Wenn man auf Reisen ist, hat man doch auch einige Sachen mit dabei. Diese können Sie umfassend mit der Ammerländer WoMobil-Versicherung absichern:
Ammerländer WoMobil-Versicherung
- Schutz im eigenen oder gemieteten Wohnmobil, Wohnwagen usw.
- Europaweiter Schutz
- Schutz im Vorzelt und gemieteten Parzellen
- Versicherungssumme bis zu 20.000 EUR
- Gutes und faires Preisleistungsverhältnis
Mehr Details (PDF) zur Ammerländer WoMobil-Versicherung
Versicherungsbedingungen
Produktdetails (PDF) ansehen »Highlights von der Ammerländer WoMobil-Versicherung
Viele Leute machen Urlaub mit dem Wohnmobil auf dem Campingplatz. Hierbei handelt es sich um eine Inhaltsversicherung, welche Ihren Reise-Hausrat schützt.
Wie z.B. Campingstühle, Grill oder andere Sachen, wenn diese entwendet oder anderweitig beschädigt werden. Dies kann einem dann den Urlaub ganz schön ruinieren und die Neuanschaffung teuer werden. Damit Sie zumindest nicht die Kosten tragen müssen, sollten Sie sich absichern.
Sie haben eine Versicherungssumme von bis zu 20.000 EUR. Abgesichert sind Sie im Vorzelt und selbstgenutzten Parzellen. Ebenso gilt Schutz in verschlossenen Dach- oder Heckboxen.
Ihre Vorteile
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Welche Gefahren sind bei der Ammerländer WoMobil-Versichert abgedeckt?
Hier genießen Sie einen guten und umfangreichen Versicherungsschutz:
- Diebstahl
- Brand, Explosion, Blitzschlag,
- Sturm, Hagel
- Raub, räuberische Erpressung
- Vandalismus und Unfall des Fahrzeugs (eigen- und fremdverschuldet)
So einfach funktioniert‘s
Welche Leistungen enthält die Ammerländer WoMobil-Versicherung?
Versichert sind alle Sachen im Fahrzeuginnenraum, welche für private Nutzung dienen, wie z.B.:
- Reisegepäck
- Campingausstattung
- Sportausrüstungen, Fahrräder
- Hausrat Ausstattung
- Bargeld und Wertsachen
- Fall- und Gleitschirme
- Fahrräder und Sportgeräte
- Handy, Laptops und Kameras
- Kanus, Ruder-, Falt und Schlauchboote
Kundenbewertungen
In welchen Fahrzeugen besteht bei der Ammerländer Wo-Mobil Versicherung Versicherungsschutz?
Mit der Ammerländer WoMobil-Versicherung erhalten Sie Versicherungsschutz in folgenden eigenen oder gemieteten Kraftfahrzeugen:
- Wohnmobil
- PKW
- Wohnwagen
- Campingfahrzeug
- Auf der selbstgenutzten Parzelle
- Im Vorzelt
Nicht versichert sind Inhalte von Fahrzeugen, welche dauerhaft stehen.
Wo gilt bei der Ammerländer WoMobil-Versicherung überall Versicherungsschutz?
Innerhalb Europas besteht Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung.
Für weltweiter Auslandsaufenthalte gilt Versicherungsschutz von bis zu 1 Monat je Reise. Dies gilt für mehrere Reisen pro Jahr.
Gibt es bei der Ammerländer Wo-Mobil Versicherung Entschädigungsgrenzen?
Generell gilt eine Versicherungssumme von 20.000 EUR.
Für bestimmte Gegenstände gibt es Entschädigungsgrenzen:
- Bargeld und Wertsachen bis 3.500 EUR
- Bis zu 7.500 EUR:
- Fahrräder und Sportgeräte
- Sachen im Vorzelt
- Mobiltelefon, Laptop, Kamera usw.
- Kanus, Ruder-, Falt und Schlauchboote
- Sachen auf selbstgenutzten Parzelle
- Inhalt von verschlossenen Dach- oder Heckboxen
- Fall- und Gleitschirm
Können auch geliehene und gemietete Fahrzeuge versichert werden?
Ja, Sie können auch Mietfahrzeuge absichern.
Ihr Ansprechpartner
Was ist bei der Ammerländer WoMobil-Versicherung nicht versichert?
Nicht alles ist versichert, da sonst ein erheblich höherer Beitrag verlangt werden müsste. Daher sind folgende Fälle ausgeschlossen:
- Schäden am Inhalt von nicht zugelassenen Fahrzeugen
- Schäden am Fahrzeug
- Schäden am fest verbauten Zubehör
- Innere Unruhen
- Krieg
- Vorsätzliche Handlung
Worauf muss ich bei der Antragsstellung und im Schadensfall achten?
- Wahrheitsgemäße und vollständige Angaben im Antrag machen
- Schadensfall unverzüglich melden, auch wenn noch keine Ansprüche geltend gemacht wurden
- Vorkehrungen zur Minderung des Schadens vornehmen
- Wahrheitsgemäße Schadensberichte
- Sie könnten aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen
- Mitteilung an Versicherer, falls sich etwas am versicherten Risiko ändert.
Wann muss der Beitrag gezahlt werden?
Den Beitrag müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann die Folgebeiträge zu leisten sind geht aus der Police hervor.
Wann beginnt und endet die Versicherung?
Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Das ist frühestens ab dem nächsten Werktag nach Antragstellung möglich.
Gekündigt kann der Vertrag zum nächsten Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres werden.
Sollte der Vertrag nicht gekündigt werden, verlängert sich dieser wieder automatisch um ein Jahr.