Sie haben ein exotisches Tier bei sich zu Hause und benötigen eine spezielle Tierhalterhaftpflicht? Die GVO-Tierhalterhaftpflicht für exotische Tiere bietet Ihnen besten Versicherungsschutz:
GVO Tierhalterhaftpflicht für exotische Tiere
- 10 Millionen Euro Deckungssumme
- Teilnahme an Veranstaltungen mitversichert
- Mietsachschäden versichert
- Erfüllung der Mindestdeckung
- Vorübergehende Auslandsaufenthalte abgedeckt

Mehr Details (PDF) zur GVO Tierhalterhaftpflicht für exotische Tiere
Ist der Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht für exotische Tiere Pflicht?
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung für exotische Tiere ist nicht in allen Bundesländern Deutschlands Pflicht. In Nordrhein-Westfalen (NRW) ist der Nachweis einer solchen Versicherung erforderlich. In anderen Bundesländern besteht keine Pflichtversicherung. Auch wenn nicht in jedem Bundesland diese Versicherung verpflichtend ist, empfehlen wir Ihnen den Abschluss. Als Tierhalter haften Sie unbegrenzt für Schäden, die Ihr Tier anderen Personen zufügt. Sie haften in voller Höhe. Mit der Tierhalterhaftpflicht für exotische Tiere schützen Sie sich vor diesem Risiko.
Ihre Vorteile
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Welche exotischen Tiere versichert die GVO im Rahmen der Tierhalterhaftpflichtversicherung?
Folgende Tiere können Sie bei der GVO über den Spezialtarif versichern:
- Alpakas, Wildziegen und Wildschafe
- Schlangen
- Spinnen, Skorpione und Hundertfüßer
- Wildvögel
- Fische, Frösche, Korallen und Cephalopoden
So einfach funktioniert‘s
Allgemeines zur GVO-Tierhalterhaftpflicht für exotische Tiere
Egal ob Spinnen, Schlangen, Alpakas oder Wildvögel – wenn Sie exotische Tiere halten, sollten Sie gut abgesichert sein. Entkommt ein solches Tier oder richtet Schaden an, kann dies sowohl für das Tier als auch für Sie gefährlich werden. Hohe Kosten können entstehen. Als Besitzer exotischer Tiere haften Sie uneingeschränkt für sämtliche Schäden, die Ihre Tiere verursachen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie eine Schuld trifft oder nicht. Die GVO-Haftpflichtversicherung für exotische Tiere schützt Sie umfassend vor den hohen finanziellen Folgen solcher Vorfälle. Die GVO bietet dazu einen Spezialtarif an, der auch die Mindestdeckung erfüllt, wenn Sie einen Versicherungsnachweis benötigen.
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Welche Vorteile bietet die GVO Tierhalterhaftpflicht für exotische Tiere?
Hier erfahren Sie, wie die Haftpflichtversicherung für exotische Tiere Sie umfassend schützt und vor finanziellen Folgen bewahrt:
Deckungssumme bis 10 Mio. Euro:
Als Halter exotischer Tiere haften Sie unbeschränkt. Mit der Haftpflichtversicherung für exotische Tiere sind Sie im Schadensfall bis zu 10 Mio. Euro abgesichert
Schutz vor finanziellen Folgen:
Die GVO übernimmt berechtigte Schadenersatzansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche für Sie ab. Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Schutz bei Mietsachschäden an Gebäuden:
Es kann passieren, dass Ihr Tier aus dem Terrarium entkommt und das gemietete Heim beschädigt. Als Mieter und Tierhalter müssen Sie für den entstandenen Schaden haften
Mitversicherung von Such-, Rettungs- und Bergungskosten:
Wenn beispielsweise Ihre Schlange aus dem Terrarium entwischt und nicht auffindbar ist, übernimmt die öffentliche Hand die Kosten für die Suche und Bergung des Tieres
Jungtiere:
Jungtiere sind bis zu 12 Monate automatisch mitversichert, solange sie beim Muttertier bleiben
Was versichert die Tierhalterhaftpflicht für exotische Tiere der GVO nicht?
Einige Risiken deckt die GVO nicht ab oder es ist eine separate Versicherung erforderlich. Dazu gehören beispielsweise:
- Tiere, die Sie gewerblich oder landwirtschaftlich halten und eine spezielle gewerbliche Tierhalterhaftpflichtversicherung benötigen
- Schäden sind nur bis zur vereinbarten Versicherungssumme abgedeckt. Falls Sie eine Selbstbeteiligung mitversichert haben, ist diese bei jedem Schadensfall zu berücksichtigen
- Alle Schäden aus vorsätzlichen Handlungen sind nicht versichert
- Schäden zwischen mitversicherten Personen sind nicht abgedeckt
- Für gepachtete oder geliehene Gegenständen gibt es keinen Versicherungsschutz
Wie melde ich meiner GVO Tierhalterhaftpflicht für exotische Tiere einen Schaden?
Es ist wichtig, dass Sie bei einem Schaden die GVO unverzüglich darüber in Kenntnis setzen. Als Partner der GVO Versicherung können wir Ihnen bei der Schadensmeldung helfen. Hierzu benötigen wir ein unterschriebenes → Maklermandat von Ihnen. Geben Sie kurz an, dass Sie einen Tierhalterhaftpflichtschaden melden wollen und wir schicken Ihnen die erforderlichen Unterlagen zu.
Wie teile ich der GVO Tierhalterhaftpflicht für exotische Tiere meine neue Adresse mit?
Sie können uns Ihre neue Anschrift mitteilen. Hierzu benötigen wir von Ihnen ein unterschriebenes → Maklermandat. Als Partner der GVO leiten wir Ihre neue Anschrift der Versicherung weiter.
Ihr Ansprechpartner
Wie teile ich der GVO meine neue Bankverbindung zur Haftpflicht für exotische Tiere mit?
Wir arbeiten mit der GVO zusammen. Wenn Sie uns ein unterschriebenes → Maklermandat einreichen, können wir Ihre neue Bankverbindung der Versicherung mitteilen.
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