Mit der Alte Oldenburger Auslandsreisekrankenversicherung sind Sie auf Reisen erstklassig abgesichert. Hier erhalten Sie umfangreichen Versicherungsschutz:
Alte Oldenburger Auslandsreisekrankenversicherung
- Bis zu 8 Wochen Reisedauer
- Einzel- und Familienversicherung
- Private und berufliche Reisen
- Weltweiten Versicherungsschutz
- Gutes Preis- / Leistungsverhältnis
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Bedingungen
Produktdetails (PDF) ansehen »Allgemeines zur Alte Oldenburger Auslandsreisekrankenversicherung
Jeder fährt gerne in den Urlaub. Meistens ist der Jahresurlaub schon lange im Voraus geplant. Für viele ist es die schönste Zeit des Jahres. Damit Sie Ihren Urlaub sorglos genießen können, sollten Sie mit der Alte Oldenburger Auslandsreisekrankenversicherung vorsorgen. Denn sollten Sie vor Ihrem Urlaubsantritt oder während Ihres Urlaubs erkranken, können unerwartete Kosten auf Sie zukommen. Die Alte Oldenburger Auslandsreisekrankenversicherung bietet weltweiten Versicherungsschutz. Ganz egal, welche Reise und sogar bei einer Reisedauer von bis zu 8 Wochen haben Sie hervorragenden Versicherungsschutz.
Ihre Vorteile
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Welche Varianten bietet die Alte Oldenburger Auslandsreisekrankenversicherung an?
Die Alte Oldenburger Auslandsreisekrankenversicherung bietet Ihnen zwei Varianten an. Es gibt die Einzelversicherung. Hier sind nur Sie alleine abgesichert. Dann gibt es noch die Familienversicherung. Dort sind Sie und Ihre Familienangehörigen, wenn deren ständiger Wohnsitz in Deutschland ist, versichert. Zudem müssen die Familienangehörigen mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben. Als Familienangehörige zählen Ehe- / Lebenspartner sowie minderjährige Kinder. Ebenso Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder. Beide Varianten schützen Sie vor unvorhergesehenen Kosten im Ausland und Sie erhalten eine sorgenfreie Behandlung als Privatpatient.
So einfach funktioniert‘s
Welche Leistungen bietet die Alte Oldenburger Auslandsreisekrankenversicherung an?
Mit der Alte Oldenburger Auslandsreisekrankenversicherung erhalten Sie einen umfangreichen Versicherungsschutz. Der Versicherer übernimmt Kosten für ambulante Behandlungen durch Ärzte, Heilpraktiker, Chiropraktiker und Osteopathen. Ebenso Kosten für Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmittel. Die stationäre Krankenhausbehandlung oder eine zahnärztliche Leistung sowie der Krankenrücktransport sind ebenfalls mitversichert. Abgesichert sind ebenfalls Such-, Rettungs- und Bergungskosten. Dies ist nur ein Ausschnitt. Alle Leistungen finden Sie im Bedingungswerk.
Kundenbewertungen
Was ist bei der Alte Oldenburger Auslandsreisekrankenversicherung nicht versichert?
Die Alte Oldenburger Auslandsreisekrankenversicherung kann leider nicht für alle Kosten aufkommen. Der Beitrag wäre sonst enorm hoch. Daher gibt es generelle Ausschlüsse vom Versicherungsschutz. Dies wären Behandlungen im Ausland, die der alleinige Reisegrund sind. Krankheiten, die bereits bekannt sind und feststand, dass diese während der Reise behandelt gehören. Angetretene Reisen vor Abschluss des Vertrages. Heilbehandlungen, die nicht medizinisch notwendig sind.
Wie ist der Beitrag der Alte Oldenburger Auslandsreisekrankenversicherung?
Die Beiträge sind je nach Versicherungsart unterschiedlich. Ausschlaggebend ist ebenfalls das Alter des Versicherungsnehmers.
Einzelversicherung
- Alter 0 – 59 ab 11,40 Euro
- Alter 60 – 69 ab 33,60 Euro
- Alter ab 70 ab 51,60 Euro
Familienversicherung
- Alter 0 – 59 ab 26,40 Euro
- Alter 60 – 69 ab 66,60 Euro
- Alter ab 70 ab 103,20 Euro
Wann und wie können Sie den Beitrag begleichen?
Den Erstbeitrag müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Versicherungsunterlagen bezahlen.
Generell können Sie eine monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlweise vereinbaren.
Sie können durch ein SEPA-Mandat den Beitrag einziehen lassen.
Wann beginnt und endet die Versicherung?
Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Allerdings nicht vor Abschluss des Vertrages und nicht vor Beginn des Auslandsaufenthaltes.
Kündigung des Vertrags kann zum nächsten Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres erfolgen.
Die Kündigung muss dem Versicherer einen Monat vor Ablauf des Vertrages vorliegen.