Mit der Alte Oldenburger Auslandsreisekrankenversicherung für junge Leute sind Sie auf Reisen hervorragend abgesichert. Wählen Sie aus 3 Tarifen aus und erhalten umfassenden Schutz:
Alte Oldenburger Auslandsreisekrankenversicherung Junge Leute
- Bis zum Alter von 35 Jahren abschließbar
- Bis max. 5 Jahre Reisedauer
- 3 Tarife zur Auswahl
- Besonderer Service durch Notrufnummer
- Gutes Preis- / Leistungsverhältnis
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Viele junge Leute träumen davon, nach der Schule erstmal eine große lange Reise anzutreten und die Welt zu erkunden. Sei es in Form eines Auslandssemesters, Sprachreisen und Au-Pair oder sogar Work and Travel Programme. Dies eröffnet vielen Leuten neue Perspektiven, um sich im weiteren Leben entsprechend zu orientieren. Damit Sie die Reise unbeschwert antreten können, sollten Sie mit der Alte Oldenburger Auslandsreisekrankenversicherung für junge Leute vorsorgen. Hier können Sie sich absichern, wenn Sie aus dem Ausland nach Deutschland reisen. Ebenso von Deutschland ins Ausland, um dort zu arbeiten oder zu studieren. Bei der Alte Oldenburger Auslandsreisekrankenversicherung für junge Leute findet jeder seinen passenden Versicherungsschutz.
Ihre Vorteile
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Welche Varianten bietet die Alte Oldenburger Auslandsreisekrankenversicherung für junge Leute an?
Die Alte Oldenburger Auslandsreisekrankenversicherung für junge Leute bietet Ihnen zwei Varianten an. Sie können die Versicherung einmal bis zu 12 Monaten abschließen und einmal vom 13. Monat bis zum 60. Monat. In beiden Varianten stehen Ihnen die Tarife Basic, Profi oder Premium zur Verfügung. Abschließbar ist die Versicherung bis zum 35. Geburtstag. Sie können eine maximale Reisedauer von 5 Jahren versichern. Versicherungsschutz gilt weltweit. Sie erhalten ebenfalls ganz einfach und unbürokratisch Hilfe mit der Notrufnummer. Hierdurch haben Sie die Gewissheit, immer optimal abgesichert zu sein und professionelle Unterstützung zu bekommen.
So einfach funktioniert‘s
Welche Leistungen bietet die Alte Oldenburger Auslandsreisekrankenversicherung für junge Leute an?
Mit der Alte Oldenburger Auslandsreisekrankenversicherung für junge Leute erhalten Sie einen umfangreichen Versicherungsschutz. Der Versicherer übernimmt Kosten für ambulante Behandlungen, Medikamente und Verbandmittel, verordnete Massagen, medizinische Packungen und Inhalationen, Hilfsmittel, Entbindung, Zahnersatz. Hier ist auf die Höchstgrenzen der Erstattung zu achten, ebenso auf die Wartezeit. Diese beträgt bei Entbindung 8 Monate und Zahnersatz 6 Monate. Dies ist nur ein Ausschnitt. Alle Leistungen finden Sie im Bedingungswerk.
Kundenbewertungen
Was ist bei der Alte Oldenburger Auslandsreisekrankenversicherung für junge Leute nicht versichert?
Die Alte Oldenburger Auslandsreisekrankenversicherung für junge Leute kann nicht alle Kosten übernehmen. Der Beitrag würde extrem steigen. Daher gibt es generelle Ausschlüsse vom Schutz. Dies wären Behandlungen im Ausland, die der alleinige Reisegrund sind. Krankheiten, die bereits bekannt sind und feststand, dass diese während der Reise behandelt gehören. Entziehungsmaßnahmen einschließlich Entziehungskuren. Ebenso nicht mitversichert sind Kur- und Sanatoriumsbehandlungen. Tuberkulose, Diabetes oder Tumore, falls diese bereits bei Abschluss bestehen.
Wie ist der Beitrag der Alte Oldenburger Auslandsreisekrankenversicherung für junge Leute?
Die Beiträge sind je nach Versicherungsart unterschiedlich. Es kommt hauptsächlich darauf an, wie viele Monate Sie abgesichert sein möchten:
Monatsbeitrag bis zum 12. Monat pro Person
- Basic ab 31 Euro
- Profi ab 39 Euro
- Premium ab 44 Euro
Monatsbeitrag ab dem 13. Monat bis zum 60. Monat pro Person
- Basic ab 44 Euro
- Profi ab 55 Euro
- Premium ab 64 Euro
Wann und wie können Sie den Beitrag begleichen?
Den Erstbeitrag müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Versicherungsunterlagen bezahlen.
Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag und daher immer am ersten eines Monats zu bezahlen.
Sie können durch ein SEPA-Mandat den Beitrag einziehen lassen.
Wann beginnt und endet die Versicherung?
Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Allerdings nicht vor Abschluss des Vertrages und nicht vor Beginn des Auslandsaufenthaltes.
Der Vertrag endet zum vereinbarten Zeitpunkt. Mit dem Tod des Versicherungsnehmers endet der Vertrag ebenfalls. Unter Benennung des neuen Versicherungsnehmers ist eine Weiterführung des Vertrags möglich. Ebenso endet die Versicherung mit Beendigung des vorübergehenden Aufenthalts im Ausland.