
Die GVO Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bietet hohe Deckungssummen, damit Sie auch bei großen Schäden abgesichert sind. Je nach Tarif sind beispielsweise hohe Versicherungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden möglich. Gerade bei Personenschäden können schnell sehr hohe Kosten entstehen. Hierzu zählen medizinische Behandlungen, Schmerzensgeld oder Verdienstausfall. Mit einer ausreichend hohen Deckungssumme schützen Sie Ihr Vermögen zuverlässig.
Wer ist in der GVO Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht mitversichert?
Die GVO Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht schützt nicht nur Sie als Eigentümer. Auch weitere Personen, die Sie mit der Verwaltung oder Betreuung Ihrer Immobilie beauftragen, können Sie mitversichern. Dazu gehören unter anderem:
- Der Verwalter der Immobilie: Auch Zwangs- oder Insolvenzverwalter sind im Rahmen ihrer Tätigkeit mitversichert.
- Nießbrauchsberechtigte Personen: Personen, die ein Nutzungsrecht an der Immobilie besitzen, sind dem Eigentümer haftungsrechtlich gleichgestellt
- Beauftragte Personen für die Grundstücksbetreuung: Dazu zählen zum Beispiel Hausmeister, Reinigungskräfte oder andere Dienstleister, die mit der Pflege oder Betreuung des Grundstücks beauftragt sind.
- Eigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft: Die persönliche Haftpflicht des Eigentümers und des Verwalters bei Tätigkeiten im Interesse der Gemeinschaft.
- Ansprüche zwischen Wohnungseigentümern: Schäden, die Wohnungseigentümer, Teileigentümer oder der Verwalter untereinander geltend machen, können ebenfalls versichert sein.
Was versichert die GVO Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht nicht?
Es gibt bestimmte Fälle, in denen kein Versicherungsschutz besteht. Diese Einschränkungen sorgen dafür, dass die Beiträge kalkulierbar bleiben. Nicht versichert sind zum Beispiel:
- Schäden, die aus einer beruflichen Tätigkeit entstehen
- Vorsätzlich verursachte Schäden
- Ansprüche zwischen Personen, die im gleichen Vertrag mitversichert sind, sind nicht abgedeckt
- Schäden, die durch den Gebrauch eines versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugs oder Luftfahrzeugs entstehen
- Versicherungsschutz geht nicht über die vereinbarte Versicherungssumme hinaus
Ihr Ansprechpartner
Wie melde ich einen Schaden der GVO Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?
Wenn auf Ihrem Grundstück oder an Ihrem Gebäude ein Schaden entstanden ist, sollten Sie die GVO möglichst schnell informieren. Als Partner der GVO Versicherung unterstützen wir Sie gerne bei der Schadensmeldung. Hierfür benötigen wir ein unterschriebenes → Maklermandat von Ihnen. Wir helfen Ihnen dann gerne dabei.
Wie teile ich der GVO Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht meine neue Adresse mit?
Wenn sich Ihre Anschrift geändert hat, können Sie uns Ihre neue Adresse einfach mitteilen. Als Partner der GVO leiten wir die Änderung direkt an die Versicherung weiter. Schicken Sie uns dazu ein unterschriebenes → Maklermandat.
Wie teile ich der GVO meine neue Bankverbindung zu meiner Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht mit?
Wenn sich Ihre Bankverbindung geändert hat, können wir diese für Sie an die GVO weiterleiten. Senden Sie uns dazu einfach Ihre neue Bankverbindung zusammen mit einem unterschriebenen → Maklermandat zu. Als Partner der GVO kümmern wir uns darum.
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